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Autor Homie
 - 05. Juni 2008, 14:52:20
Zitat von: Andi am 05. Juni 2008, 14:41:14
Wieso "als ursprünglich geplant"? Wenn er sich von vornherein als SaZ12 verpflichtet und die Bundeswehr daran Interesse hat dann ist das von vornherein genau so geplant.

Es ging aber nicht um "von vornherein als SaZ12" sondern um die Verlängerung der Verpflichtungszeit. "Höhere Kosten als ursprünglich geplant" deshalb, weil - ich geh mal davon aus dass dies im BMVg geschieht - der Personalbedarf (damit einhergehend die Personalkosten) geplant werden. Aber Danke, denn dieser Satz...

Zitat von: Andi am 05. Juni 2008, 14:41:14
Von zwei SaZ12 hat die Bundeswehr grundsätzlich mehr, als von drei SaZ8.

...beendet meine ganze Fragerei auch schon, damit wird ja alles klar!


Zitat von: Andi am 05. Juni 2008, 14:41:14
Fazit: Fachfragen denen überlassen, die sich damit auskennen...

Eben. Darum hab ich ja gefragt und Du hast geantwortet.


Edit: Pioneer, Du hast recht, wenn ich mir es mehrmals durchlese, fällt mir auch auf dass wir leicht aneinander vorbei geredet haben...   :o
Autor Pioneer
 - 05. Juni 2008, 14:49:46
Also wenn ich das hier so verfolge dann - man vergebe mir meine kindliche Naivität - spricht Homie vom "auflegen", also dem Fall, daß als beispielsweise SaZ 4 ein Antrag auf Verlängerung der Dienstzeit zum SaZ 12 gestellt wird...

Und Andi spricht davon, die Verpflichtungszeit von vorneherein höher anzusetzen...


Autor Andi
 - 05. Juni 2008, 14:41:14
Zitat von: Homie am 05. Juni 2008, 09:52:19
Das bedeutet, dass wenn die Bundeswehr eine längere Verpflichtungszeit gewährt, als ursprünglich geplant war, entstehen ja auch höhere Kosten, als ursprünglich geplant.

Wieso "als ursprünglich geplant"? Wenn er sich von vornherein als SaZ12 verpflichtet und die Bundeswehr daran Interesse hat dann ist das von vornherein genau so geplant.

ZitatMeine Schlussfolgerung: Da sollte das Interesse, seitens Bundeswehr, aber schon sehr groß sein, da ja höhere Kosten entstehen.

Wieso? Meinst du der, der ihn nach 8 Jahren ersetzt hat keine BFD-Ansprüche? Natürlich hat er die. Und er muss sogar noch neu ausgebildet werden. Von zwei SaZ12 hat die Bundeswehr grundsätzlich mehr, als von drei SaZ8.

ZitatFazit: Nicht unbedingt damit rechnen dass die Verpflichtungszeit so einfach verlängert werden kann.

Fazit: Fachfragen denen überlassen, die sich damit auskennen...
Autor Homie
 - 05. Juni 2008, 09:52:19
Das war eine Frage, vielleicht nicht wirklich als solche verständlich.


Also, ausführlicher:

Zitat von: Andi am 03. Juni 2008, 12:26:31
Und selbstverständlich kann man sich statt 8 auch immer für 12 Jahre verpflichten, solange die Bundeswehr daran Interesse hat.

Die Bfd-Ansprüche steigen doch mit längerer Verpflichtungszeit, je länger, desto mehr?
Das bedeutet, dass wenn die Bundeswehr eine längere Verpflichtungszeit gewährt, als ursprünglich geplant war, entstehen ja auch höhere Kosten, als ursprünglich geplant.

Meine Schlussfolgerung: Da sollte das Interesse, seitens Bundeswehr, aber schon sehr groß sein, da ja höhere Kosten entstehen.

Und Kosten kosten Geld und das ist bei der Bundeswehr ja bekanntlich relativ knapp.

Fazit: Nicht unbedingt damit rechnen dass die Verpflichtungszeit so einfach verlängert werden kann.

???

So, ich hoffe ich habe meine ernst gemeinte Frage jetzt nicht noch unklarer gemacht.

Sollte irgendwo ein Denkfehler oder sonstwas drin sein, bitte ich darum belehrt zu werden.  ;)
Autor Andi
 - 05. Juni 2008, 09:38:28
 ??? Was haben BFD Ansprüche mit Sinn oder Unsinn einer Verpflichtungszeit zu tun?

Hauptsache man haut noch mal sinnlos einen dazwischen...
Autor Homie
 - 05. Juni 2008, 09:29:47
Zitat von: Andi am 03. Juni 2008, 12:26:31
Und selbstverständlich kann man sich statt 8 auch immer für 12 Jahre verpflichten, solange die Bundeswehr daran Interesse hat.

Allerdings, hier wird der Dienstherr doch sehr genau abwägen ob es Sinn macht die Verpflichtungszeit zu verlängern, da der Soldat bei längerer Dienstzeit doch auch höhere Bfd-Ansprüche hat, oder?
Autor Pioneer
 - 03. Juni 2008, 16:14:30
Hallo Andi, ich denke er meint, er hat die Möglichkeit sich für die UoP-Laufbahn zu bewerben...
Autor Der nette
 - 03. Juni 2008, 15:55:22
Achso, alles klar, danke.
Autor Andi
 - 03. Juni 2008, 12:26:31
Zitat von: Fiestaman am 02. Juni 2008, 23:59:42
Wird Uffz o.P. Fachdienst zur Zeit nicht max. 8 Jahre eingestellt?

Nein, wenn man keine Berufsausbildung hat kommt es auf die ZAW an wie lange man sich verpflichten muss. Und selbstverständlich kann man sich statt 8 auch immer für 12 Jahre verpflichten, solange die Bundeswehr daran Interesse hat.

Gruß Andi
Autor schlammtreiber
 - 03. Juni 2008, 11:32:01
Zitat von: Der nette am 03. Juni 2008, 10:54:52
dass man als Unteroffizier anfangen kann

Nein, steht da nicht. Wenn man bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung mitbringt, DANN kann man als (Stabs)Unteroffizier anfangen, mit Hauptschulabschluss ohne Berufsausbildung nicht.

Es gibt einen Unterschied zwischen "Laufbahn der Unteroffiziere" und Dienstgrad Unteroffizier. Man kann theoretisch mit Hauptschulabschluss als Unteroffizieranwärter anfangen, d.h. als stinknormaler Mannschaftssoldat der Unteroffizier werden will (und dafür diverse Lehrgänge bestehen muss)  ;)
Autor Der nette
 - 03. Juni 2008, 10:54:52
Also auf http://mil.bundeswehr-karriere.de/ steht, dass man als Unteroffizier anfangen kann und dann sich für 8 Jahre verpflichten lassen muss.
Autor Fiestaman
 - 02. Juni 2008, 23:59:42
Zitat von: Andi am 02. Juni 2008, 23:21:17
Du kannst dich für die Unteroffizierlaufbahn des Fachdienstes für 8 oder 12 Jahre bewerben, was eine Berufsausbildung bei der Bundeswehr mit einschließt.

Wird Uffz o.P. Fachdienst zur Zeit nicht max. 8 Jahre eingestellt?
Autor Andi
 - 02. Juni 2008, 23:21:17
Zitat von: Der nette am 02. Juni 2008, 22:47:53
Nun kann ich ja im Herr bzw. als Unteroffizier anfangen.

Nein, wie kommst du darauf? Für eine Einstellung mit einem höheren Dienstgrad direkt als Unteroffizier benötigst du eine verwertbare Berufsausbildung. Du kannst dich für die Unteroffizierlaufbahn des Fachdienstes für 8 oder 12 Jahre bewerben, was eine Berufsausbildung bei der Bundeswehr mit einschließt. Einstellungsdienstgrad Schütze (Besoldungsgruppe A3) Enddienstgrad maximal Stabsunteroffizier (A6 in seltenen Ausnahmefällen A7). Alleine mit deinem Hauptschulabschluss hast du allerdings keine großen Chancen, da du dich gegen Abiturienten und realschüler durchsetzen müsstest.
Abgesehen davon heißt die Teilstreitkraft Heer.

ZitatIst es möglich, dass ich in die Besoldungsordnung A7 oder A8 komme?

Grundsätzlich nein, mit der Ausnahme der wenige Sabsunteroffizier Stellen, die A7 besoldet sind, aber halten wir mal lieber das "nein" fest.

Sie zu, dass du dich weiterqualifizierst bevor du es bei der Bundeswehr versuchst. Der Realschulabschluss und/oder eine Ausbildung sollten das Minimum sein. Allerdings ist die Tatsache, dass du mit 18 nur einen erweiterten Hauptschulabschluss hast keine wirklich gute Ausgangsbasis.

Gruß Andi
Autor Der nette
 - 02. Juni 2008, 22:47:53
Hallo!

Ich habe eine Frage, die mir villeicht der ein oder andere beantworten könnte:

Ich überlege zur Bundeswehr zu gehen. Ich bin 18 Jahre alt und habe den erweiterten Hauptschulabschluss.

Nun kann ich ja im Herr bzw. als Unteroffizier anfangen. Ist es möglich, dass ich in die Besoldungsordnung A7 oder A8 komme? Wenn ja, welche Vorraussetzungen muss ich haben und wie lange würde es dauern bis man so eine "Beförderung" bekommen würde?

Besten Dank!