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Zitat von: Huey am 07. Juni 2008, 16:14:40
[...]Da gibt es sogar angehende BOA, welche über KDV aus ihrer (ohne Widerruf unterschriebenen) Verpflichtungserklärung herausgekommen sind und sich danach erfolgreich um Wiedereinstellung (wieder mit BOA- Zusage) beworben haben..
ZitatIch frage mich bei solchen Sachen immer, wer so einen Unsinn erzählt, dass man solche Marotten bei der Bundeswehr durchziehen kann?
Zitat von: scharfschütze am 25. März 2008, 12:56:51Im Zweifel um die Jahre, um die Du die Dienstzeit in Deinem Antrag verkürzt haben möchtest... Es handelt sich m.W. aber nicht um einen Antrag auf Verkürzung sondern um einen Antrag auf Neufestsetzung der Dienstzeit.
Auf wieviel Jahre wird denn die Dienstzeit verkürzt, wenn ich einen Antrag stelle?
ZitatBeim Einstellungstest wusste ich nicht von einem Widerrufsrecht (ich wurde darüber nicht informiert auch nicht von meinem Wehrdienstberater) welches man unterschreiben kann um innerhalb der ersten 6 Monate die ganze Sache abbrechen zu können.