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Autor Dennis812
 - 07. Juni 2008, 17:16:23
Zitat von: Huey am 07. Juni 2008, 16:14:40
[...]Da gibt es sogar angehende BOA, welche über KDV aus ihrer (ohne Widerruf unterschriebenen) Verpflichtungserklärung herausgekommen sind und sich danach erfolgreich um Wiedereinstellung (wieder mit BOA- Zusage) beworben haben..

Und wer das bewilligt hat, gehört mit erwähntem Klammerbeutel mehr als nur gepudert.

Aber in der Tat ist es schlimm was einige Bewerber/"Frischlinge" - auch zivil - machen.....
Autor wolverine
 - 07. Juni 2008, 17:03:49
Wahrscheinlich konnte auf die vorhandenen positiven Testergebnisse einschließlich der psychologischen Prognose unverändert zurückgegriffen werden. ;) :D
Autor Huey
 - 07. Juni 2008, 16:14:40
ZitatIch frage mich bei solchen Sachen immer, wer so einen Unsinn erzählt, dass man solche Marotten bei der Bundeswehr durchziehen kann?

Man verzeihe mir den Ausflug in den OT-Bereich.
Leider gibt es viel zu viele Beispiele, die belegen, das es leider doch geht.

Wer einmal als Jugendoffizier oder zeitweise als Wehrdienstberater eingesetzt war, weiss was mittlerweile alles möglich ist.

Da gibt es sogar angehende BOA, welche über KDV aus ihrer (ohne Widerruf unterschriebenen) Verpflichtungserklärung herausgekommen sind und sich danach erfolgreich um Wiedereinstellung (wieder mit BOA- Zusage) beworben haben..
Autor APDSFS-T
 - 07. Juni 2008, 15:16:49
Jeder zivile Arbeitgeber würde einen Arbeitnehmer, der so einen Eiertanz aufführt, hochkant rausschmeissen. Ich frage mich bei solchen Sachen immer, wer so einen Unsinn erzählt, dass man solche Marotten bei der Bundeswehr durchziehen kann? Allein der Gedanke des Versuches zeugt von so einem niedrigen Maß an Intelligenz, die von vorneherein verhindert, dass jemand auch nur den Hauch einer Möglichkeit der Weiterverpflichtung erhält.
Autor Huey
 - 07. Juni 2008, 14:49:26
Vermutlich jemand, der einfach auf Teufel komm raus eine Stelle haben wollte-und sich Hoffnungen macht, auf diese Weise heimatnah eingesetzt zu werden....

Ich habe mittlerweile bereits sprichwörtlich Pferde k*** sehen-der "ach so hehre" Nachwuchs lässt nichts unversucht...
Autor APDSFS-T
 - 07. Juni 2008, 14:43:19
Die Frage stellt sich so doch nicht.
Wer und vor allem warum sollte man so ein dummes Zeug machen?
Autor mailman
 - 07. Juni 2008, 14:32:59
Klar besteht die Möglichkeit aber wie groß sie ist kann man sich selbst ausrechnen.
Autor APDSFS-T
 - 07. Juni 2008, 14:24:48
Wie groß soll denn der Klammerbeutel sein, mit dem man gepudert wurde, um so etwas zu machen?
Autor Schlumpf
 - 07. Juni 2008, 14:06:07
Besteht eigendlich die Möglichkeit sich nach dem Austritt aus der Bundeswehr sich wieder als SaZ zu verpflichten ?


Bestimmt nicht oder ? Das wäre ja schön blöd.......
Autor Andi
 - 25. März 2008, 15:02:04
Frag die Kristallkugel, das ist natürlich immer eine Einzelfallentscheidung. Grundsätzlich hat sich der Soldat verpflichtet seinen Dienst zu leisten.

Gruß Andi
Autor scharfschütze
 - 25. März 2008, 14:47:43
Und haben solche Anträge eine gute Chance angenommen zu werden?
Autor StOPfr
 - 25. März 2008, 14:40:11
Zitat von: scharfschütze am 25. März 2008, 12:56:51
Auf wieviel Jahre wird denn die Dienstzeit verkürzt, wenn ich einen Antrag stelle?
Im Zweifel um die Jahre, um die Du die Dienstzeit in Deinem Antrag verkürzt haben möchtest...  Es handelt sich m.W. aber nicht um einen Antrag auf Verkürzung sondern um einen Antrag auf Neufestsetzung der Dienstzeit.

Hier hatten wir dieses Thema schon einmal.   
Autor scharfschütze
 - 25. März 2008, 12:56:51
Auf wieviel Jahre wird denn die Dienstzeit verkürzt, wenn ich einen Antrag stelle?
Autor griesgrennii
 - 13. Januar 2008, 14:24:43
ZitatBeim Einstellungstest wusste ich nicht von einem Widerrufsrecht (ich wurde darüber nicht informiert auch nicht von meinem Wehrdienstberater) welches man unterschreiben kann um innerhalb der ersten 6 Monate die ganze Sache abbrechen zu können.

schau nochmal in deinen unterlagen nach, bevor du mit dieser behauptung zum chef gehst...!
Autor mailman
 - 13. Januar 2008, 12:30:00
Im Rahmen des Auswahlverfahrens wird man mehrmals über die Möglichkeit des Widerrufsrechts informiert. Einmal am Anfang und spätstens beim Prüfoffz oder Einplaner.

Ein DU Verfahren ist nicht ratsam. Ein Antrag auf Neufestsetzung der Dienstzeit stellen und fertig.