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Autor wolverine
 - 12. Juni 2008, 17:37:59
Grundsätzlich sind Sie jetzt im Ausland Privatpatient über die Beihilfestelle der WBV (mangels der Möglichkeit unentgeltlicher truppenärztlicher Versorgung). Die WBV trägt jedoch ausschleßlich die in Deutschland zu zahlenden Kosten. Liegen die Kosten Ihrer Behandlung im Ausland höher, bleiben Sie hierauf sitzen. Dies können Sie durch Abschluss einer Auslandskrankenversicherung vermeiden oder Sie gehen das beschriebene Risiko ein.
Autor ferris
 - 12. Juni 2008, 17:31:57
Danke für die Antwort.
Aber meines Wissens ist es so, dass man nur mit diesem Auslandskrankenschein überhaupt eine
ärztliche Behandlung bekommen kann. Denn die Ärzte im Ausland müssen ja mit irgendjemandem abrechnen.
Und weil über die Krankenkasse beispielsweise ein Krankenrücktransport aus gesetzlichen Gründen
nicht möglich ist, und von dieser auch nicht bezahlt wird, schließt man eine Zusatzversicherung ab.
In diesem Krankenschein werden dann ja auch die Leistungen eingetragen, die man erstattet bekommt,
wenn man trotzdem vor Ort alles bezahlen muß. So weiß ich es zumindest.
Gruß
Ferris
Autor Andi
 - 12. Juni 2008, 17:07:17
 ??? Du musst eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Kostet nur ein paar Euro und ist z.B. in der ADAC-Mitgliedschaft schon mit drin.

Gruß Andi
Autor ferris
 - 12. Juni 2008, 16:59:54
Bin SAZ, und will im August in die Türkei ein wenig urlauben.
Als normal Sterblicher holt man sich bei seiner Krankenkasse einen Auslandskrankenschein.
Wo muss ich den als SAZ anfordern?
Danke für Eure Antworten