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Autor Pioneer
 - 19. Juni 2008, 08:58:12
Wann Ihr das erste mal im Feldanzug nach Hause fahren dürft wird euch - wie das meiste bei der Bw ;) - vorher gesagt. Einfach abwarten, die Vorgesetzten kommen auf euch zu...

Bezüglich der Familienfeier im kleinen DA einfach mal beim Gruppenführer anfragen, der wird das Anliegen dann schon weiterleiten.
Autor Dennis812
 - 18. Juni 2008, 20:01:50
Gibt natürlich noch kleine Ausnahmen, aber verwirren wollen wir niemanden vor Dienstantritt  ;)
Autor StOPfr
 - 18. Juni 2008, 19:03:16
Das hast Du richtig verstanden.
Autor burner
 - 18. Juni 2008, 18:50:18
also sprich ist es erlaubt (nach der grußabnahme) im feldanzug nach hause zu fahren?
aber alles andere nur mit dienstanzug?

oder hab ich da mal wieder was falsch verstanden  ??? ???
Autor Timid
 - 18. Juni 2008, 18:47:45
Zitat von: burner am 18. Juni 2008, 18:36:20Jetzt frag ich mich wieviele ausnahemen es gibt...
wenn ich mal gwdl am bahnhof oder sonst wo seh, dann haben die immer das grünzeugs an.
wenn ich ehrlich bin hab ich noch nie einen im dienstanzug getroffen / gesehen.

Allerdings dürftest du, abgesehen von solchen Gelegenheiten, außer Dienst auch quasi keinen Soldaten im Feldanzug sehen können - denn solchen Fahrten sind nunmal DIE Ausnahme, bei der das Tragen des Grünzeugs erlaubt ist. Zu (fast) allen anderen Gelegenheiten darf der Soldat nur Dienst- oder Gesellschaftsanzug tragen!
Autor Flexscan
 - 18. Juni 2008, 18:37:09
und umgeht diese geringe Wahrscheinlichkeit das, in dem er in zivil zur Feier hinfährt und sich zB dort umzieht  ;)

Autor burner
 - 18. Juni 2008, 18:36:20
ZitatNaja, eigentlich ist es ja genau umgekehrt - wenn man in der Öffentlichkeit und außer Dienst Uniform tragen darf, dann handelt es nur ausnahmsweise bzw. nur bei ganz wenigen Gelegenheiten um den Feldanzug. Der Normalfall ist ja aber trotzdem der Dienstanzug

Jetzt frag ich mich wieviele ausnahemen es gibt...
wenn ich mal gwdl am bahnhof oder sonst wo seh, dann haben die immer das grünzeugs an.
wenn ich ehrlich bin hab ich noch nie einen im dienstanzug getroffen / gesehen.

Autor Fiestaman
 - 18. Juni 2008, 18:32:06
Naja er muss ja auch irgendwie von der Feier nach Hause und von zu Haus zur Feier fahren. Und da bewegt er sich ja im öffentliche Raum. Ich weiß die Gefahr auf dem Weg von der Haustür zum Auto einen anderen Soldaten zu treffen ist schwindend gering. Aber er bewegt sich im öffentlichen Raum.
Autor schlammtreiber
 - 18. Juni 2008, 16:17:39
Stimmt, schließlich muss in Deurschland alles seine administrative Ordnung haben. Beispiel:

ZitatWarum, fragte im Tierpark ein Löwe seinen stark abgemagerten Artgenossen, "bekomme ich eigentlich jeden Tag Fleisch und du nur Eicheln?"
"Das ist die Scheißbürokratie hier," mault der andere Löwe, "ich sitze auf der Planstelle von 'nem Wildschwein..."
Autor Timid
 - 18. Juni 2008, 15:16:27
Das wäre für deutsche Verhältnisse und Rechtsprechung entschieden zu einfach ;)
Autor schlammtreiber
 - 18. Juni 2008, 15:14:42
Zitat von: Timid am 18. Juni 2008, 15:02:41
Wobei hier wiederum die Frage wäre, ab wann man von "Öffentlichkeit" sprechen kann etc. ...

Och, eine Familienfeier als "geschlossene Gesellschaft" erfüllt eigentlich die Voraussetzungen um als "nicht öffentlich" zu gelten  :)
Autor Timid
 - 18. Juni 2008, 15:02:41
Zitat von: Fiestaman am 18. Juni 2008, 14:31:37Und du die Kaserne noch nicht mal in Flecktarn verlassen darfst.

Naja, eigentlich ist es ja genau umgekehrt - wenn man in der Öffentlichkeit und außer Dienst Uniform tragen darf, dann handelt es nur ausnahmsweise bzw. nur bei ganz wenigen Gelegenheiten um den Feldanzug. Der Normalfall ist ja aber trotzdem der Dienstanzug ;)

Whatever: Im Prinzip wurde eigentlich schon alles gesagt. "Normalerweise" erfolgt die Genehmigung zum Tragen der Uniform erst später in der Grundausbildung, das wird allerdings auch wieder von Kaserne zu Kaserne und von Kompanie zu Kompanie unterschiedlich gehandhabt. Dementsprechend kann man das so allgemein nicht beantworten.
Andererseits ist, wie Schlammtreiber schon schrieb, eventuell eine Ausnahme möglich. Dazu sollte rechtzeitig vorher auf dem üblichen Dienstweg (Gruppenführer -> Zugführer -> ...) mit entsprechender Begründung angefragt werden, ob das möglich wäre, dann wird man normalerweise recht schnell eine Antwort darauf erhalten.

Zitat von: schlammtreiber am 18. Juni 2008, 14:38:33Die Ausnahme besteht darin, dass Du ja nur auf einer familiären Feier im Kreise der Verwandtschaft auftrittst, und nicht irgendwie in der Öffentlichkeit rumläufst...

Wobei hier wiederum die Frage wäre, ab wann man von "Öffentlichkeit" sprechen kann etc. ...
Autor schlammtreiber
 - 18. Juni 2008, 14:38:33
Im Zweifelsfall die Vorgesetzten fragen, ob es "ausnahmsweise" klar geht.
Die Ausnahme besteht darin, dass Du ja nur auf einer familiären Feier im Kreise der Verwandtschaft auftrittst, und nicht irgendwie in der Öffentlichkeit rumläufst...
Autor Fiestaman
 - 18. Juni 2008, 14:31:37
Ich gehe mal stark davon aus, dass bis dahin noch keine Grußabnahme erfolgt ist. Und du die Kaserne noch nicht mal in Flecktarn verlassen darfst. Dies unterscheidet sich aber von Einheit zu Einheit.  In den meisten Einheiten wird es so gehandhabt, dass die Rekruten erst nach dem Gelöbniss mit Uniform die Kaserne verlassen dürfen.
Autor Dani88
 - 18. Juni 2008, 14:21:35
Hallo zusammen,

ich fange am 1.7.08 meinen 23-monatigen GWD als PzGren an. Drei Wochen nach Beginn meines Soldatenlebens ;) feiern meine Großeltern goldene Hochzeit *glückwunsch an dieser Stelle, mit meinem Opa würdschs keene zwei Tage aushalten* xD. Jetzt zu meiner Frage. Darf ich zu dieser Feier in Ausgehuniform gehen? Meine alten Leutchen würden sich das total wünschen, ich weiss aber nicht ob das erlaubt ist.  ???

Schon jetzt Danke für die Antworten

Dani