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Zitat von: ic3cub3 am 19. Juni 2008, 13:25:32
und nun soll ich wieder in den laden.
Zitatbin seit dem 1.4.2008 w9er. ... wenn ich KDV stelle muss ich zivi machen und dann is mein job weg weil ich ja wieder 10 monate machen muss
Zitat von: wolverine am 18. Juni 2008, 17:46:10
Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig: Sie sind wehrpflichtig bis die DU verfügt ist (also ein entsprechender Bescheid zugestellt ist). Bis dahin besteht Wehrpflicht und Arbeitsplatzschutz, der auch für Kriegsdienstverweigerer gilt.