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Autor mailman
 - 30. Juni 2008, 10:01:54
Das hab ich auch niemals behauptet.
Autor BulleMölders
 - 30. Juni 2008, 07:17:35
SaZ Geloben nicht, sonder schwören einen Eid, nur mal so am Rande!
Autor mailman
 - 29. Juni 2008, 20:50:02
Bei uns haben alle SaZ am Gelöbniss teilgenommen. Egal ob EÜ oder nicht.

Die richtige Vereidigung mit Urkunde gab es dann erst nach den 4 Monaten
Autor Fiestaman
 - 29. Juni 2008, 18:41:14
Inziwschen wird es für die Soldaten (an der MTS zumindest) so gemacht das die EÜ gesonderte Aufgaben erhalten und das Gelöbniss bei den Rekruten vom nächsten Quartal mitmachen, da sie nach dem UL Maat wieder an die MTS zurück kehren um ihre Verwendungsausbildung (MFA Maat) zu erhalten.
Autor BulleMölders
 - 29. Juni 2008, 18:21:59
Wir hatten als EÜ keine gesonderten Aufgaben während der Vereidigung/Gelöbnis. Wir sind mit dem Stammpersonal mit auf den Musterungsplatz einmarschiert und haben die Ganze Zeremonie dort mitgemacht. Nur das wir die Eidesformel eben nicht mitgesprochen haben.
Meine Angehörigen waren genauso dabei, wie die Angehörigen derer die Vereidigt wurden.
Vereidigt wurde ich dann nach vier Monaten an Bord durch den Diziplinarvorgesetzten (1. Offizier) ganz unspektakulär auf seiner Kammer, als einziger. Danach gabs ein Gläschen wein und einen kleinen Plausch.
Autor Charlie
 - 29. Juni 2008, 15:08:36
Das ist ja hochinteressant, vielen Dank für diese Auskunft.
Autor Fiestaman
 - 29. Juni 2008, 14:53:06
Nein es wird eine gesonderte Vereidigung für alle EÜ geben. In welchem Rahmen sich dies abspielt hängt von der Einheit ab.
Zu dem genannten Zeitpunkt werden nur alle Gwdl und SaZ aus deiner Einheit Gelöbniss haben.
Du und alle anderen EÜ werden mit anderen Aufgaben beauftragt z.B. Parkplatzeinweiser, Wegweiser usw.
Autor Charlie
 - 29. Juni 2008, 14:43:56
Habe ich dann an dem mir genannten Termin kein Gelöbnis? Sondern nur die "normalen" Grundwehrdienstleistenden?

Wird das dann im Büro des Kommandierenden gemacht, nach den 4. Monaten.

Da wird meine Familie aber enttäuscht sein, nicht dabei sein zu dürfen!
Autor Fiestaman
 - 29. Juni 2008, 14:40:35
Die Ernennung zum SaZ bringt die Vereidigung mit sich. Das wird sicherlich eine allgemeine Information sein die jeder aus deiner Einheit bekommt.

Ihr werdet beide erst nach den 4 Monaten vereidigt!
Autor Charlie
 - 29. Juni 2008, 14:38:28
Servus,

ich beginne auch am 1.7 als Stuffz FA meine EU. Letzte Woche habe ich Post von meiner Kompanie bekommen, darin wurde mir schon das Datum des Gelöbnisses mitgeteilt, und die anderen Informationen mit Angehörigen und was mich dort erwartet. 

Also werde ich mit allen anderen vereidigt und nicht erst nach meiner Eignungsübung. 
Oder meintest du BulleMölders die Ernennung zum SaZ damit?


Bin auf die Antworten gespannt.

Gruß

Charlie
Autor Cow85
 - 29. Juni 2008, 14:26:06
Wieso das denn... Also ich blick da voll nicht durch was das soll... Ist das bei allen StUffz so???
Autor BulleMölders
 - 29. Juni 2008, 12:17:38
Du wirst z. B. auch nicht mit den anderen zusammen in der AGA vereidigt.
Dieses geschieht erst nach Ende der Eignungsübung.
Autor Cow85
 - 29. Juni 2008, 12:14:34
Ah jetzt hab ich´s verstanden, danke schön!!!
Autor Fiestaman
 - 29. Juni 2008, 11:57:29
Lohnsteuerkarte musst du mitnehmen. Am ZnwG wirst du sicher darüber informiert worden sein, dass du eine Eignungsübung machen musst, da du mit höherem Dienstgrad einsteigst. Natürlich erhälst du Gehalt und dafür benötigt die Bundeswehr deine Lohnsteuerkarte.
Einberufung zur Eignungsübung und Aufforderung zum Dienstantritt sind gleichzusetzen.

Nein es haben nicht alle 4 Monate "Probezeit". Die Eignungsübung ist etwas anderes als die "normale" Probezeit von 6 Monaten die jeder SaZ hat. Du hast den Status eines Eignungsübenden und nach 4 Monate erst wirst du zum SaZ ernannt. Solltest du innerhalb der 4 Monate feststellen die Bundeswehr ist nichts für dich kannst du jederzeit deine Entlassung beantragen, allerdings musst du dann noch deinen Wehrdienst ableisten, falls noch nicht geschehen. Du kannst auch nach Ende der Eignungsübung die Ernennung zum SaZ verweigern und scheidest dann aus der Bundeswehr aus oder musst deinen Wehrdienst ableisten. Bei der "normalen" Probezeit von 6 Monaten gilt nur das Kündigungsrecht von Seiten der Bundeswehr ausser der Bewerber hat seine Verpflichtungserklärung auf Widerruf unterzeichnet. Dann hat er bis zum Ende der 6 Monate den Status eines Gwdl und erhält auch nur den entsprechenden Sold.

So wie du siehst ein großer Unterschied und du wirst 100% am ZnwG darauf hingewiesen worden sein bzw. hast du mit 100%er Sicherheit etwas in deinen Unterlagen stehen.
Autor Cow85
 - 29. Juni 2008, 11:11:37
StUffz... Aber was machen die dann 4 monate ohne Lohnsteuerkarte denn den Sold bekomm ich doch trotzdem oder nicht!? Und dafür wird doch auch die Lohnsteuerkarte gebraucht.... Aber warum steht bei anderen dann Dienstantritt, haben doch alle 4 monate "Probezeit" oder nicht...