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Zusammenfassung

Autor Andi
 - 05. Juli 2008, 21:39:56
Und nein, eine Disziplinarmaßnahme kommt selbstverständlich nicht ins Führungszeugnis, sie wird aber in der Disziplinarakte bis zum Ablauf der Tilgungsfrist aufgeführt.
Autor wolverine
 - 05. Juli 2008, 20:59:21
Eine Disziplinarmaßnahme wird dann verhangen wenn das zivile Vergehen einen dienstlichen Bezug hat. Das ist z. B. gegeben wenn man als Soldat erkennbar war (gerne hört man vor oder während tätlicher Auseinandersetzungen noch ein "Ich als Gefreiter/Unteroffizier/Feldwebel/Offizier" ... gerne auch das ganze mit einer Truppengattungsbezeichnung etc - ganz schlecht so etwas!).

Und richtig ist, dass die disziplinare Maßregel (insoweit keine doppelte "Strafe"!) individuell schuldangemessen sein muss und sich eine vorherige Prognose verbietet.
Dagegen sieht das deutsche Notwehrrecht gerade keine Güterabwägung vor. Hier gilt der Grundsatz: Das Recxht muss dem Unrecht nicht weichen!
Autor troY2k
 - 05. Juli 2008, 20:53:58
Danke Jungs da ist mir echt ein Stein vom Herzen gefallen...
*puuuuH*
WEil ich hatte echt kein Bock ein verfahren zu bekommen obwohl ich niche mal eine woche da war....


Mfg troY
Autor Fitsch
 - 05. Juli 2008, 20:33:00
Kristallkugel befragen ...

kommt u.a. drauf an wie sie Dich zivilrechtlich verurteilen.

Auch wenn hier im Forum ein Rechtsverdreher rumschwirrt sind disziplinarmaßnahmen immer Einzelfallentscheidungen und es gibt keine Liste wie:
- einem in die Fresse haun = zwei Tage Bau
- Arschloch zum KpChef = 3 Wochen Ausgangssperre
Autor spyman
 - 05. Juli 2008, 19:23:01
Ok, dann noch 2 zusatzfragen:
1. was wäre wohl die strafe für mein konkretes beispiel?
2. die disziplinarstrafen, kommen die dann auch ins polizeiliche führungszeugniss? weil davon hat der KpChf im unterricht auch die ganze zeit geredet!
Autor peppie
 - 05. Juli 2008, 19:11:49
Dann ermittelt der Disziplinarvorgesetzte und entscheidet ob er eine Disziplinarmaßnahme verhängt. Allerdings hat jeder Staatsbürger (auch solche in Uniform) das Recht auf Notwehr / Nothilfe. Dennoch muss die Verhältnismäßigkeit gegeben sein. Soll heißen: Nicht mit Kanonen auf Spaten schießen.
Autor spyman
 - 05. Juli 2008, 18:04:20
hätte da mal eine ähnliche frage!
Ich habe auch diese woche meinen Dienstantritt gehabt und gelernt, dass man ja während man Soldat ist praktisch wirklich doppelt bestraft wird wenn man am Wochenende was zuhause anstellt!
Bie uns im Unterricht haben sie aber nur von so Dingen geredet wie wenn ich mit Drogen erwischt werde oder sonstwas!!

Jetzt mal ein konkretes Beispiel:
Wenn ich am Wochenende in der Disco mal in eine Schlägerei verwickelt bin (denkt jetzt nicht ich bin ein Schläger aber sowas soll ja vorkommen)!
Und sagen wir mal es läuft dumm und ich brech einem die Nase, der zeigt mich natürlich an u.s.w....

Was würde dann passieren?
Autor Fitsch
 - 05. Juli 2008, 10:51:30
... und geh sparsamer mit Deinen "o"´s um, sonst gehen Sie Dir irgendwann aus  ;D
Autor Andi
 - 05. Juli 2008, 01:47:03
Da du zu dem Zeitpunkt kein Soldat warst kannst du auch nicht disziplinar belangt werden.

Einen Rat willst du? Such dir neue Freunde.

Gruß Andi
Autor troY2k
 - 05. Juli 2008, 00:06:33
Hey Jungs ich hab ne ganz wichtige Frage und zwar...
Ich habe meinen Dienstantritt am 1.7.2008 gehabt und mir wurde ja gesagt das man ja regelrecht "doppelt" bestraft wird wenn man scheisse baut...
soo und zwar ein kumpel hat am 19.05.2008 geklaut ich stand natürlich daneben und hab zu ihm gesagt "lass es" er hat aber nicht gehört sooo nun haben die mich als Mittäter mitgenommen usw und nun hab ich erfahren das ich eine vorladung bei der Polizei bekommen habe und zwar am 10.07.2008 soll ich auf dem polizeirevier erscheinen...
Sooo nun meine Frage werde ich da nun auch militärisch bestraft oder bleibt das zivil da es ja vor dem dienstantritt war...und könnt ihr mir nen Rat geben...