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Autor Perser
 - 07. Oktober 2004, 23:50:50
Zitat von: Fragender am 18. Mai 2004, 20:49:16
Hallo, wer kann weiter helfen?In welcher Form erstellt man eine Beurteilung für eine DVag für Reservisten.www.ag-kdr-res-bw.de Formlos oder auf einem Formblatt. Wenn auf Formblatt auf welchem und was wird beurteilt?


Beurteilung für eine DVag?!?!?!
Meinst Du das wirklich ernst? Grundsätzlich kann nur beurteilt werden, der auch eine Stelle besetzt, und auf einer solchen übt. Weiterhin gilt u. a., daß für Mannschaftsdienstgrade keine Beurteilungen erstellt werden. Außerdem wird eine Beurteilung normalerweise nur erstellt, wenn eine Wehrübung (nicht DVag!) länger als 12 Kalendertage dauert, es sei denn, die sog. kalenderführende Dienststelle fordert eine Beurteilung beim Übungstruppenteil an.

Es gibt einen speziellen Vordruck für "Beurteilung bei Wehrübungen". Diese findet sich auch in der Vorschrift "Beurteilungen für Soldaten der Bundeswehr".  Gibts auch als elektronisches Formular, ist aber eingestuft als "Persönlich! Personalanglegenheit"!

Eine Bewertung muß erfolgen in den Einzelmerkmalen 1 - 9 und kann erfolgen in den Einzelmerkmalen "10 -  Dienstaufsicht"  sowie "11 - Fürsorgeverhalten".

Weiterhin enthält die Beurteilungen noch folgende Punkte:
Ergänzende Kennzeichnungen zu den Einzelmerkmalen,
Freie Beschreibung,
Verwendungsvorschläge, sowie
Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten ( die aber nicht erfolgen muß.

Sollten noch weitere Fragen bestehen, so versuche ich diese gerne per persönlicher Mitteilung zu klären. Für Detailfragen muß ich allerdings u. U. erst wieder bei meiner nächsten Wehrübung ab 6. Dezember in die Vorschrift sehen.

Mit besten Grüßen aus dem herbstlichen Sauerland

Peter
Autor Fragender
 - 18. Mai 2004, 20:49:16
Hallo, wer kann weiter helfen?In welcher Form erstellt man eine Beurteilung für eine DVag für Reservisten.www.ag-kdr-res-bw.de Formlos oder auf einem Formblatt. Wenn auf Formblatt auf welchem und was wird beurteilt?