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Autor schlammtreiber
 - 01. August 2008, 12:27:34
Zitat von: Moni1975 am 01. August 2008, 10:52:22
Da mein Ehegattengehalt aber bereits auf 3/7 seines Gehaltes geschätzt wird

Heißt Unterhalt jetzt "Ehegattengehalt"? Cool.

Newspeak 1984?  :D
Autor erdpichel
 - 01. August 2008, 12:19:46
die phrase "so wie es aussieht wird er auch genommen" würde ich gerne mal erklärt bekommen.... entweder er wird genommen oder nicht... ein "es sieht so aus als wenn" deutet eher darauf hin, dass er noch nicht beim test war, oder? also kann darüber wohl keine entscheidung getroffen werden von ihrer seite aus...

so, jetzt zum eigentlichen thema:
es ist richtig, dass zu grosse finanzielle bürden zu einer nicht-einstellung führen kann...
es geht dabei vor allen dingen um bestechlichkeit etc....
ob, und wenn ja es eine "hürde" gibt (40%), das weiss ich nicht...
kann mir im übrigen vorstellen, dass es einen unterschied macht, ob es eine laufende verpflichtung wie unterhalt ist, oder eben ein darlehen bei moskau inkasso....
Autor Moni1975
 - 01. August 2008, 10:52:22
Hallo,

ich habe mal eine Frage, vielleicht hat davon ja schon jemand mal was gehört.
Mein Noch-Ehemann hat sich vor ein paar Wochen bei der Bundeswehr als Wiedereinsteiger gemeldet.
So wie es aussieht wird er auch genommen. Während dieser Zeit haben wir uns nun aber getrennt. ( wir sind
verheiratet und haben 1 Kind ) Nun sagte er mir, daß er wegen zu hoher finanzieller Verpflichten evtl. nicht genommen
werden könnte. Er meinte, daß seine Verpflichtungen nicht höher als 40 % seines Lohnes betragen dürfen, da dies sonst ein Grund sei, ihn nicht zu
nehmen. Da mein Ehegattengehalt aber bereits auf 3/7 seines Gehaltes geschätzt wird ( 43 % ) hätte er da ein Problem!
Stimmt das denn? Habe nirgends irgendwelche Info´s gefunden!
Vielen Dank im voraus für euere Info´s