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Autor APDSFS-T
 - 06. August 2008, 20:16:15
Das ist richtig und soll ja auch so sein. Aber: Es kann nicht sein, daß die Bundeswehr als Retter in Erziehungsnot und Geheimwaffe der Sozialisation betrachtet wird, wenn man 18 Jahre lang seiner Erziehungspflicht nicht nachgekommen ist und versaut hat- da helfen neun Monate auch nicht mehr. Wobei ich das Anliegen des Posters als Freund der Schwester schon sehr merkwürdig finde.
Autor sliderbp
 - 06. August 2008, 20:02:30
Wobei man die Wirkung der Bundeswehr sicherlich nicht unterschätzen sollte. Man kann natürlich Nichts verlangen oder erwarten aber ich habe selbst ein paar Leute ganz anders aus den 9 Monaten herauskommen sehen als sie reingegangen sind.
So Manchem hilft der Dienst wirklich weiter und eröffnet ihm andere Sichtweisen.
Autor Waynneee
 - 06. August 2008, 18:32:07
Die Argumentation des letzten Posts ist völlig korrekt, nun sollen Sie nicht die Eltern angreifen, denn wie Sie wissen, sind es nicht die Eltern, die das behaupten, sondern ein Inkognito.
Autor APDSFS-T
 - 02. August 2008, 15:06:47
Zitat von: seppl am 02. August 2008, 14:56:03
Naja, so würd ich das nicht sagen.

Er soll bloß Pflicht und Gehorsam lernen, bzw. die Konsequenzen spüren wenn man diese Tugenden nicht einhält.
Eben das was die Alten wohl oder übel versäumt haben.

Er ist eben das Ergebnis einer laschen Erziehung ohne Pflichten und wenig Regeln, dazu noch der passende Charakter und schon hat man einen "Taugenichts" .

Also kann man das doch so sagen.....!
Das Lernen von Pflicht und Gehorsam ist nicht einfach nur "blos"- das haben die Eltern in 18 Jahren versäumt und komplett versagt, wie sie selbst schreiben.
Unter dem Strich soll die Bundeswehr aus einem Taugenichts einen "Mann" machen....
Die Bundeswehr ist nicht die Erziehungsschule der Nation um dann aktiv zu werden, wenn die Eltern versagt haben. Am besten wäre es noch, wenn Sie diesen "Taugenichts", wie Sie selbst schreiben- als Zeitsoldat anbieten, weil er sonst nichts anderes oder besseres findet...
Einige Einstellungen und Auffassungen finde ich schon sehr merkwürdig..und sehr einfach.. Ich versage 18 Jahre in der Erziehung, bei meinem Sohn, "aber warte, wenn Du zur Bundeswehr kommst, dann ziehen Sie dir die Hammelbeine lang", weil ich dafür zu inkompetent dazu bin..Also mach mal schön, liebe Bundeswehr. Ich schäme mich auch nicht für das Ergebnis meiner Erziehung, dafür gibt es dich ja.
Autor Fiestaman
 - 02. August 2008, 15:02:09
Zitat von: seppl am 02. August 2008, 14:41:13
Zumal er einen Hauptschulabschluss hat und kurzfristig jetzt eh nichts mehr bekommt (Lehrstelle).
Zusätzlich noch die abgebrochene Ausbildung wegen kein Bock, da sind die Chance ziemlich weit gesunken überhaupt was Neues zu finden.
Autor seppl
 - 02. August 2008, 14:56:03
Naja, so würd ich das nicht sagen.

Er soll bloß Pflicht und Gehorsam lernen, bzw. die Konsequenzen spüren wenn man diese Tugenden nicht einhält.
Eben das was die Alten wohl oder übel versäumt haben.

Er ist eben das Ergebnis einer laschen Erziehung ohne Pflichten und wenig Regeln, dazu noch der passende Charakter und schon hat man einen "Taugenichts" .
Autor APDSFS-T
 - 02. August 2008, 14:45:35
Die Bundeswehr soll jetzt innerhalb von neun Monaten das nachholen, was die Eltern in den letzten 18 Jahren verpatzt haben-
da haben die Eltern aus Bequemlichkeit aber sehr hohe Erwartungshaltungen. Hoffentlich erfüllt die Bundeswehr diese.
Autor seppl
 - 02. August 2008, 14:41:13
Ja er soll ja auch zur Bundeswehr um etwas selbstständiger zu werden. Denn was soll er jetzt machen. Und 1 Jahr als Hilfsarbeiter irgendwas machen bis ne neue Ausbildung anfängt ist auch nicht das Wahre.
Zumal er einen Hauptschulabschluss hat und kurzfristig jetzt eh nichts mehr bekommt (Lehrstelle).

Außerdem wurde er immer mit Samthandschuhen angefasst und zu locker erzogen, das sagen jetzt sogar seine Eltern, aber mit der Erziehung ist es jetzt auch vorbei.Er is auch kein "Assi" oder "Drogi", er ist einfach nur faul und hat keine Lust und denkt es geht ewig so weiter.

Deshalb soll er zum Bund und mal in die Schranken gestellt werden, das nicht alles "Larifari" ist und mal ein bissl Drill genießen den er dringend braucht.

Also er muss sich melden, ganz klar
;)
Autor Fiestaman
 - 02. August 2008, 12:10:19
Zitat von: Seppl am 02. August 2008, 11:44:10
.. wer informiert dann das KWEA das er "greifbar" ist????

Er selbst ist dafür verantwortlich.
Autor MediNight
 - 02. August 2008, 12:02:48
Ok, wenn das so ist ... ;) !

Allerdings sollte sich der Herr auch vor Augen führen lassen, dass er nach der Bundeswehr dann erstens arbeitslos und zweitens "Hartz-IV-Empfänger" sein wird! Ohne abgeschlossene Ausbildung ist man in der heutigen Situation ganz am Ende der Nahrungskette!

Und mit der Tatsache, dass er beim Bund ist, geht er einzig und alleine niemandem zu Hause auf den ... Zeiger. Sonst ist damit auch nichts gewonnen! Und mehr als FWDL 23 braucht er sich mit seinen Viraussetzungen auch nicht erträumen ;) !
Autor Seppl
 - 02. August 2008, 11:44:10
Also  die Firma hat Insolvenz angemeldet und ist geschlossen worden
Er hat keinen Bock die Ausbildung fertig zu machen da es ihm keinen Spaß gemacht hat (Drucker)
Nun ist er beim Arbeitsamt gemeldet und macht einen auf "kein Bock", lasst sich nix sagen, hört net auf seine Eltern usw.

Ich bin der Meinung das es Ihm nicht Schadet wenn er jetzt zum Bund geht und mal merkt was Sache ist.
Er ist letzte Woche 18 geworden.

Wenn er jetzt beim AA gemeldet ist, wer informiert dann das KWEA das er "greifbar" ist????




Autor MediNight
 - 02. August 2008, 10:57:35
Ich interpretiere die Nachfrage von "wolverine" eher so, dass die "zuständige Stelle" (bei gewerblichen Ausbildungsberufen die Handwerkskammer, bei kaufmännischen Berufen die Industrie- und Handelskammer) vom Abbruch einer Ausbildung "aus betrieblichen Gründen" erfahren muss und dann versucht, den Auszubildenden in einen anderen Betrieb zu vermitteln, dass dieser die angefangene Ausbildung wenigstens noch beenden kann! Dieser andere Betrieb würde dann nämlich den Ausbildungsvertrag fortführen bzw. einen neune Vertrag mit dem Azubi machen, in dem die bereits abgeleistete Ausbildungszeit im bisherigen Betrieb angerechnet werden würde, und damit wäre dann eine erneute Meldung ans KWEA im Sinne von "Ich führe meine Ausbildung ab dem . fort im Betrieb ...!" notwendig und eine Einberufung wäre damit zunächst einmal nicht möglich, weil ein erneuter Rückstellungsgrund gegeben wäre.

In Deutschland kann man eine Ausbildung nicht einfach so aus betrieblichen Gründen beenden!
Autor Fiestaman
 - 02. August 2008, 10:46:19
Den Abbruch der Ausbildung muss er beim KWEA melden. Da der Grund für die Rückstellung (wenn es eine gibt) ja nicht mehr vorhanden ist.
Autor wolverine
 - 02. August 2008, 09:22:27
Was sagt eigentlich die zuständige Kammer zu einen "Abbruch der Ausbildung aus betrieblichen Gründen"?
Autor mailman
 - 01. August 2008, 23:55:39
Naja ich denke mal er wird wegen der Ausbildung zurückgestellt worden sein. Und da er diese Ausbildung nicht mehr hat wird das KWEA schon noch an ihn herantreten wegen Musterung bzw. Einberufung. Ich bin mir jetzt auch nicht sicher ob man sowas nicht von vornherin melden muss.