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Zusammenfassung

Autor wolverine
 - 14. August 2008, 13:22:33
Ich habe nicht bestritten, dass es so etwas gibt. In ca. 20 Jahren habe ich davon gehört ;). Ich habe nur klargestellt, dass es unzulässig ist und einer Beschwerde stattzugeben wäre, sollte tatsächlich der Eindruck erweckt worden sein, es wäre eine EM.
Autor AriFuSchr
 - 14. August 2008, 10:49:25
@ wolverine

ein GvD am Wochenende mag nach der ZDv (ob nun links oder rechts-um-gedreht  ;)) ein verhaltensunabhängiger Sonderdienst sein.

Unser Kompaniefeldwebel nutzte solche Situationen dadurch, dass er eben sagte, na dann tragen sie sich mal fürs Wochenende ein. (gemeint war GvD/Wache, KvD usw.).
Er meinte, bei einem Wochenend-Dienst hätte man vieeel mehr Zeit zum Nachdenken, denn am WE wären 24.00 Stunden doppelt so lange wie unter der Woche. Und damit stünde einem die doppelte Zeit zum Nachdenken zur Verfügung...  :D
Autor wolverine
 - 13. August 2008, 17:56:48
Vielleicht sollte man noch klarstellen, dass Sonderdienste keine EM sind sondern eben verhaltensunabhängige Sonderdienste!
Autor AriFuSchr
 - 12. August 2008, 07:29:28
... irgendwie läuft der Thread ja auf der Basis vieler Vermutungen...
der Zugbegleiter hat den beabsichtigten Schwindel wohl bemerkt, sonst hätte er kaum Anlass gehabt, die Truppe anzuschreiben. Also ist es wohl beim Versuch geblieben. Für den GWD bleibt damit die Beihilfe zum Versuch übrig. Wenn sein Vorgesetzter nun einen GvD (vorzugsweise am WE  ;)) als EM in Aussicht stellt, dürfte er aus der Sache wohl lernen, daß man Fahrausweise nicht "verleiht", auch nicht an Personen, die mehr auf der Schulterklappe haben, als man selbst.
In der AGA ist ein Unteroffizier für Rekruten eben ein Vorgesetzter dessen Anweisungen (in diesem Fall eher Bitte), man unverzüglich Folge leistet.
Nicht zu akzeptieren in dieser Sache ist aus meiner Sicht in erster Linie das Verhalten des Uffz.
Autor peppie
 - 11. August 2008, 21:38:43
Vielleicht hat er ihm aus falsch verstandener Kameradschaft seine Karte gegeben..
Autor wolverine
 - 11. August 2008, 17:58:29
Alles klar - dann ist es auf jeden Fall "Erschleichen von Leistungen"
Autor Fiestaman
 - 11. August 2008, 16:11:12
Zitat von: wolverine am 08. August 2008, 18:10:40
Dann bezieht man doch in den ersten sechs Monaten Wehrsold und könnte trotzdem mit höherem Dienstgrad eingestellt sein.

Wenn man mit höherem Dienstgrad eingestellt wird absolviert man eine Eignungsübung. Hier erhält man reguläre SaZ Bezüge. In diesem Fall ist es nicht möglich eine Verpflichtungserklärung auf Widerruf zu unterzeichnen.
Autor wolverine
 - 10. August 2008, 10:04:14
Solange man Wehrsold bezieht?
Autor michael86
 - 10. August 2008, 02:32:45
Zitat von: Flexscan am 08. August 2008, 20:31:04
Zitat von: wolverine am 08. August 2008, 18:10:40
Ich bin mir nicht ganz sicher, wie es mit einer widerruflichen Verpflichtung aussieht: Dann bezieht man doch in den ersten sechs Monaten Wehrsold und könnte trotzdem mit höherem Dienstgrad eingestellt sein.

stimmt. garnich drann gedacht
Ne, bekommt man nicht. Verdienst ja dann auch genug.
Autor Flexscan
 - 08. August 2008, 21:46:57
ich schätze mal das der Zgfhr dem GWD als EM GVD angedroht hat
Autor Dennis812
 - 08. August 2008, 21:42:50
Mal nebenbei - was hat der Titel mit dem Thema zu tun? Bevor ich wild editieren, würde ich vom TE gerne wissen, ob ein GvD-Dienst mit hier rein wiegt.Danke!
Autor Flexscan
 - 08. August 2008, 20:31:04
Zitat von: wolverine am 08. August 2008, 18:10:40
Ich bin mir nicht ganz sicher, wie es mit einer widerruflichen Verpflichtung aussieht: Dann bezieht man doch in den ersten sechs Monaten Wehrsold und könnte trotzdem mit höherem Dienstgrad eingestellt sein.

stimmt. garnich drann gedacht
Autor wolverine
 - 08. August 2008, 18:10:40
Ich bin mir nicht ganz sicher, wie es mit einer widerruflichen Verpflichtung aussieht: Dann bezieht man doch in den ersten sechs Monaten Wehrsold und könnte trotzdem mit höherem Dienstgrad eingestellt sein. Könnte man dann nicht in dieser Zeit den Bahnberechtigungsausweis haben? Das wäre ein Fall, den ich mir vorstellen könnte, aber wie gesagt, ich bin mir nicht sicher.

Zum Rest: Vorsatz steht bei mir nicht in Frage, wenn jemand bewusst und willentlich ohne Fahrschein ein öffentl. Verkehrsmittel benutzt. Wenn es nicht gesondert gesetztlich normiet ist (z. B. fahrl. KV) sind in Deutschland sowieso nur Vorsatzdelikte strafbewehrt.
Autor Flexscan
 - 08. August 2008, 16:15:43
Unteroffiziere haben in dr Tat doch keine bahnberechtigungsausweise wie GWD7FWDL sondern nur aufgrund dessen nen Zuschuss von 25 % als Bahngutschein.

Also hätte sich dieser von vornherein ein Fahrschein kaufen müssen. hat er nicht ist das Vorsatz.

Lieg ioch da richtig?
Autor wolverine
 - 08. August 2008, 14:08:14
Es können beide belangt werden. Erschleichen von Leistungen, Betrug (evtl. im Versuch) und Beihilfe. Weil eindeutig als Soldaten zu erkennen (Uniform, Militärfahrkarte) auch dienstlich. Wer was anklagt, ermittelt und einstellt ist Ermessenssache.