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Autor Zayzac
 - 28. Oktober 2008, 10:28:01
so ich wurde jetzt für den 18. und 19.11. in das ZNwG Berlin Ost eingeladen. In dem Brief steht, dass ein Drogentest erforderlich ist, heisst das, dass dieser dort gemacht wird oder muss ich mir einen bescheinigen lassen?

eine andere frage ist noch, auf dem brief steht ich soll zeugnisse und einen ausbildungsvertrag mitbringen. die beglaubigten zeugniskopien habe ich bereits in der bewerbung mit abgegeben, reicht das? und einen richtigen ausbildungsvertrag habe ich nicht, da ich eine schuliche ausbildung gemacht habe und keine betriebliche.

ausserdem würde mich interessieren, ob es ratsam wäre, vor dem termin noch zu einem zahnarzt zu gehen, damit die zähne auch mit sicherheit am tag der untersuchung dort in einem top-zustand sind.

das wars erstmal an fragen von mir.

danke für die antworten schon im voraus
Autor Zayzac
 - 29. September 2008, 13:36:51
ja das werd ich wohl tun

warte immer noch ganz gespannt auf eine antwort.

jedenfalls erstmal danke für eure zahlreichen antworten hier  :D

habt mir echt hoffnung gemacht  ;D
Autor Imbärin
 - 10. September 2008, 20:10:13
Es wurde eine zeitlang beim ZNwG gehandhabt, dass aufgrund der zahlreichen Bewerbungen, die dort tagtäglich eingehen ( da wären wir wieder beim sozialen Auffangbecken aller Arbeitslosen), eine Vorauswahl nach Aktenlage getroffen wurde. Vielleicht haben Deine Noten im Vergleich mit anderen Bewerbern nicht gereicht und daher die Ablehnung. Mann kann die Leute ja auch nur einstellen, wenn die entsprechenden Dienstposten vorhanden sind. Aber man sollte sich nicht entmutigen lassen, einfach nochmal versuchen.
Autor erdpichel
 - 10. September 2008, 08:36:39
naja, nix mehr schiefgehen.... wenn du meinst ;)
Autor Zayzac
 - 09. September 2008, 15:10:47
na das klingt ja alles super, kann ja gar nichts mehr schiefgehen

werde dann heute beim optiker den sehtest machen und morgen meine vollständigen unterlagen einreichen und dann heisst es abwarten
Autor erdpichel
 - 09. September 2008, 13:32:51
Zitat von: Zayzac am 09. September 2008, 09:11:49
also beruflich hab ich gerade bürokaufmann abgeschlossen... hoffe das da für mich nochwas frei ist


denke schon.
bürokaufmann ist eine sehr gute grundausbildung, auf der man in allen bereichen aufbauen kann, vornehmlich ist das der bereich nachschub, transport und eben alle "büro-arbeiten", also GeZi und die ganze S-Bereiche....
Autor StOPfr
 - 09. September 2008, 10:55:26
Zitat von: sliderbp am 09. September 2008, 09:38:40
...wurde bei mir im ZNwg auch ein Sehstärkentest durchgeführt...
So kenne ich das auch.
Im Zweifel kann ein Sehtest vom Augenarzt immer noch nachgereicht werden.
Wenn Du länger nicht beim Augenarzt warst und dieser lange Wartezeiten hat, empfiehlt es sich, einen Termin zu vereinbaren und die Augen prüfen zu lassen. Schaden kann es auf keinen Fall. 
Autor sliderbp
 - 09. September 2008, 09:38:40
Also ich hatte mich bei der Bundeswehr, beim (damals noch) BGS und bei diversen Landespolizeien beworben und war kein einziges Mal beim Augenarzt ... Optiker reichte vollkommen aus.
Und soweit ich weiß wurde bei mir im ZNwg auch ein Sehstärkentest durchgeführt, ich weiß nämlich noch genau, dass die Frau Doktor verwundert war, dass meine Brille scheinbar zu stark wäre.
Autor Zayzac
 - 09. September 2008, 09:11:49
also beruflich hab ich gerade bürokaufmann abgeschlossen... hoffe das da für mich nochwas frei ist

und was mich jetzt noch interessiert ist, reicht vorerst ein optiker-sehtest und wenn der denen nich gefällt, fordern se einen vom augenarzt an? also hauptsache erstmal bewerbung abgeschickt, weil das mit dem augenarzttermin noch lange dauern kann

oder muss ich gleich dis attest vom arzt abgeben, und das vom optiker wäre geldverschwendung? ???
Autor erdpichel
 - 09. September 2008, 08:41:42
wenn du keine brille hast, und du auch ohne klarkommst, dann brauchste keinen nachweis beifügen...
es wird bei der einstellung ein sehtest gemacht, da wird also festgestellt, ob du "gut" gucken kannst, oder nicht....
Autor Tommi
 - 08. September 2008, 20:49:30
Sagt mal, muss man eigentlich jeder Bewerbung einen Sehtest beifügen? Ich hab zum Beispiel keine Brille und 0,0 (links) bzw. 0,25 Dioptrin. Muss ich da trotzdem einen machen?
Autor Vanguard
 - 08. September 2008, 20:38:50
Was aber auch nix macht, wenn das fehlt, dann wird es angefordert.

Hast du vll einen Beruf gelernt, denn die BW grad nicht braucht? Sowas in den Bereich KFz-Inst? Die Stellen sind nämlich übel überlaufen... Hab von mehreren Kameraden gehört, die dahin wollten und nicht reingekommen sind (inkl. meines jetzigen Fahrlehrers, der schon seit ewig versucht da wieder reinzukommen)...
Autor Björn
 - 08. September 2008, 19:59:18
Zitat von: StOPfr am 08. September 2008, 16:19:06
Die Angaben werden im ZNwG ohnehin überprüft, - gegebenenfalls durch einen Facharzt.


Obacht. Im ZNwG wird gerade nicht die Sehstärke festgestellt. Ein fehlendes augenärztliches Attest kann dementsprechend je nach Ausprägung der Sehschwäche dazu führen, dass die Tauglichkeit vor Ort nicht festgestellt werden kann. Bei dem auf die Bewerbung folgenden Schreiben vom ZNwG ist für Kandidaten mit Sehschwäche darüber hinaus ausdrücklich ein augenärztliches Attest gefordert, nicht ein Zettel vom Optiker nebenan. Zwar wird das wohl gerüchteweise immer wieder akzeptiert, gefordert ist aber das Attest.
Autor mailman
 - 08. September 2008, 16:25:32
Einen "einfachen" Sehtest kann man übrigens mittlerweile auch beim Optiker machen. Dieser ist ausreichend wenn man bloß einen neue Brille will. Sollten sich die Werte aber immer sehr viel geändert haben zwischen den Brillen sollte man trotzdem zum Augenarzt, da man ja dann getropft werden muss.
Autor StOPfr
 - 08. September 2008, 16:19:06
Ein nunmehr abgeschlossener Beruf ist auf jeden Fall eine qualitative Verbesserung, die die Bewerbung aussichtsreicher erscheinen lässt, besonders dann, wenn für diesen Beruf bei der Bw Bedarf besteht. 
Wenn es nur um die Sehstärke geht kann ein Pass mW auch bei einem Optiker ausgestellt werden. Die Angaben werden im ZNwG ohnehin überprüft, - gegebenenfalls durch einen Facharzt.