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Autor KlausP
 - 20. Februar 2011, 12:31:05
der zuständige Bearbeiter ist der, der in deinem Beorderungstruppenteil die Reservistenangelegeheiten auf dem Auge hat. Das KWEA hat mit dem LZ nullkommanix zu tun.
Autor j4n
 - 20. Februar 2011, 12:25:01
Zuständer Reservistenbearbeiter= die nette Dame vom KWEA die aufm E-Bescheid steht?

Kann man auch nach der Wehrübung noch Ansprüche stellen? Ich würde dann erstmal abwarten und wenn dann irgendwann nix kommt mich an den Bearbeiter bzw. ReFü wenden!
Autor wolverine
 - 20. Februar 2011, 11:37:55
Der Leistungszuschlag wird aber erst nach WÜ-Ende ausbezahlt.
Autor KlausP
 - 19. Februar 2011, 13:13:54
Dazu muss dein zuständiger Reservistenbearbeiter den ReFü aber ersteinmal das "Festsetzungsblatt für die Zahlung von Leistungszuschlag bei Wehrübungen" (oder so ähnlich) ausgefüllt übergeben. Dem musst du auf den sack gehen, ohne das Festsetzungsblatt kann der ReFü das gar nicht berechnen. Der Leistungszuschlag wird erst nach Ende der WÜb berechnet, wenn das entsprechende Meldeblatt beim ReFü vorliegt, aus dem hervorgeht, an welchen Tagen du im Dienst warst.
Autor j4n
 - 19. Februar 2011, 13:08:47
Dann hoffe ich mal das der ReFü das erkennt und auf der nächsten Abrechnung vermerkt ist, ansonsten renn ich dort mal hin. ;)
Autor KlausP
 - 19. Februar 2011, 13:05:40
Leistungszuschlag steht beorderten Reservisten ab dem 25. Wehrübungstag zu.

ZitatDer Leistungszuschlag wird beorderten Soldaten bei Wehrübungen von länger als drei Tagen ab dem 25. Wehrübungstag gewährt. Er beträgt für jeden Werktag 25,56 €, für Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage 38,35 €, höchstens jedoch 434,60 € in einem Kalenderjahr. Beorderte Soldaten in der Laufbahngruppe der Mannschaften, die sich zur freiwilligen Ableistung von Wehrübungen verpflichtet haben, erhalten den Leistungszuschlag bereits ab dem 13. Wehr-übungstag.

Quelle: Broschüre "Informationen für Wehrübende/Übende", Stand: Oktober 2009
Autor j4n
 - 19. Februar 2011, 12:56:17
Ich habe auch mal eine Frage zum Leistungszuschlag.

Mache seit 3 Wochen eine Wehrübung und diese geht noch bis Ende März.

Am Anfang meinte der ReFü das ich keinen Leistungszuschlag bekomme, da ich davor keine Wehrübung gemacht habe.

Lt. http://www.terrwv.bundeswehr.de/fileserving/PortalFiles/C1256F8900489C69/W269NGTE573INFODE/Informationen_fuer_Wehruebende_Uebende_10_2009.pdf steht mir dieser aber doch nach ein paar Tagen zu, oder?

Wenn ich ein Schreiben( Mitteilung einer Beorderung.....aufgrund blablabla beordere ich sie bis...auf nicht strukturgebundenen Dienstposten....) habe, bin ich doch beordert!

Habe nun mal ne Kopie davon gemacht und werde die Tage mal zum ReFü gehen.
Autor hbmaennchen
 - 30. Juni 2010, 21:31:59
Du bekommst den Leistungszuschlag, ohne dieses Jahr erneut 25 WÜ-Tage ableisten zu müssen - sofern Du beordert bist. Die WÜ-Tage zählen fortlaufend und nicht nach Jahren getrennt.
Autor Ostwestfale
 - 30. Juni 2010, 21:00:12
Ich hab da noch eine Frage zu den 25 Tagen:
Muss ich in meiner Zeit als reservist einmalig die 25 Tage geleistet haben  um den leistungszuschlag zu bekommen, oder zählen die 25 Tage jedes Jahr neu?
Ich hab im letzten Jahr ca. 50 Tage geübt und dieses Jahr erst 5. Bekomme ich den Leistungszuschlag nun bei meiner nächsten Übung direkt oder nicht?
Danke schon jetzt für die Antwort.
Autor MediNight
 - 10. September 2008, 12:27:22
Zur Anzahl der Wehrübungstage zählen alle Tage dazu, an denen Du Wehrsold bekommen hast (bzw. Dienstgeld bei den Kurz-Wehrübungen!). Ob Du da im Dienst warst, im Wochenende oder im Urlaub, ist egal!
Autor SilentDeath
 - 10. September 2008, 11:58:12
aha, danke...

wie ist das mit diesen 25 Tagen? Ich weiss, das ich den LZuschlag nicht für Dienstfreie Tage bekomme, aber wie sieht es mit den dienstfreien Tagen in Bezug auf die 25 Tage aus? Zählen die da mit rein?
Autor MediNight
 - 10. September 2008, 11:49:57
Folgen ???

Du kannst befördert werden! Ok, das kannst Du als ROA auch ohne, aber sonst nicht! Du bekommst Leistungszuschlag! Du hast eine Planstelle, auf der Du ggf. Wehrüben kannst!
Autor SilentDeath
 - 10. September 2008, 11:24:47
Danke für die Info... Welche "Folgen" hätte eine Beorderung sonst noch?
Autor MediNight
 - 10. September 2008, 11:12:28
Kurz und knackig:

1. Alle Tage zählen dazu, also auch die Tage, die ohne Beorderung geübt wurden!

2. Mannschafter bekommen LZ ab dem, 13. Wehrübungstag, aber nicht zusammen mit einem Zuschlag für RUA oder RFA oder ROA, da gibt es ihn erst ab dem 25. Wehrübungstag

3. Wenn Du nicht beordert bist, gibt es keinen Leistungszuschlag und als ROA wird man nicht automatisch beordert!

Den Leistungskatalog findest Du u. a. hier:

http://www.rk-marine-kiel.de/files/bundeswehr/reservistenarbeit/informationen_fuer_wehruebende_uebende.pdf
Autor SilentDeath
 - 10. September 2008, 10:41:02
Hallo,

ich beginne im November meine ROA-Ausbildung mit dem ROL1. Nun habe ich im Januar bereits (als unbeorderter Reservist) 19 Tage Wehrübung (meine Eignungswehrübung) absolviert. Ausserdem kommt im Nov. eben der ROL1 mit 12 Tagen. Bekomme ich da schon den Leistungszuschlag oder zählen für due 25 Tage nur die Tage, in denen man beordert war? Bekomme ich den Leistungszuschlag zusätzlich zum ResOffzZuschlag?

Grüße
SilentDeath