ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Huey am 21. September 2008, 16:58:54
Grundsätzlich gilt für SaZ:
Die Antrittsreise zur AGA wird erstattet.
Jede erste Anreise zu einem Lehrgang wird in der Regel erstattet-ebenso wie die Lehrgangsabreise.
Dazwischen erhält eine SaZ auf Antrag sogenannte "Reisebeihilfen", die alle 15 Tage bei verheirateten, und alle 30 (?) Tage bei unverheirateten gezahlt werden und i.d.R. in Höhe der Reisekosten der Deutschen Bahn bei Anwendung einer Bahncard 50 gezahlt werden.