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Autor BulleMölders
 - 22. September 2008, 08:22:20
Durch den abgeleisteten Zivildienst ist Ihre Dienstpflicht nach dem GG erfüllt. Deshalb haben Sie keinerlei Möglichkeit den GWD nochmal zu machen. Was heißt eigentlich AGA nochmal machen. Das zugestiert ja, das Sie die AGA schonmal gemacht haben.
Zumal es sowieso nicht gehen würde nur die AGA zu machen sonder wenn dann die kompletten 9 Monate.

Die einzige Möglichkeit die Sie haben währe, ihre Verweigerung des Wehrdienstes aus Gewissensgründen zurückzunehmen und sich als SaZ bei der Bundeswehr zu bewerben. Was natürlich eine Mindestverpflichtungszeit von 4 Jahren voraussetzt.
Autor wolverine
 - 22. September 2008, 08:21:49
Nein - wehrpflichtig sind Sie nicht mehr!
Autor M.K.
 - 22. September 2008, 06:57:01
Hallo zusammen,
ich habe Wehrdienst verweigert und vollen Zivildienst geleistet. Habe aber das Gefühl was verpasst zu haben und würde gerne die AGA nochmal machen. Gibts da irgendwelche Möglichkeiten?