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Autor Andi
 - 27. September 2008, 00:35:56
Ein Blick in die Trennungsgeldverordnung reicht evtl. schon aus - ist recht übersichtlich. Ansonsten wird dein zukünftiger Rechnungsführer dein Ansprechpartner sein.

Gruß Andi
Autor Björn
 - 27. September 2008, 00:15:37
Die korrigierte Aufforderung zum Dienstantritt liegt mir nun vor. Das hat gut und schnell geklappt.

Statt dem oben zitierten Satz, steht da nun:

"Ihnen wird als Verheirateter oder [...] bzw. Unverheirateter mit Wohnung [...] die Umzugskostenvergütung mit Blick auf die kurze Verwendungszeit am Einstellungsort nicht zugesagt."

Das war´s. Von Trennungsgeld steht da nichts. Bedeutet das dann einfach implizit keine Umzugskostenvergütung = Trennungsgeld?! Oder wie?

Kann mir unter dem Begriff immer noch nichts genaues vorstellen. Kann man irgendwo genau und verständlich nachlesen, was Trennungsgeld genau bedeutet, unter welchen Umständen und in welcher Höhe es gezahlt wird? Suchfunktion hat mir nicht vollständig weitergeholfen.

Danke und Gruß
Autor Björn
 - 24. September 2008, 14:58:54
Nachfrage beim ZNwG ergab, dass ich nun meinen Mietvertrag hingemailt habe und kurzfristig nach Prüfung eine neue Aufforderung zum Dienstantritt noch per Post erhalten würde. Bin mal gespannt.
Autor Andi
 - 23. September 2008, 22:15:06
Ja, weil die Wohnung dann nicht vor Dienstantritt bestanden hat und somit kein Anspruch auf Trennungsgeld bestehen kann, da der Hausstand nicht vorher anerkannt sein kann.

Gruß Andi
Autor Kevlolein
 - 23. September 2008, 21:16:28
Also, sorry, wenn ich grad bisschen schwer von Begriff bin.
Auch ich als Unverheirateter, habe Anspruch als UA auf Wohnungstrennungsgeld, sofern das ZNwG den eigenen Hausstand akzeptiert ?
Das Problem ist nur, dass der Mitvertrag ab 01.10. - also genau zum Dienstantritt gilt, gibt es da irgendwelche Probleme ?

Grüsse und Danke im Vorraus
Autor Andi
 - 23. September 2008, 19:44:20
Lass dich entsprechend beraten, ich vermute mal, dass das mit deiner Wohnung bei den zuständigen Stellen nicht angekommen ist.

Gruß Andi
Autor Björn
 - 23. September 2008, 19:35:36
Ok. Danke! Da sollte ich morgen aber sofort anrufen. Andi, du hast geschrieben "sehr wahrscheinlich Anspruch". Wovon hängt das genau ab? Können mir durch die Kurzfristigkeit nun irgendwelche Probleme entstehen? Ich ruf da morgen an, hoffentlich wimmelt man mich nicht ab. Daher wäre ich sehr dankbar eine Grundlage zu haben, ob der Satz im Dienstantrittsschreiben nun falsch ist oder auf was ich genau Anspruch habe. Nein, ich ziehe nicht an den zukünftigen Standort.
Autor Andi
 - 23. September 2008, 19:31:39
Zitat von: Björn am 23. September 2008, 19:28:58
Was ist der Unterschied, Trennungsgeld/Umzugskostenvergütung? Welche Auswirkungen hat das konkret?

Pro Monat einen Unterschied von ca 200€ und einer Familienienheimfahrt, die einem entgehen, wenn man statt dem Trennungsgeld die Umzugskostenvergütung hat.

ZitatMeine Wohnung miete ich zusammen mit meiner Freundin (beide sind als Mieter eingetragen) seit 2005. Die Wohnung habe ich zum 31.10. gekündigt und beziehe entsprechend eine andere Wohnung dann. Dienstantritt ist am 1.10. diesen Jahres.

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Hast du vor an deinen zukünftigen Dienstort umzuziehen? Dann ist die Umzugskostenvergütung richtig.

Gruß Andi
Autor Björn
 - 23. September 2008, 19:28:58
Was ist der Unterschied, Trennungsgeld/Umzugskostenvergütung? Welche Auswirkungen hat das konkret?

Meine Wohnung miete ich zusammen mit meiner Freundin (beide sind als Mieter eingetragen) seit 2005. Die Wohnung habe ich zum 31.10. gekündigt und beziehe entsprechend eine andere Wohnung dann. Dienstantritt ist am 1.10. diesen Jahres.

Rufe morgen auf jeden Fall im ZNwG an. Hoffe mal das macht jetzt so knapp vor dem Dienstantritt keine Probleme.  :-[
Autor Andi
 - 23. September 2008, 18:12:00
Moment! Wer bei der Einstellung bereits einen eigenen Hausstand hat sollte den unbedingt vor Dienstantritt beim ZNwG/der OPZ anerkennen lassen! Unter diesen Umständen wird nicht die Umzugskostenvergütung sondern Trennungsgeld zugesagt.

@Björn: Wende dich unbedingt vor Dienstantritt ans ZNwG, denn du hast sehr wahrscheinlich Anspruch auf Trennungsgeld - wenn nicht, lass dir das ganze dort noch mal genau erklären.

@Kevlolein: Gleiches gilt für dich, nur das du deine Wohnung schnellstmöglich durch das ZNwG anerkennen lassen solltest, also ebenfalls dort anrufen.

Gruß Andi

Autor erdpichel
 - 23. September 2008, 16:55:04
zZt bekommst du ja sicher trennungsgeld, wenn du auf lehrgängen bist.
das ist in der kaserne ja nicht der fall, weil du dann ja quasi zu hause bist.

wenn du jetzt aber versetzt wirst, bekommst also quasi nen neuen dienstort, dann würdest du quasi dauerhaft trennungsgeld bekommen, weil du dauerhaft getrennt bist von deiner wohnung. hast du die nicht anerkennen lassen, dann haste eben pech und musst an deinen neuen dienstort ziehen oder eben weit fahren....

Autor Björn
 - 23. September 2008, 16:48:46
D.h.? Hab ich was falsch gemacht? Ich hatte sogar den Mietvertrag dabei im ZNwG wie vom WDB aufgetragen und wie gesagt mehrfach und unmissverständlich darauf hingewiesen, dass ich eine eigene Wohnung habe. Was hat das nun für Auswirkungen für mich?
Autor erdpichel
 - 23. September 2008, 16:46:22
dann hast du die wohnung nicht von deiner truppenverwaltung anerkennen lassen, sonst würde da in etwa "...mit anerkannten hausstand" stehen....

im übrigen weiss ich, welche lehrgänge man wann wo hat als FA ;)
Autor Björn
 - 23. September 2008, 15:59:28
Hm.. Aber es macht wohl wenig Sinn während der Feldwebelausbildung drei Jahre lang alle paar Monate an einen anderen Standort hinterherzuziehen. Und meine später vorgesehene Dienststelle ist dann nur ca. 40 Kilometer von meinem Wohnort entfernt, also keine Veranlassung umzuziehen.

Zudem habe ich seit Jahren eine eigene Wohnung (als Mieter gemeinsam mit meiner Freundin) und habe das auch überall immer wieder angegeben, daher irritert mich insbesondere der Halbsatz "ohne eigene Wohnung".
Autor erdpichel
 - 23. September 2008, 15:49:00
das heisst, dass du, wenn du zu deinem dienstort hinziehst, du einen zuschuss für die kosten, beispielsweise für den möbeltransport bekommst....