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Zitat von: Senshu am 11. Januar 2012, 13:51:21
Eine Sache wäre da noch...kann ich vom FWDL zum SAZ wechseln?
ZitatReicht zum zurückziehen des KDV-Antrags ein Dreizeiler?
ZitatWie lange müsste ich dann warten bis ich eine Rückmeldung bekomme?
ZitatIch würde nämlich gern zum 2. Quartal 2012 beitreten.
Zitat von: bayern bazi am 03. Oktober 2008, 19:40:46Zitat von: Sascha St. am 03. Oktober 2008, 19:21:34
. Da habe ich gerade meine Ausbildung begonnen und das habe ich denen geschrieben und dann bekam ich eine Einladung zur Musterung nach meiner Ausbildung.
dies währe die erste zurückstellungZitat
Zurückgestellt wurde ich an sich nur vom Zivildienst weil ich gerade meine Meisterausbildung machte.
und das zählt auch als zurückstellung
Zitat von: Sascha St. am 03. Oktober 2008, 19:21:34
. Da habe ich gerade meine Ausbildung begonnen und das habe ich denen geschrieben und dann bekam ich eine Einladung zur Musterung nach meiner Ausbildung.
Zitat
Zurückgestellt wurde ich an sich nur vom Zivildienst weil ich gerade meine Meisterausbildung machte.
Zitat von: Sascha St. am 03. Oktober 2008, 16:36:17ZitatEs stimmt, dass man, wenn man nicht vom Wehrdienst zurückgestellt wurde (auf Grund von Ausbildung o.ä.), nur bis zum vollendeten 23. Lebensjahr einberufen werden kann.
Aber ich wurde damals schonmal zurückgestellt. Also kann ich doch noch bis 25 Jahre oder nicht?
Oder verstehe ich da was falsch?