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Autor wolverine
 - 28. Oktober 2008, 18:56:34
Zumal Behörden schkicht verpflichtet sind Anträge zu bearbeiten!
Autor schlammtreiber
 - 28. Oktober 2008, 16:33:03
Zitat von: Intral am 28. Oktober 2008, 16:09:09
Es gibt arg viele Musterschreiben für alles, und es gibt sogar "Unternehmen", die ohne Musterschreiben , Vordrücke etc gar nicht arbeiten, und dein selbstgebasteltes Schreiben einfach in den Müll werfen!

Und welche "Unternehmen" sollen das sein?
Autor Intral
 - 28. Oktober 2008, 16:09:09
Entschuldigen Sie das ich nachgefragt habe -.-
Es gibt arg viele Musterschreiben für alles, und es gibt sogar "Unternehmen", die ohne Musterschreiben , Vordrücke etc gar nicht arbeiten, und dein selbstgebasteltes Schreiben einfach in den Müll werfen!
Es war nur eine Frage, und eine kurze Antwort hätte gereicht, ohne sich gleich künstlich aufzuregen!

Autor erdpichel
 - 28. Oktober 2008, 15:35:18
och komm, das ist doch jetzt nicht dein ernst, oder???
du wirst doch wohl in der lage sein, genau diesen suchbegriff in 3-5 variationen bei google reinzukloppen, oder?
und wenn da nix ausgespuckt wird, dann gibbet das wohl nicht!
is aber nix wildes!
"Sehr geehrte Damen und Herren,
wie telefonisch bereits besprochen bitte ich hiermit um ein Nachmusterung."
Name und PK natürlich nicht vergessen, das wars dann auch schon...
Autor Intral
 - 28. Oktober 2008, 11:28:41
Habe jetzt bein KWEA angerufen, und die meinten das dies kein Problem wäre!
Ich soll ein Schreiben aufsetzen, in dem steht, das ich um eine Überprüfung meiner Tauglichkeit bitte! Jetzt meine Frage! Gibt es eventuell ein Musterschreiben, das man sich ausdrucken kann?
Autor Fiestaman
 - 24. Oktober 2008, 17:00:30
Zitat von: Intral am 24. Oktober 2008, 15:37:36
Muss ich zum gleichen KWEA , wo ich zuerst gemustert wurde? Das war in Berlin, bin aber nach Hessen gezogen!
Nein, jetzt ist ein anderes KWEA für dich zuständig. Hier findest du eine Auflistung der KWEA´s in Hessen.

Zitat von: Intral am 24. Oktober 2008, 15:37:36
Und kann es sein, wenn alles gut geht, und ich wieder eingestellt werde, dass ich in meine alte Kaserne komme?
Sehr Unwahrscheinlich.
Autor Intral
 - 24. Oktober 2008, 15:37:36
Ich habe noch 2 Fragen dazu Admin!

Muss ich zum gleichen KWEA , wo ich zuerst gemustert wurde? Das war in Berlin, bin aber nach Hessen gezogen!

Und kann es sein, wenn alles gut geht, und ich wieder eingestellt werde, dass ich in meine alte Kaserne komme?

PS. Danke für die schnelle Antwort Admin
Autor schlammtreiber
 - 24. Oktober 2008, 15:27:03
KWEA kontaktieren und um Nachmusterung ersuchen, dann kann der Tauglichkeitsgrad neu bestimmt werden.

Mit 22 Jahren bist Du noch jung genug, um Dich zu verpflichten.
Autor Intral
 - 24. Oktober 2008, 15:23:56
Guten Tag an alle!
Es geht um folgenden Sachverhalt!
Ich war 23Monate im Logistikbataillon 141 (Hannover)(Nachschubbuchführer) (HG,zZ 22 Jahre alt) und habe diese 08/2007 verlassen! Bei der Abschlussuntersuchung hatte ich T5 (Fehlerhafte Operation gehabt).Und beim  "Reservistenunterricht" habe ich auf dem Schreiben "Nein" angekreuzt!

Nun meine Frage! Gibt es noch eine Möglichkeit wieder beim Bund einzusteigen, trotz des T5 und dem "Nein" auf dem Schreiben?
Die Beschwerden von der OP sind nicht mehr vorhanden und bin wieder TopFit!
Wenn es doch noch die Möglichkeit gibt, wo muss ich mich melden, um eventuell wieder anzufangen?

Danke für eventuelle Antworten