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Zitat von: Zayzac am 29. Oktober 2008, 09:22:33Alle Zeugnisse die du der Bewerbung beigelegt hast mitnehmen. Was du nicht hast, kannst du auch nicht mitnehmen.
eine andere frage ist noch, auf dem brief steht ich soll zeugnisse und einen ausbildungsvertrag mitbringen. die beglaubigten zeugniskopien habe ich bereits in der bewerbung mit abgegeben, reicht das? und einen richtigen ausbildungsvertrag habe ich nicht, da ich eine schuliche ausbildung gemacht habe und keine betriebliche.
Zitat von: Zayzac am 29. Oktober 2008, 09:22:33
In dem Brief steht, dass ein Drogentest erforderlich ist, heisst das, dass dieser dort gemacht wird oder muss ich mir einen bescheinigen lassen?