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Autor erdpichel
 - 13. November 2008, 08:27:21
naja, sagen wir mal so:
wenn der kollege und baldige kamerad seinen gutschein schon eingelöst hat, dann ist das in soweit kein problem, als dass er ja trotzdem mit dir mitfahren kann... er muss, wie es in beiligendem breif meine ich auch steht, den zweiten teil des gutscheins abgeben, aber nicht das bahnticket an sich.... wenn er also mit die fährt, dann is das eben so...
by the way: autofahrten sind privatvergnügen, da bekommste als GWDL nicht mehr oder so....
Autor Andi
 - 10. November 2008, 20:30:49
Zitat von: Sascha87 am 10. November 2008, 20:04:10
Auch wenn das sschon eingelöst ist ?? gibt das keine probleme ???

Natürlich gibt das "Probleme", weil du ja den Gutschein nicht mehr hast und dementsprechend nicht mehr zurückgeben kannst. Du hattest die Wahl zwischen Bahn und Auto und hast sie mit der Einlösung des Gutscheins getroffen.


ZitatUnd diese bahncard fürs zugfahren,also kostenlos,bekommt man trotzdem noch oder ??? wollt ja nich immer mit auto fahren.

Den Bahnberechtigungsausweis bekommt jeder Grundwehrdienstleistende und jeder freiwillig Längerdienende. Die Kosten für Familienheimfahrten mit dem Auto werden nicht übernommen.

Gruß Andi
Autor Sascha87
 - 10. November 2008, 20:04:10
Auch wenn das sschon eingelöst ist ?? gibt das keine probleme ??? Und diese bahncard fürs zugfahren,also kostenlos,bekommt man trotzdem noch oder ??? wollt ja nich immer mit auto fahren.
Autor BulleMölders
 - 10. November 2008, 19:52:21
Wenn ihr die Kosten für die Autofahr abrechenen wollt, dann müsst ihr den Gutschein für das Bahn Ticket abgeben.
Autor Sascha87
 - 10. November 2008, 19:13:40
Hey leute hab da mal folgende sache: Ich hatte vor mit dem auto zur AGA zufahren,so ein kumpel von mir hatte sein Bahn-Ticket schon eingelöst,wird das irgendwie kontrolliert ob man wirklich mit der Bahn gefahren ist ??? Weil er sonst mit mir im auto kommen würde.Und zahlt die BW nur zur 1. anreise die fahrtkosten fürs auto ???