ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Rollo83 am 16. Dezember 2009, 20:31:31Ja bekommst du weil FWDL den gleichen Status wie GWDLer haben.
Zitat von: StOPfr am 13. November 2008, 13:28:26
Der Threadstarter meint vermutlich den Mobilitätszuschlag. Der hat aber (Hallo Astra g!) nichts mit Bahngeld zu tun. Gezahlt wird er nur wenn der Standort über 30 km vom Wohnort entfernt ist.
Zitat von: BulleMölders am 13. November 2008, 07:36:53Wird ja wohl nichts in nächster Zeit
Bahngeld, ist das nicht die Prämie für den Bahnvorstand bei erfogreichem Börsengang?