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Autor snake99
 - 21. November 2008, 12:34:56
Thanks a lot für die Infos :)
Autor Fitsch
 - 21. November 2008, 11:44:07
Bist Du im öffentlichen Dienst beschäftigt zahlt Dein AG Dir dein Gehalt weiter. In der Privatwirtschaft wirst Du ohne Bezüge von der Arbeit freigestellt. Das fehlende Gehalt kannst Du über die Unterhaltssicherungsbehörde beim LRA / Kreisfeie Stadt wiederbekommen.

Steht aber alles in den Merkblättern die Du mit der WÜ zugesandt bekommst.

Horrido
Fitsch
Autor wolverine
 - 21. November 2008, 09:21:04
Entweder zahlt der AG das Gehalt weiter oder es gibt dieses ersetzt durch die US-Behörde. Mit den Einberufungsunterlagen kommt ein Antrag an die US. Dort entsprechende Felder ankreuzen und vom AG bescheinigen lassen, ob er zahlt oder nicht.
Während der WÜ-Dauer besteht Anspruch auf Wehrsold, Unterkunft, TrArzt-Versorgung und Verpflegung.
Autor snake99
 - 21. November 2008, 09:04:10
Hallo zusammen,

werde im Jan/Feb. 09 eine 12-tägige Eignungsübung zum ResOffz absolvieren.
Da es nach meiner aktiven 4-jährigen Dienstzeit die erste Übung für mich ist, weis ich nicht was zu tun ist in Sachen Gehalt.
Ich hoffe das Kameraden meine Fragen beantworten können:

- Habe ich während der 12 Tage EÜ Anspruch auf Gehaltszahlung seitens meines Arbeitgebers?
- Unterliege ich während der Übung der freien Heilfürsorge der Bundeswehr?
- Wenn der AG für die 12 Tage EÜ nicht zahlen muss, was muss ich tun um meine "Gehaltsansprüche" zu sichern? Habe da mal was von Unterhaltssicherungsbehörde gehört ....

Lieben Dank im voraus für eure Antworten.