ZUR INFORMATION:
Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.
REGISTRIERUNGSMAILS:
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
ZitatIm Unterricht "Befehlsrecht" der AGA sollte man einmal etwas vom "rechtswidrigen verbindlichen Befehl" gehört haben und das hier dürfte in diese Kategorie fallen.
ZitatDes Weiteren würde ich gerne wissen auf welcher Grundlage so ein Befehl rechtmäßig ist [...]
Zitat[...]da in der ZDv 10/5 und in den (auf dem schriftlichen Befehl) angegebenen ZDv/Anhängen nichts zu solcheiner Maßnahme steht.
Zitat217.
Nach Dienstschluß [...] haben dienstfreie Zeit und damit freien Ausgang:
[...]
- Mannschaften nach Ablauf der allgemeinen Grundausbildug [...] bis zum Frühstück
[...]
218.
Freier Ausgang bezeichnet sowohl den Zeitraum als auch die Möglichkeit für eine Soldatin oder einen Soldaten, sich nach eigem Ermessen an einem Ort ihrer bzw. seiner Entscheidung unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse aufhalten zu können.
Die zuständigen Disziplinarvorgesetzten können unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse [...] den freien Ausgang beschränken.
Zitat von: Münnich am 21. November 2008, 21:18:30
Nicht in dem Maße das es,in meinen Augen solch einen Befehl rechtfertigt.
ZitatDie "üblichen" Schritte: Beschwerde und/oder eine Eingabe an den Wehrbeauftragten.
Zitat von: Münnich am 21. November 2008, 16:42:37Falls dieser Befehl rechtswidrig ist,welche Schritte kann man da gegen einleiten?