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Autor Andi
 - 01. Dezember 2008, 15:15:14
Unsere? Bist du verheiratet? Der Betrag gilt für die Wohnung des Wehrpflichtigen, nicht für die Wohnung der Eltern, nicht für die Wohnung, die er sich mit seiner Freundin teilt, sondern wirklich nur für eine von ihm gemietete und allein oder mit Frau und Kindern gemietete Wohnung.

Gruß Andi
Autor Lija
 - 01. Dezember 2008, 13:24:32
ah vielen dank :)

nu hab ichs auch geschnallt hehe.

allerdings ist der betrag ja mal bescheiden. ist noch nicht mal unsere kaltmiete aber naja.

dankö nochmal

baba ;)
Autor Andi
 - 01. Dezember 2008, 06:05:52
Beihilfe heißt ja nicht, dass nur Teilbeträge übernommen werden. Wenn eine Wohnung mindestens sechs Monate vor dem Grundwehrdienst bestanden hat werden nach §7a 100% der Miete, aber maximal 298,50€/Monat von der Unterhaltssicherungsbehörde übernommen.

Gruß Andi
Autor Lija
 - 01. Dezember 2008, 04:27:43
hm danke erstmal hab das aber leider noch nicht ganz verstanden. das steht ja unter mietbeihilfe. ist 100 v.H. dann 100% oder wie? ??? denke das kann ja nicht sein denn es ist ja nur beihilfe. oder heißt das wirklich 100% also dass die miete komplett übernommen wird?

vielen dank :)
ganz lg
Autor Piet
 - 01. Dezember 2008, 03:47:34
"vom Hundert" (sic!), also Prozent.
Autor Lija
 - 01. Dezember 2008, 02:19:55
hallo :)

habe mal eine frage und zwar steht auf der bundeswehrseite bei unterhaltssicherung die Abkürzung 100 v.H. was bedeutet dieses v.H.?
vielen dank schon mal für antworten

lg