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Zusammenfassung

Autor Andi
 - 03. Dezember 2008, 17:56:41
Der Beurteilungsschnitt dürfte wohl schon reichen, um nicht für eine weitere Förderung in Betracht zu kommen. Die Tatsache, dass der Soldat Nichtschwimmer ist, ist an sich auch unerheblich: Er hat das DSA offenbar noch nie bestanden und ist dementsprechend sportlich in jedem Falle schlechter zu stufen, als jeder Soldat, der das DSA geschafft hat.
Schwimmen kann man lernen und man kann von einem erwachsenen Menschen erwarten, dass er dieses Engagement auch erbringt, wenn er weiter gefördert werden will. Wir reden hier schließlich von minimalsten Basisanforderungen an jeden Soldaten und nicht von Unmöglichem. Auch die entsprechenden Schlüsse daraus müsste ich als Disziplinarvorgesetzter in die Beurteilung mit einfließen lassen. Auch wenn ich mir direkt die Frage stellen würde, wie der Soldat überhaupt BS geworden ist.
Letztenendes sieht es aber so aus, dass er als OF/BS definitiv einer der diversen Verlierer durch das neue Laufbahn- und Beurteilungsrecht geworden ist.

Gruß Andi
Autor Guido
 - 03. Dezember 2008, 17:42:06
So, ich habe noch ein paar Details: Beurteilung liegt bei 5,22, DSA wegen "Nichtschwimmer" nicht bestanden. Daß er NS ist hat den Chef aber wohl nicht interessiert, sonst hätte man das in die Beurteilung mit aufnehmen können - so die Aussage seines neuen Chefs...
Autor wolverine
 - 03. Dezember 2008, 08:03:44
Es liegt nach meiner Ansicht nicht an einem fehlenden Antrag und darum kann er formulieren, wie er möchte - es wird keinen Erfolg haben! Ich empfehle ein Gespräch mit den direkten Disziplinarvorgesetzten über die aus der Situation resultierende Berufunzufriedenheit zu führen (evtl. mit der VP) Oder über den Peronalführer der SDBw die Eingaben SAP überprüfen lassen.Wenn das alles nichts hilft, kann man sich noch informell an den WBdBT wenden. Aber wie gesagt: ein Anspruch besteht eben nicht.
Autor Guido
 - 03. Dezember 2008, 05:41:01
Daß kein Anspruch auf Beförderung besteht ist ihm bekannt, ebenso, daß er einen formlosen Antrag schreiben muß. Soweit ist er schon, ebenso ist er auch zu der Einsicht, daß er zur "Quotenzahl" geworden ist (Beurteilungssystem sei dank).

Was sollte er denn nach Möglichkeit in diesen Antrag schreiben, damit er nicht ungesehen in die Tonne geht...?
Autor wolverine
 - 02. Dezember 2008, 17:23:17
Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht und gibt auch keinen formellen Antrag in diese Richtung. Jedoch ist es ihm unbenommen, bei seinem Personalbearbeiter bei der SDBw anzurufen und nachzufragen. Dass jedoch die "Akte des Betroffenen einfach versehentlich ganz unten liegt", ist unwahrscheinlich. Vielmehr klingt es mehr nach einem "Verlierer im System" der neuen Laufbahnverordnung bzw. des neuen Beurteilungssystems.
Autor Guido
 - 02. Dezember 2008, 17:15:51
Folgendes Problem steht zur Debatte: Ein Soldat, Dienstantritt 01/93, BS, Beförderungen bis einschließlich OF immer (recht) püktlich, hat jetzt seit seiner beförderung zum OF eine Stehzeit von 10 Jahren. Die Lehrgänge und AEF hat er mittelmäßig abgeschlossen.

Durch das Beurteilungssytem, das Attraktivitätsprogramm der Bundeswehr und das pushen von SaZ -> BS fällt er anscheinend immer hinten runter und wartet auf seinen HF, und wartet, und wartet...

Dienstlich hat er sich als solches nichts zu schulden kommen lassen, hat seine Fachausbildungen alle gut abgeschlossen und hat seit Ende letztem Jahr eine Zweitverwendung im grünen Bereich angefangen (ABC/Se-Uffz dieses Jahr in Februar erfolgreich abgeschlossen, ABC/Se-Fw sthet wohl 1. Quartal ´09 an).

Auslandseinsätze kamen aufgrund seines Einsatzgebietes bisher nicht zur Diskussion.

Jetzt möchte er aber nicht mehr länger untätig warten und hat gehört, daß er einen "Antrag auf Beförderung" (der wohl postwendend abgelehnt wird...) stellen kann / soll. Was (und wie) schreibt er da am besten rein, damit seine Akte vom verstaubten Schreibtisch auch mal angeschaut wird?