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Zitat von: Maike am 05. Dezember 2008, 18:14:44
nur weil man drogen nimmt heisst es nicht dass man sie auch besitzt. wie du bestimmt weisst ist der konsum legal aber der besitz illegal.
Zitat von: Maike am 05. Dezember 2008, 18:14:44
vorbstraft bin ich nicht. bei mir wurde das verfahren gegen eine geldbuße eingestellt. damit ist man nicht vorbstraft. so stehts auf meinem brief vom amtsgericht. habe die 500 euro bezahlt. also warum sollte das nicht vom tisch sein.
Zitatnur weil man drogen nimmt heisst es nicht dass man sie auch besitzt.
Zitatwie du bestimmt weisst ist der konsum legal aber der besitz illegal.
Zitatich würde auch das auch am liebsten melden aber dann kann ich das mit der bundeswehr vergessen.
ich habe einen riesen fehler gemacht. ich bin nicht drogenabhängig und hab das auch nicht regelmäßig gemacht. ein einziges mal. da ist mir die lust schon echt dran vergangen.
Zitat von: Maike am 05. Dezember 2008, 17:12:28
ich habe aber niemals drogen besessen. genommen im Jahr davor ein paar mal aber nie besessen.
Zitates kam dann zur gerichtsverhandlung die aber eingestellt wurde. musste dann 500 euro strafe zahlen und alles war vom tisch.
Zitatmeine frage jetzt soll ich einfach den dienst antreten oder hätte ich das melden müssen?
Zitatmir wurde verichert dass im führungszeugnis nichts steht. wird nur das angefordert oder noch ein auszug aus dem zentralregister? oder ist das das gleiche?
Zitatich hab keine ahnung und mach mir jetzt sorgen dass die mich nochmal überprüfen und das raus kommt.
in meiner einberufungen war ein zettel dabei ich sollte nochmal angeben dass kein verfahren gegen mich läuft. tuts jetzt ja auch nicht mehr. was soll ich denn jetzt nur machen???