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Autor Fitsch
 - 12. Januar 2009, 18:01:27
Ich dachte Schlammis Postbote hieß Lorenzo Woodard  ;D
Autor Andi
 - 12. Januar 2009, 17:34:32
Quatsch, Nachname "Jung"...ganz der Vater. ;)
Autor Fitsch
 - 12. Januar 2009, 11:48:28
Nachname "Stalin"

Dann ist der alte Sozi Schlammi wunschlos glücklich ...
Autor schlammtreiber
 - 12. Januar 2009, 11:02:22
Wichtig ist nur, dass ich allein beim Amt stehe und den Namen eintragen lasse, während Mutter und Kind noch im Krankenhaus weilen. Dann geht mein teuflischer Plan auf, und der junge Mann heisst nicht wie von Muttern gewünscht, sondern "Franz Josef"  ;D
Autor StOPfr
 - 09. Januar 2009, 19:00:06
Zitat von: Fitsch am 09. Januar 2009, 18:05:20
...bei der Geburt dann gleich als Geburtsnamen des Kindes Familiennamen des Vaters "Schlammtreiber" beurkunden lassen.
Das ist jetzt nicht Dein Ernst  :o  ;D!
Autor Fitsch
 - 09. Januar 2009, 18:05:20
is eigentilch gar kein Problem.

Geht zu irgendnem Standesamt, macht dort ne pränatale Vaterschaftsanerkennung, bei der Geburt dann gleich als Geburtsnamen des Kindes Familiennamen des Vaters "Schlammtreiber" beurkunden lassen.

Horrido
Fitsch
Autor bayern bazi
 - 09. Januar 2009, 16:00:52
Zitat von: schlammtreiber am 09. Januar 2009, 13:29:37
Das Problem ist weniger die Rechtslage als "menschliches Versagen". Sprich, wir telefonieren seit Wochen hauptsächlich mit Urlaubsvertretungen, die vom entsprechenden Fachgebiet grad keine Ahnung haben und uns dann meist an den falschen Kollegen weiterleiten der dann weiterleitet, leider zur falschen Kollegin  ;)


HIER BUCHBINDER WANNINGER  ;D ;D ;D ;D



glaub dei spieß muss zum entbinden ins allgäu - dann kann fitsch den papierkram erledigen  ;D
Autor schlammtreiber
 - 09. Januar 2009, 13:29:37
Das Problem ist weniger die Rechtslage als "menschliches Versagen". Sprich, wir telefonieren seit Wochen hauptsächlich mit Urlaubsvertretungen, die vom entsprechenden Fachgebiet grad keine Ahnung haben und uns dann meist an den falschen Kollegen weiterleiten der dann weiterleitet, leider zur falschen Kollegin  ;)
Autor Fitsch
 - 09. Januar 2009, 13:08:23
wieso?

Namenserteilung eines Kindes bei vorliegen einer (pränatalen) Vaterschaftanerkennung ist doch kein Problem. Lieg nur grad in Murnau, deshalb kann ich nicht in meiner Bibel nachschauen.

Sorgerechtsregelung? Wo gibts denn da ein Problem?

Hast ja meine pm ;)
Autor schlammtreiber
 - 09. Januar 2009, 11:09:27
Zitat von: Fitsch am 08. Januar 2009, 16:27:36
wenn er sich sicher ist daß er der Vater Deines Kindes ist empfehle ich eine pränatale Vaterschaftsanerkennung (er erkennt schon vor der Geburt des Kindes die Vaterschaft an)

Geh mir weg mit pränatalem Papierkram, den Krieg fechten wir auch gerade aus  >:(

Vaterschaftsanerkennung (Pflichten des Vaters) ging ja problemlos, aber Sorgerecht (Rechte des Vaters) und Familienname sind endlose Operationen, keiner weiß Bescheid  :D
Autor Fitsch
 - 08. Januar 2009, 16:27:36
wenn er sich sicher ist daß er der Vater Deines Kindes ist empfehle ich eine pränatale Vaterschaftsanerkennung (er erkennt schon vor der Geburt des Kindes die Vaterschaft an)

Sollte ihm während Deiner Schwangerschaft was zustoßen habt ihr bedeutend weniger Stress bezüglich einer Halbweisenrente etc.

Ach ja, noch was:
Daß er verheiratet ist und nen Balg hat hindert das Y-Tours nicht daran ihn ne zeitlang ins Ausland (ISAF / KFOR etc.) zu schicken.

Horrido
Fitsch
Autor schlammtreiber
 - 08. Januar 2009, 15:44:02
Zitat von: wolverine am 08. Januar 2009, 15:36:12
Zusatzleistungen wie etwa der Familienzuschlag begründen jedoch niemals eine Entlassung und sind auch kein Anlass für Neid etc.

Zumal noch dazu kommt, dass es sich bei den meisten Soldaten um junge Männer handelt (die über 80jährigen haben zwar mehr Kampferfahrung, kommen aber schlechter über die HiBa), also per se damit zu rechnen ist, dass diese ein halbwegs attraktives weibliches Wesen finden, diese heiraten, schwängern (nicht zwingend in dieser Reihenfolge) und danach eben mit Ehering und Nachwuchs dastehen, was man landläufig als "Familiengründung" bezeichnet. Es berechtigt nicht nur zum Bezug diverser Zuschläge (womit die Bw gar kein Problem hat) sondern ist auch allernormalster Grundbestandteil menschlichen Daseins  ;)
Autor wolverine
 - 08. Januar 2009, 15:36:12
Eine familiäre Bindung stabilisiert die Mehrheit der Menschen psychisch und ist damit absolutu im Sinne der Bw. Lediglich in Ausnahmefällen führen derratige - eigentlich positive und stabilisierende - Faktoren zu vermehrten privaten Problemen und dienstlichen Fehlleistungen. Lediglich im letzteren Fall kann es zu Konsequenzen führen und selbst dann steht auch noch die Fürsorgepflicht im Raum. Zusatzleistungen wie etwa der Familienzuschlag begründen jedoch niemals eine Entlassung und sind auch kein Anlass für Neid etc.

Also auch von hiesiger Seite: Herzlichen Glückwunsch!
Autor Blizzerd
 - 08. Januar 2009, 15:06:55
Naja gut .
Verstehe schon  ;D ;D ;D

LG
Autor Andi
 - 08. Januar 2009, 14:52:53
Zitat von: Blizzerd am 08. Januar 2009, 14:29:19
Außer du meinst damit ,dass sich auch nur Leute äußern sollten die vom jeweiligen Thema bescheid wissen.

Es geschehen noch Zeichen und Wunder... ;)

Gruß Andi