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Zusammenfassung

Autor APDSFS-T
 - 09. Januar 2009, 14:03:10
Zitat von: Andi am 07. Januar 2009, 20:41:08
(...)
Bestehen oder nichtbestehen kann man aber nur einen Lehrgang mit Bewertung - bestehen ist 4,0 und Besser, nichtbestehen alles darüber.
(...)
Gruß Andi
Falsch. Bestehen ist 4,49 und besser. ;)
Autor Vanguard
 - 08. Januar 2009, 00:56:14
und ob der für diese Fragestellung überhaupt eine Relevanz hat...

btt

als ehemaliger und zukünftiger AGA-Ausbilder: man kann die AGA nicht nichtbestehen, man kann nur durch fehlende ATN-Zuerkennung dazu gezwungen werden die AGA zu wiederholen (innerhalb von 9 Monaten entsprechend 2 Wiederholungen). Befördert wird man trotzdem. Wir hatten in einer Gruppe einen Gefreiten, der die AGA entsprechend schon zum zweiten mal gemacht hat, der wurde dann im Anschluss OG und kam in die Kompanie für die er vorgesehen war.

Wen das noch interessiert: Er wurde für die Wiederholung der AGA extra von der geplanten Kompanie zur Ausbildungskompanie kommandiert (hochoffiziell).

Ansonsten gilt das von Andi weiter oben gesagte.
Autor Andi
 - 07. Januar 2009, 21:02:42
Wenn du das sagt - werde im Lehrgangskatalog bei Gelegenheit mal nachschauen, ob es tatsächlich ein Lehrgang mit Bewertung ist.

Gruß Andi
Autor HangLoose
 - 07. Januar 2009, 20:56:20
Der Gasten Lehrgang ist ein Lehrgang mit Bewertung. Es findet Unterricht im Hörsaal statt und es werden Arbeiten in den einzelnen Unterrichtsfächern geschrieben, außerdem findet eine praktische Abschlußprüfung statt. Hierfür werden einzelne Noten in den verschiedenen Fächern und eine Gesamtnote für den Gasten Lehrgang vergeben.

Ich habe versucht so nachzuvollziehen, dass nach dem nichtbestehen des Gasten Lehrgangs, keine Beförderung statt findet. Es sollte nicht heißen das dies grundsätzlich so ist. Konnte meinen oberen Beitrag nicht mehr editieren, deshalb kam das falsch rüber.

Und das hier eine TSK ihr eigenes Süppchen kocht finde ich ein bißchen viel hinein interpretiert.



Autor Andi
 - 07. Januar 2009, 20:41:08
Die Grundausbildung ist auch an sich ein Lehrgang. ;) Bestehen oder nichtbestehen kann man aber nur einen Lehrgang mit Bewertung - bestehen ist 4,0 und Besser, nichtbestehen alles darüber.
Auch beim Signalgasten handelt es sich um eine reine Zuerkennung einer ATN (wie Wach-/Sicherungssoldat oder Helfer im SanDst) nach Erreichen eines Ausbildungszieles.
Und es gibt nunmal keine Weisung o.Ä., die besagt, dass nur zum Gefreiten befördert werden darf, der alle angestrebten ATN in der Grundausbildung erworben hat. Im Gegenteil, bei SaZ im Heer und der SKB findet die Beförderung zum Gefreiten in jedem Fall statt, ausschließlich die weiteren Beförderungen sind bei SaZ dann an bestandene Lehrgänge, zuerkannte ATN oder freie Dienstposten geknüpft. Wenn andere TSK da ihr eigenes Süppchen kochen wollen ist das nicht unbedingt sinnvoll - Stichwort Gleichbehandlung.

Gruß Andi
Autor HangLoose
 - 07. Januar 2009, 20:31:03
Die AGA vielleicht nicht Andi, aber die GA bei der Marine enthält den Gasten Lehrgang, welchen man durchaus nicht bestehen kann. Und deshalb werden Kameraden die diesen nicht bestehen, nicht befördert.

Autor Andi
 - 07. Januar 2009, 20:25:37
@GA: Na dann solltest du aber schon "seit Jahren" Wissen, dass man die AGA nicht "nichtbestehen" kann, denn sie ist ein Lehrgang ohne Bewertung. Und auch wenn die SLV in Bezug auf die Beförderung zum Gefreiten eine "Kann-Bestimmung" ist würde ich die von dir beschriebene Praxis bei der Marine sehr kritisch betrachten.

Gruß Andi
Autor GA
 - 07. Januar 2009, 19:27:00
@Timid: Schön wenn es jemand schreibt, aber wenn es nicht den Tatsachen entspricht ist damit niemandem geholfen. Und wir machen es nicht erst seit gestern so, sondern schon ein paar Jahre.

@Hangloose: Korrekt, das mag wohl der Grund sein.

MkG

GA
Autor HangLoose
 - 07. Januar 2009, 18:53:08
Ich kann mir dies bei der Marine nur dadurch erklären, dass dort eine Verwendungausbildung während der GA in Form des Gasten Lehrgangs statt findet. Und baufgrund nicht bestehen des Gasten Lehrgangs keine Beförderung statt findet.
Autor Timid
 - 07. Januar 2009, 18:45:33
Siehe dazu Andis Beitrag weiter oben:

Zitat von: Andi am 19. Dezember 2008, 13:08:27Ähem, man kann die AGA nicht nichtbestehen. Und die AGA hat auch nichts mit der Beförderung zu tun.

Grundwehrdienstleistende sind schon im Sinne der Gleichstellung und Gleichbehandlung grundsätzlich pünktlich nach drei Monaten zum Gefreiten und nach sechs Monaten zum Obergefreiten zu befördern. An sich gibt es nur drei Gründe, die eine Beförderung ausschließen:
1) ein laufenden disziplinares Ermittlungsverfahren,
2) das Verweigern des Gelöbnisses und
3) das Stellen eines KDV-Antrages.
Klingt mir irgendwie so, als ob da noch was im Busch ist oder ein DV die "kann"-Bestimmungen der SLV sehr frei auslegt.

Ist keiner dieser drei Gründe gegeben würde ich an Stelle des Threaderstellers prüfen ob eine Beschwer vorliegt und überlegen ob ich Beschwerde einlege und/oder eine Eingabe an den Wehrbeauftragten mache.
Autor GA
 - 07. Januar 2009, 18:27:42
Guten Abend Kameraden!

Nun es kann sein das es nur bei der Marine so ist, aber wenn hier ein nichtbestehen der AGA vorkommt (dementsprechend auch eine nicht bestandene Verwendungsausbildung) wird man nicht zum Gefreiten ernannt.
Da ich das jedes Quartal wieder erleben darf, möchte ich wohl behaupten das es so gehandhabt wird. Gerade auch bei Leuten die KzH oder MSG bis DZE sind wird immer wenn sie in der GA zu oft gefehlt haben keine Beförderung erteilt.

MkG

GA
Autor KpTrpFhr
 - 07. Januar 2009, 15:16:02
Eine Beförderung kann verweigert werden, wenn zB ein Diszi läuft oder wenn derjenige vorsätzlich das Gelöbnis verweigert.


Ein Bestehen der AGA ist nur für Längerdienende streng relevant und wirkt sich nicht auf eine Beförderung aus.


In unserer KP waren drei Kameraden am Tag des Gelöbnisses KzH und mussten das dann ein paar Tage später nachholen und wurden fristgerecht befördert.


Ein anderer Kamerad wurde zB nicht befördert wegen Kifferei.

Autor meisterjäger
 - 20. Dezember 2008, 01:41:06
Ich konnte damals wegen einer Verletzung auch nicht am Gelöbnis teilnehmen. Nach dem Wochenende bin ich dann sofort zum DV befohlen worden, um mein Gelöbnis nachzuholen. So sollte das doch eigentlich immer laufen  :o.
Das Gehalt und die Beförderung stehen dir auch trotz nicht komplett erfüllter AGA zu. In meiner Stammeinheit fleuchten auch genügend Kameraden rum, die einige ATN's in der AGA nicht erfüllt hatten, aber trotzdem ihre Fritten auf der Schulter hatten.
Autor Andi
 - 19. Dezember 2008, 20:28:56
Das Gelöbnis muss an sich nachgeholt werden. Und ich würde an deiner Stelle nicht so einfach klein bei geben.

Gruß Andi
Autor KingKong
 - 19. Dezember 2008, 17:54:03
genau mailman, so sehe ich das auch. 

Ich hab ja nicht gesagt, dass ich das Gelöbnis nicht machen will, ganz im gegenteil ich wollte daran teilnehmen nur ich durfte vom KpChef nicht. 

ist ja auch egal, scheiß auf die Beförderung und diese paar €uro, ich mach jetzt die restlichen 6 monate, damit die Bundeswehr mich dann auch in Ruhe lässt. ;-)