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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....


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Autor Andi
 - 15. Januar 2009, 17:34:47
Nein, ich bin lang genug bei der Bundeswehr, um auf bestimmte Geschichten nichts zu geben. ;)
Autor snake99
 - 15. Januar 2009, 17:09:42
Andi, ich denke du warst bzw. bist lang genug dabei um zu wissen, dass es genug "komische" Dinge Bw intern gibt, wo man sich häufig fragt, wie dies und jenes möglich war :)
Autor Andi
 - 15. Januar 2009, 16:32:10
Zitat von: snake99 am 15. Januar 2009, 15:35:13
2002 konnte man sich in Ausnahmefällen zum SAZ18 verlängern lassen.

Das kann man immernoch und konnte man schon immer - wenn der Bedarf da ist. Die gängigen Verpflichtungszeiten in den Hochglanzbroschüre sind Regelverpflichtungszeiten, nicht mehr, nicht weniger!

ZitatBeispielsweise musste der mir bekannte Fall erklären, dass er seinen Anspruch auf Übernahme in das Verhältnis eines Berufsoldaten abgibt ohne Möglichkeit auf Widerruf.

Aha, wenn ein solcher Anspruch bestanden hätte, dann wäre es ein gesetzlicher Anspruch gewesen, auf den man nicht "verzichten" kann, bzw. auf dessen Verzicht die Bundeswehr nicht hinwirken dürfte.

ZitatZusätzlich musste er auf den Beförderungsanspruch zum HF verzichten, da sein Dienstposten (MKF Ausbilder) diese Beförderung nicht vorsah.

Auch einen generellen Beförderungsanspruch gibt es nicht. Vor allem nicht, wenn man keinen entsprechenden Dienstposten bekleidet.

Weniger auf "Geschichten" geben...

Gruß Andi
Autor snake99
 - 15. Januar 2009, 15:35:13
2002 konnte man sich in Ausnahmefällen zum SAZ18 verlängern lassen. Dies ist jedoch nicht die Regel und an klare Rahmenbedinnungen gebunden. Beispielsweise musste der mir bekannte Fall erklären, dass er seinen Anspruch auf Übernahme in das Verhältnis eines Berufsoldaten abgibt ohne Möglichkeit auf Widerruf. Zusätzlich musste er auf den Beförderungsanspruch zum HF verzichten, da sein Dienstposten (MKF Ausbilder) diese Beförderung nicht vorsah.
Im Weiteren spielen die jeweiligen Beurteilungen der Diziplinarvorgesetzten eine wichtige Rolle, der Dienstposten sowie die Verwendung des Soldaten.   
Autor erdpichel
 - 15. Januar 2009, 13:24:12
zu 2)
ich hab auchg mal gehört, dass man seinen dienst auch nochmal so verlängern lassen kann, stimmt das?! ???
Autor Fitsch
 - 15. Januar 2009, 12:18:27
zu 1:
guggst Du hier ...
oder hier ...
zu 2:
ja, Berufssoldat, darauf zu bauen würde ich aber nicht weil es keine Garantien gibt

zu 3:
ja. Sich vorher waschen, keine unwahren Angaben machen (mündlich wie schriftlich)
Autor hemhofen
 - 14. Januar 2009, 20:07:17
1. Habe ich mit 2,5 Dioptrin / 2,75 Dioptrin Probleme bei der Eignung als Feldwebel?

2. Wenn ich mich für 12 Jahre verpflichten würde, was kommt danach? Kann man seine Zeit bei der Bundeswehr danach verlängern?

3. Gibt es irgend welche Dinge die ich vor der Musterung beachten muss?