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Zusammenfassung

Autor mib
 - 02. Juli 2004, 12:49:09
@corsalino

Die o.g. Fristen sind per Gesetz bzw. Dienstvorschrift bindend. D.h. die Bundeswehr wird keine Chance haben Dich einzuberufen, wenn sie die Fristen verdaddelt (dem S1 würde ich als Chef den Kopf abreißen).

Wenn Du also keinen Widerspruch gegen einen solchen fehlerhaften Einberufungsbescheid eingelegt hast (jaja - würde ich selber auch kaum machen wenn ich die WÜ unbedingt will) hattest Du zum einen das Glück, dass Dein Arbeitgeber nicht auf Einhaltung seiner Widerspruchsfrist bestanden hat, zum anderen nimmst Du damit aber auch billigend in Kauf, dass die USB ihrer Pflicht zur zeitgerechten Zahlung nicht nachkommen konnte.
Autor corsalino
 - 02. Juli 2004, 11:34:29
@mib
wie ? ich hab an meinem ast selber gesägt?????

ich glaubs ja nicht! das ich diesen lehrgang mache wusste ich seit letztem jahr, das stimmt, aber mir wurde gesagt, dass ich den einberufungsbescheid einige monate vorher bekomme!!! und das er dann letztendlich eine woche vorher erst da ist, da kann ich ja wohl als letzter was dafür!!!
ich hab schon garnicht mehr damit gerechnet, dass ich antreten muss, da ich letztes jahr auch keine sichere zusage hatte, dass der lehrgang überhaupt stattfindet!

@PzGren
Deine erklärung klingt logisch, hab das garnicht so bedacht. hab mich auch nirgendwo beschwert oder so, weil ich es eh nicht ändern kann. naja, hoffe, dass der nächste lehrgang (Fw) früher angekündigt wird :-)
Autor mib
 - 02. Juli 2004, 10:11:19
Ich würde mich an deiner Stelle nicht so auf die USB einschießen.

Nicht umsonst gibt es Fristen bei der Einberufung einzuhalten. In erster Linie um deine Rechte zu schützen! Aber natürlich auch um dritten genügend Reaktionszeit einzuräumen (Arbeitgeber, USB, Ehefrau ;D , ... )

Diese minimale Frist von 2 Monaten (bei PflichtWÜ 4 Monate - und Laufbahnlehrgägnge sind m.E. PflichtWÜ) können nur mit Deiner Einverständniserklärung !! sowie der Deines Arbeitgebers auf ein Minimum von 4 Wochen verkürzt werden (Das es in der Praxis noch kürzer geht weiss ich wohl - auch aus eigener Erfahrung).

Also hast Du an diesem Ast offensichtlich selber gesägt ...
Autor PzGren
 - 02. Juli 2004, 09:02:15
Lieber corsalino,

frag mal bitte in dem Betrieb in dem Du arbeitest nach, mit welchem Aufwand hier in Deutschland eine Gehaltsabrechnung verbunden ist. In nahezu jedem Unternehmen wird einmal im Monat ein Gehaltslauf (bzw. mehrere Zwischenläufe) gemacht und das Ergebnis einmal gedruckt (für die Angestellten), einmal an das FinAmt, Rentenvers. Träger, Krankenkasse, BfA, statistische Ämter, und und und gemeldet. Ebenso werden die Überweisungen per Sammelüberweisung an die jeweilige Bank übertragen.

Genau so verfährt die USB. Tatsächlich könnte sich ein Sachbearbeiter hinsetzen und die Geldbeträge einzeln überweisen. Das wäre sicherlich gut für den Arbeitsmarkt, da die USB dann wahrscheinlich weitere 20.000 Mitarbeiter benötigen würde, doch schlecht für uns als Steuerzahler, da wir ja für die Leute aufkommen.

Horido
Autor corsalino
 - 02. Juli 2004, 08:10:16
@PzGren

habe meinen einberufungsbescheid erst eine woche vor antritt bekommen, den antrag noch am nächsten tag vollständig ausgefüllt abgegeben.kann sein dass es für die unterhaltssicherungsbehörde knapp ist....

....trotzdem, das darf und kann nicht sein! zum glück hab ich genug reserven und eine gute bank.

aussage vom amt: wir können nur einmal im monat eine zahlung veranlassen. technische gründe. wo leben wir denn? ich persönlich kann jeden tag von meinem kto. überweisen, warum geht das dann beim staat nicht  ???
Autor PzGren
 - 01. Juli 2004, 23:00:36
Zitat von: dirk78 am 30. Juni 2004, 17:59:55
Hallo Kameraden

bitte bei solchen Themen auf die Richtigkeit achten !!

Richtig!

Die USB errechnet überhaupt nicht, sondern prüft einen Unterhaltsanspruch und zahlt diesen aus.

Der Arbeitgeber (private Wirtschaft) errechnet den Verdienstausfall für einen Mitarbeiter für die Dauer der WÜ. Dieser Verdienstausfall wird netto ausgewiesen, da Unterhaltsleistungen von Staats wegen nicht steuerpflichtig sind.

Der Arbeitgeber zahlt dann für die Zeit der WÜ überhaupt nicht mehr, man ist freigestellt ohne Bezüge (ähnlich wie unbezahlter Urlaub).

Den Antrag auf Unterhaltssicherung sollte man so früh wie irgend möglich einreichen, damit man auch gegen Ende des Monats in dem die WÜ stattfindet sein Geld bekommt. Die Bearbeitungszeit dauert i.d.R. einen Monat.

@corsalino: Wann hast Du Deinen Antrag abgegeben und war dieser vollständig?

Horido
Autor corsalino
 - 01. Juli 2004, 10:31:28
nebenbei zu diesem thema. bin wieder zuhause und bin bissl sauer.
denn die unterhaltssicherungsbehörde schafft es nicht, mein "gehalt" bis ende des monats zu zahlen. d.h. auf gut deutsch, ich darf bis ende JULI warten, daraus folgt: ich hab einen monat (juli) keine kohle! sehr lustig ist das. da macht man was für den staat und zum schluss sitzt man auf dem trockenen, weil ein paar "beamte" unfahig sind.
Autor dirk78
 - 30. Juni 2004, 17:59:55
Hallo Kameraden

bitte bei solchen Themen auf die Richtigkeit achten !!

Die USB errechnet deinen Verdienstausfall an deinem BRUTTO Gehalt und nicht an deinem NETTO Gehalt !!

Das ist auch logisch,warum solltest du auch z.B eine steuerfreie Schichtzulage bekommen,wenn dies bei deinem Arbeitgeber nicht leistet und schon gar net beim Bund  ::)

Somit würde der Arbeitgeber nämlich doppelt Schichtzulagen zahlen,an dich und an den der für dich diese Arbeit tätigt.
Autor PzGren
 - 24. Mai 2004, 21:23:57
Dein Arbeitgeber berechnet Deinen Verdienstausfall für die Zeitdauer der WÜ. Diesen Betrag erhältst Du von der Unterhaltssicherungsbehörde überwiesen. den Wehrsold ggf. mit Zuschlägen erhältst Du über den ReFü bar oder unbar.

Horido
Autor Kurtz
 - 24. Mai 2004, 17:26:02
Zitatdaß das der höchstbetrag ist? d.h. ja, dass es bei mir auch weniger sein kann, je nachdem was ich am tag bei meiner firma verdiene?!

Ja du verstehst richtig du bekommst soviel von der Unterhaltsicherungsbehörde,was du netto in deiner Firma verdient hättest.
Autor corsalino
 - 24. Mai 2004, 15:07:34
hallo!
so, da is er nun, der einberufungsbescheid für 3 wochen Appen (Wehrübung).

nun hab ich versucht mich in der beiliegenden broschüre schlau zu machen, aber ich raff das irgendwie noch nicht ganz.
wehrsold bekomme ich, klar. den res-uffz-zuschlag krieg ich auch, einen teil am anfang, den großen rest bei ernennung zum uffz.
aber was ist mit der verdienstausfallentschädigung? da steht ein höchstsatz von 153,07 euro drin, weil der arbeitgeber braucht mich ja in der zeit nicht bezahlén. aber verstehe ich das richtig, daß das der höchstbetrag ist? d.h. ja, dass es bei mir auch weniger sein kann, je nachdem was ich am tag bei meiner firma verdiene?! oder sind diese 153,07 festgelegt?

gruss
c.