ZUR INFORMATION:
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Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: BulleMölders am 05. Juni 2013, 17:34:25
Nennt sich Antragsveranlagung zur Einkommensteuer, im Gegensatz zur Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer.
Allerdings, wer sich Gedanken über die Steuerklassenkombination macht, der wird zu 99% unter die Pflicht Veranlagung fallen.
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Zitat von: christoph1972 am 05. Juni 2013, 16:53:24Und da es den Lohnsteuerjahresausgleich schon lange nicht mehr gibt, bleibt alles beim Finanzamt.
Bei VI/VI freut sich das Paar über die reichliche Erstattung beim Lohnsteuerjahresausgleich.
Zitat von: wolverine am 05. Juni 2013, 16:49:29Irgendwo muss ja mein fürstliches Gehalt herkommen.
Der Bulle in beim Finanzamt und möchte es halt satt haben.
Zitat von: BulleMölders am 05. Juni 2013, 13:05:17
Ich würde immer VI/VI wählen, da zahlt zwar jeder im Monat ein wenig mehr aber eine unliebsame Überraschung nach Ende des Jahres bleibt aus.