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Zusammenfassung

Autor BulleMölders
 - 05. Juni 2013, 19:55:36
Wann so eine Erinnerung kommt, liegt in der Entscheidung der jeweiligen obersten Behörde der Finanzverwaltung des Bundeslandes.
Wichtigster Unterschied zwischen Antrags- und Pflichtveranlagung:
Antragsveranlagungen sind innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des Veranlagungsjahres zu beantragen.
Pflicht Veranlagungen sind bis zur Festsetzungsverjährung (in der Regel 10 Jahre) möglich.

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Autor christoph1972
 - 05. Juni 2013, 17:50:31
Zitat von: BulleMölders am 05. Juni 2013, 17:34:25
Nennt sich Antragsveranlagung zur Einkommensteuer, im Gegensatz zur Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer.
Allerdings, wer sich Gedanken über die Steuerklassenkombination macht, der wird zu 99% unter die Pflicht Veranlagung fallen.

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Bei der Pflichtveranlagung kommt dann Ende Mai oder Ende Juni dann das Erinnerungssschreiben, das die Abgabe der Steuererklärung fällig ist bzw. war!?
Autor BulleMölders
 - 05. Juni 2013, 17:34:25
Nennt sich Antragsveranlagung zur Einkommensteuer, im Gegensatz zur Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer.
Allerdings, wer sich Gedanken über die Steuerklassenkombination macht, der wird zu 99% unter die Pflicht Veranlagung fallen.

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Autor christoph1972
 - 05. Juni 2013, 17:29:18
Oder wie immer der Mist jetzt richtig im Finanzamtsprech heissen mag ...  ;)
Autor BulleMölders
 - 05. Juni 2013, 17:27:13
Zitat von: christoph1972 am 05. Juni 2013, 16:53:24
Bei VI/VI freut sich das Paar über die reichliche Erstattung beim Lohnsteuerjahresausgleich.  ;D
Und da es den Lohnsteuerjahresausgleich schon lange nicht mehr gibt, bleibt alles beim Finanzamt.

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Autor BulleMölders
 - 05. Juni 2013, 17:25:05
Zitat von: wolverine am 05. Juni 2013, 16:49:29
Der Bulle in beim Finanzamt und möchte es halt satt haben. :D
Irgendwo muss ja mein fürstliches Gehalt herkommen.

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Autor DerTommy86
 - 05. Juni 2013, 16:59:07
Ich seh schon, bei dem Thema ist ne gründliche Einarbeitung notwendig ;) Danke erstmal soweit.

Vlt kann noch jmd etwas zu der Sache mit dem Trennungsgeld sagen?
Autor christoph1972
 - 05. Juni 2013, 16:53:24
Bei VI/VI freut sich das Paar über die reichliche Erstattung beim Lohnsteuerjahresausgleich.  ;D
Autor wolverine
 - 05. Juni 2013, 16:49:29
Der Bulle in beim Finanzamt und möchte es halt satt haben. :D
Autor christoph1972
 - 05. Juni 2013, 16:45:09
Gemeint war als Steuerklassenkombination sicher IV/IV (4/4) und nicht VI/VI (6/6)!?
Autor BSG1966
 - 05. Juni 2013, 14:28:59
Wär ja mal gespannt ob der Zukünftige der TE angesichts der vorherigen Trennung jetzt mit Ehevertrag um die Ecke kommt :D
Autor BulleMölders
 - 05. Juni 2013, 13:48:47
Im Endeffekt muss man das selber wissen, man Zahlt nicht mehr oder weniger Steuern für das Veranlagungsjahr.
Der Zeitpunkt an dem die Zahlung erfolgt verschiebt sich eben nur.
Entweder man hat im Monat etwas mehr in der Tasche und bekommt im Normalfall bei der Jahresveranlagung weniger raus oder man muss im schlimmsten Falle Nachzahlen.
Oder man hat im Monat etwas weniger und bekommt dann bei der Jahresveranlagung mehr wieder oder muss weniger Nachzahlen.

Denn die Lohnsteuer ist ja nur die Vorauszahlung des Arbeitnehmers auf die zu erwartende Einkommensteuerschuld für das Jahr.

Wenn es in einem Jahr zu einer Nachzahlung kommt, dann kann das Finanzamt für die Zukünftigen Jahre auch vierteljährliche Vorauszahlungen zusätzlich festsetzen.
Autor DerTommy86
 - 05. Juni 2013, 13:23:53
Ok, hab ich mal so aufgenommen und werd das berücksichtigen, wenn es soweit ist.

Der Rechner spuckt mir bei Steuerklasse VI als Pauschalnettoeinkommen mein jetziges Gehalt aus. Und das obwohl ich als Berechnungsgrundlage schon ne höhere Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe und den Familienzuschlag angegeben habe. Kann da wirklich so viel flöten gehen? Das wäre ja das, was du so nett als "ein wenig mehr" bezeichnet hast... ;)
Autor BulleMölders
 - 05. Juni 2013, 13:16:09
Aus meiner Erfahrung heraus passiert es sehr oft, dass Ehepaare die die Steuerklassenkombination III/V oder V/III haben, bei der Einkommensteuerveranlagung nachzahlen müssen.
Autor DerTommy86
 - 05. Juni 2013, 13:10:25
Zitat von: BulleMölders am 05. Juni 2013, 13:05:17
Ich würde immer VI/VI wählen, da zahlt zwar jeder im Monat ein wenig mehr aber eine unliebsame Überraschung nach Ende des Jahres bleibt aus.

Das kann tatsächlich passieren?  :o Wär ja ziemlich blöd... Der Rechner von Lidius spuckt mir als Pauschalaussage ein Plus von ca. 280€ aus, was schon mal sehr verlockend klingt ;) Aber natürlich sind das Sachen, die man im Schulterschluss mit dem Steuerberater absprechen sollte, wenn es soweit ist.