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Autor Andi
 - 21. März 2009, 07:33:20
Ja darf man grundsätzlich, wenn keine Dienstlichen Belange dagegen sprechen und nein, die Leistungen zur Besitzstandswahrung haben nichts mit etwaigen EInkünften aus einer Nebentätigkeit zu tun.
Schau mal hier, insbesondere Satz (8).

Gruß Andi
Autor sputnik
 - 20. März 2009, 21:47:03
Hi Leute,

Darf man während des Grundwehrdienstes einen NebenJob ausüben?
Das Problem ist wie jeder weiß wird man von dem Einkommen der ersten 9 Monate nicht reich. Und da ich eine Wohnung, Auto ussw zu bezahlen hab, hab ich beim zuständigen Amt Miethilfe beantragt. Das ist soweit alles schon bewilligt und in trocken Tüchern. Doch wenn ich jetzt einen Nebejob  mache, kann es sein das mir dieses Geld gesperrt wird??? weiß das jemand?