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Zusammenfassung

Autor APDSFS-T
 - 11. April 2009, 12:40:43
@atOx
Frage soweit beantwortet?
Sie haben einen Vertrag unterschrieben- wer legt Ihnen denn Steine in den Weg, wenn man ihn von der anderen Seite her einhält? Wenn Sie ein Auto kaufen und ihre Zukunft plötzlich in einem anderen Auto sehen, weil Sie beim Autokauf zu unreif gewesen sind, dann wird auch der Autohändler Ihnen sagen, dass das Schwachsinn ist.
Und ihr Urteil ist Unsinn.
Und wenn Sie sprunghaft sind und glauben, in der Reifephase zu stecken, sollten Sie über ihren Job im Ausland noch einmal nachdenken- bevor das auch in die Hose geht.
Autor Rolf
 - 08. April 2009, 10:35:45
Das leben ist kein Wunschkonzert wenn ich mich für 12 jahre verpflichte weiß ich
auch das ich für 12 jahre ohne Unterbrechung dableiben muss das muss ein bewusst sein
sonst hast du die Arschkarte gezoge so ist das Leben


lg Rolf
Autor at0x
 - 07. April 2009, 22:34:25
Als ob man davon noch ausgehen kann......was ich alles wusste, als ich in die BW eingestiegen bin und was davon nun noch bestand hat ;)

Aber das ist ne andere Geschichte
Autor Rolf
 - 07. April 2009, 21:09:18
Hey

Du hast dich ja für SaZ beworben und scheinbar bistes ja auch.
Da musst du es gewusst haben wie das läuft wo du eingestellt worden bist so ist das
Autor at0x
 - 07. April 2009, 20:43:40
Das mal wohl sein, dass ich Soldat bin.
Aber seien wir mal ehrlich.
Wenn ich meine Zukunft nicht bei der BW sehe und auch keine Ambitionen habe zu verlängern, warum sollte es man einem Steinen in den Weg legen.

@ APDSFS-T

Warum ist das unglaublich und schwachsinnig? Hm?
Fragen schadet wohl kaum oder?
Und ich verurteile nur die Dinge, die ich in meinem Fall beziehe. Siehe oben......


Und das es im "zivilen" Leben so einfach ist, vom Arbeitgeber freigestellt wird, das sein mal dahin gestellt
Autor wolverine
 - 03. April 2009, 21:10:38
Ist ja klar: Jeder zivile Arbeitgeber entschuldigt sich für die lästige Unterbrechung der Freizeit und zahlt noch den Flug mit Quantas!
Autor APDSFS-T
 - 03. April 2009, 21:05:48
Zitat von: at0x am 03. April 2009, 20:15:19
Oh man, aber danke für die Hilfe...Naja, was anderes ist man von der BW ja nicht gewohnt....Die legt ja gern Steine in den Weg...
So ein Schwachsinn... Sie scheinen vergessen zu haben, dass Sie Soldat sind. Auf was für Ideen man kommen kann ist unglaublich- und dann auch noch den Dienstherrn verurteilen.
Autor at0x
 - 03. April 2009, 20:15:19
Oh man, aber danke für die Hilfe...Naja, was anderes ist man von der BW ja nicht gewohnt....Die legt ja gern Steine in den Weg...
Autor wolverine
 - 03. April 2009, 16:58:33
Die Bewilligung von Mutterschutz u. Elternzeit folgt zudem einer gesetzlichen Grundlage.
Autor Andi
 - 03. April 2009, 03:18:00
Es besteht jederzeit die Möglichkeit einen Antrag auf Urlaub unter Wegfall der Geld und Sachbezüge zu stellen, der aber natürlich nicht bewilligt werden muss. Zudem bedeutet der Wegfall der Sachbezüge natürlich den Wegfall der kostenlosen Truppen(zahn)ärztlichen Versorgung und die Zeit dieses Urlaubs wird von der gesamtverpflichtungszeit und damit von der bemessungsgrundlage für Übergangsgebührnisse und Co. abgezogen.

Geh mal davon aus, dass das nichts wird. ;)

Gruß Andi
Autor at0x
 - 02. April 2009, 20:42:20
Nabend, mal ne Frage.

Bin SaZ 8 und habe noch eine Restdienstzeit von 3 Jahren.
Wenn ich aus der BW rausgehe, bin ich knapp 26 Jahre alt.

Mein Interesse bezieht sich darauf, dass ich gerne ein längeren Auslandsaufenthalt machen würde. Z.B Australien um dort zu jobben.

Gibt es da ne Möglichkeit für eine Unterbrechung?

Ich mein wenn man in den Mutterschaftsurlaub geht, geht das ja auch