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Autor ulli76
 - 07. Mai 2009, 14:02:07
@Andi: Ich glaub´s dir ja. Da hätte ich sonst auch nachgeschaut.

Autor Andi
 - 06. Mai 2009, 23:55:23
Zitat von: ulli76 am 06. Mai 2009, 21:24:57
Meine übrigen Beiträge bezogen sich jedoch auf Bewerber die bisher noch keine Soldaten sind. (Was für mich auch für BS und SaZ- Beweber gelten würde, die schon Soldaten sind) (Ich kann aber auch gerne nachschauen welche Gradation eine HIV- Infektion gibt- bin mir zu >99% sicher dass es eine VIer Gradation ist.)

Du kannst gerne nachschauen. Die 46/1 sagt das, was ich oben geschrieben habe: infizierte Zivilisten werden ausgemustert, infizierte Soldaten bleiben solange sie keine Symptome haben dienstfähig.
BS/SaZ Bewerber müssen eine Infektion bei der Bewerbung angeben, ansonsten machen sie sich mutmaßlich wegen (Einstellungs-)Betruges strafbar.

Zitat aus der ZDv 46/1, Anlage 3 GNr75:
"- HIV-Infektion mit oder ohne Krankheitszeichen führt bei musterungs- und annahmeärztlichen Untersuchungen sowie bei Einstellungs- und Entlassungsuntersuchungen stets zur Vergabe der Gesundheitsziffer VI 75.
- Bei militärärztlichen Begutachtungen ist bei HIV-Infektion ohne Krankheitszeichen keine Gesundheitsziffer, bei HIV-Infektion mit krankheitszeichen Gesundheitsziffer VI 75 erforderlich."

Gruß Andi
Autor MadMax-112
 - 06. Mai 2009, 23:33:50
Ja eigentlich schon habe aber erst die erste Frage geschrieben und das andere dann in einen anderen Post gefunden deswegen 2 Fragen.
Trotzdem danke.
Autor TazD
 - 06. Mai 2009, 23:24:04
MSG = Marsch-, Sport-, Gelände-befreit

Hätte man auch gleich zusammen fragen können, oder ?
Autor MadMax-112
 - 06. Mai 2009, 23:19:50
Alles klar und MSG???
Autor TazD
 - 06. Mai 2009, 23:18:15
DU = Dienstunfähigkeit
Autor MadMax-112
 - 06. Mai 2009, 23:16:54
Was ist denn ein "DU Verfahren"???
Autor ulli76
 - 06. Mai 2009, 21:24:57
In einem meiner ersten Posts hab ich auch geschrieben, dass bei Soldaten nicht zwingend ein DU- Verfahren eingeleitet wird.

Meine übrigen Beiträge bezogen sich jedoch auf Bewerber die bisher noch keine Soldaten sind. (Was für mich auch für BS und SaZ- Beweber gelten würde, die schon Soldaten sind) (Ich kann aber auch gerne nachschauen welche Gradation eine HIV- Infektion gibt- bin mir zu >99% sicher dass es eine VIer Gradation ist.)
Autor Andi
 - 06. Mai 2009, 12:01:59
Das hatten wir schon mal. HIV oder AIDS-Infektion ist für Zivilisten ein zwingender Ausmusterungsgrund (das Verschweigen einer solchen Infektion bei SaZ Einstellungsbetrug). Bei Soldaten führt die reine Infektion nicht zur Dienstunfähigkeit, die liegt erst beim Ausbruch von Symptomen vor. Ein infizierter Soldat, der keine Symptome hat ist also grundsätzlich auch weiterhin ganz normal dienstfähig.

Gruß Andi
Autor wolverine
 - 06. Mai 2009, 08:45:40
Die Infektion mit HIV führt meines Wissens doch gar nicht zur Wehrdienstuntauglichkeit; zumindest ist mir ein Fall bekannt, der trotz Infektion weiter diestfähig ist. Das wäre die einfache Variante: Nicht entscheiden wenn es hierauf gar nicht ankommt. Sonst: Das ist eben ärztlicher, medizinischer Beurteilungsspielraum. Ich bin nur Jurist und nach Goethe auch sonst von schwachem Geist. Reine Zweifel reichen eben oft nicht aus; man muss zu einer Überzeugung gelangen. Manchmal muss man auch trotz Zweifeln schuldig oder unschuldig sprechen.
Autor mailman
 - 05. Mai 2009, 20:58:46
Solche Tests kann man in der Regel auch anoym beim Gesundheitsamt machen lassen.  Und das sollte jeder tun, der nur den geringsten Verdacht hat. So gefährdet man nur andere Personen.
Autor ulli76
 - 05. Mai 2009, 16:48:14
@wolverine:was würdest du denn mit so einem Kandidaten machen? Ich hab Zweifel an der Tauglichkeit eines Bewerbers, er verweigert aber das Einverständnis zu einem Test, der Klarheit bringen würde. Tauglich schreiben oder untauglich schreiben?
Autor wolverine
 - 05. Mai 2009, 16:27:40
Nein, kommen wir nicht. Genau eine derartige Begründung würde den Bescheid "nicht wehrdienstfähig" rechtswidrig machen. Ich darf aus der Tatsache, dass jemand rechtmäßig handelt, keine negative Folge ableiten.
Ich habe hier schon häufig dargestellt, dass zwar die medizinische Bewertung Sache des Arztes ist, formale Fehler jedoch justiziabel sind. Und das wäre ein Beispiel für einen solchen Fall: Die Begründung mangelnder Mithilfe (ohne rechtliche Verpflichtung) macht den Bescheid rechtswidrg, den Prüfling aber nicht zwingend tauglich.

Autor ulli76
 - 05. Mai 2009, 15:18:10
ZitatWie könnte ein solcher Verdacht entstehen?

Da gehören sicher mehrere Faktoren dazu und hängt vom Einzelfall ab, bin jetzt auch kein Musterungsarzt im KWEA.

Bei meinen aktiven Schäflein hatte ich noch nie das Problem. Viele kommen sogar von sich aus und fragen ob sie einen Test machen können. Für Verwendungen in den USA ist sogar ein aktueller Test vorgeschrieben.

@wolverine: kommen wir so mit unserem Rechtsverständnis zusammen?
(Und zu deinem Beispiel mit der Aussage: Klar bin ich nicht schuldig wenn ich nicht aussage. Wenn andere aber zu meinen ungunsten aussagen/es Beweise gegen mich gibt und ich nix dagegen sage, bzw entlastende Punkte anführe ist das dann aber auch erstmal mein Problem und es wird das verwertet was da ist.) ;)

@gast: so jetzt können wir doch mal mit dem Rumgeeier aufhören: anscheinend hast du Angst vor dem Test. Ich nehm mal an du hast Angst,dass du dich irgentwo angesteckt haben könntest. ODer du hast irgentwo einen positiven Test. Sollte das zweite der Fall sein kannst du mit gewaltigem Ärger rechenen, denn irgentwann kommt es eh raus. Im ersten Fall rate ich dir dringend zu einem vertrauensvollem Gespräch mit deinem Hausarzt.
Du kannst davon ausgehen dass bei der Einstellung nicht getestet wird. ABER: Da du im medizinischen Bereich tätig sein wirst, wirst du früher oder später zum Betriebsmediziner müssen. Und da wird getestet. Und wenn du da positiv gestet wirst, wird es zu Problemen kommen. Oder spätestens bei deiner ersten Nadelstichverletzung , denn auch da wird getestet.
Autor Gast454
 - 05. Mai 2009, 15:05:23
Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe kann man einen Test auf machen aber auf freiwilliger Basis. Und der Arzt nimmt nur Blut ab um die Blutgruppe bzw. Resus faktor zu bestimmen.
Trifft das zu?