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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: w00terZZZ am 07. Mai 2009, 10:45:40Du trennst deutlich "Fertigkeiten" von "Tauglichkeit", allerdings wird in dem Zitat deutlich, dass die Fertigkeiten auch ein Kriterium für die Tauglichkeit sind. Sofern man die falschen bzw. nicht die passenden Fertigkeiten besitzt, wird man nicht zum Grundwehrdienst einberufen. Ich meine, genau das geht doch aus diesem Zitat hervor, wenn man es wortwörtlich nimmt!
ZitatKann es eventuell sein, dass Du als eine mehr oder weniger Erfahrene Person womöglich nicht so ganz mit genau diesem neuen Kriterium für die Einberufung vertraut bist, um es vorsichtig auszudrücken? (Stand des Merkblattes: April 2006)
ZitatWas ich also erreichen möchte, ist es, den potenziellen Aufenthalt - sei es nun Bundeswehr oder Zivildienst - auf ein Minimum zu reduzieren Smiley
Zitat von: w00terZZZ am 06. Mai 2009, 12:46:10Richtig, du kannst einen Antrag aus GEWISSENSGRÜNDEN stellen. Und nicht weil du kein Bock hast. 9 Monate lang etwas für einen Staat tun der einen unter Umständen über Jahre unterstützt ist aber wahrscheinlich wieder zuviel verlangt.
hm eine Wahl zwischen ZIVI und Bund habe ich so gesehen nicht, aber es ist doch möglich einen Antrag auf Kriegsverweigerung zu stellen per schriftlichem Bescheid
ZitatGrundwehrdienst und berufliche Ausbildung/StudiumSoll also heißen, wenn ich in dem Teil der Musterung, wo einem die Kenntnisse abgefragt werden, absolut gar nichts an Kenntnissen angegeben hätte, dann besäße ich eine große Chance auch jetzt noch ausgemustert zu werden. Obwohl, viel hab ich sowieso nicht angegeben, vielleicht ist das Glück ja auf meiner Seite
Die Auswahl der Wehrpflichtigen für eine Einberufung zum Grundwehrdienst orientiert sich künftig primär - entsprechend dem geänderten Aufgabenspektrum der Streitkräfte - an den militärisch verwertbaren zivil erworbenen Qualifikationen und zusätzlichen Kenntnissen und Fertigkeiten.
Aus diesen Gründen können nicht mehr alle Abiturienten und Fachoberschüler damit rechnen, im Schulabschlussjahr zum Grundwehrdienst einberufen zu werden. Sie sollten sich deshalb - unabhängig von einem möglichen Wehrdienst - um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemühen.