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Zusammenfassung

Autor TazD
 - 09. Mai 2009, 20:34:09
Normalerweise hat man gerade nach KaS oder KzH einen Termin zur Wiedervorstellung, somit gilt der Status auch bis dahin. In dem beschriebenen Fall würde ich persönlich sagen, dass der Status KaS nicht mit dem Dienstschluss endet, sondern erst am nächsten Tag.
Autor MediNight
 - 09. Mai 2009, 15:59:55
Ergänzend zu allen vorherigen Bemerkungen, die ich hier nicht wiederholen oder mit (unnötigen) Kommentaren versehen möchte, sollte man der Richtigkeit halber noch anmerken, dass es laut Wehrstrafgesetz den Tatbestand der "Befehlsverweigerung" nicht gibt!

In den §§ 19 ff werden dort die Tatbestände "Ungehorsam" (§ 19 WStG), "Gehorsamsverweigerung" (§ 20 WStG) und "Leichtfertiges Nichtbefolgen eines Befehles" (§ 21 WStG) abgehandelt!
Autor ulli76
 - 09. Mai 2009, 13:26:42
Hat mich auch was gewundert. Ich glaub da gibt´s keine feste Regelung(Was die Krankscheibung angeht. Die Krankheit hat sich selbstverständlcih an die Weisungen des Chefs zu halten ;)). Ist im Zweifel ne Absprache zwischen Truppenarzt, Soldat und Chef.
Und meiner Erfahrung nach gibt´s auch nur kaS statt kzH wenn die Leute nicht heim kommen, weil sie z.B. nicht fahrtüchtig sind. Oder bei weiten Entfernungen zum Heimatort und erwarteter schneller Genesung.
Aber Donnerstag kaS und Freitag normaler Dienst- kenn nicht viele Truppenärzte die das machen- bei den meisten würd´s wohl kzH über´s WE geben.

Autor Fitsch
 - 09. Mai 2009, 10:24:30
mal ne generelle Frage:

wenn man Donnerstags krank ist (krank auf Stube), endet dann die Krankheit mit Dienstschluß oder erst um 24:00 Uhr?

Horrido
Fitsch
Autor ulli76
 - 08. Mai 2009, 19:06:58
Blueeyes: Warum hast du nur den UvD angerufen und nicht den Lt?
Den UvD ruft man eigentlich nur an wenn noch kein Dienstbeginn war (und somit in der Regel keine anderen Vorgesetzten vor Ort sind) um die Einheit zumindest zu informieren. Und zum Dienstbeginn informiert man dann mindestens den Spieß bzw Chef und bittet um seine Erlaubnis an dem Tag nicht zum Dienst zu kommen.(Wenn´s ein ganz dringender Notfall ist-oder man fäht zuerst in die Einheit und beantragt für den Tag Urlaub)

Und wie wolverine schon schrieb: Es ist durchaus nachzuvollziehen dass du dir Sorgen um deine Mutter machst aber um in ein Krankenhaus zu kommen gibt es im aktuen Notfall Krankenwagen.

Ich kann nur hoffen, dass du inwischen in die Kaserne gefahren bist und nicht nicht noch alles schlimmer machst!!! Offenbar hat sich der Lt deine Argumente angehört und entschieden dass deine Anwesenheit zunächst vorrang hat. Diesen Befehl kann er dir geben! Und du solltest ihn so schnell wie möglich befolgen!
Deine Mutter liegt ja offenbar im Krankenhaus und wird dort gut versorgt, so dass deine Anwesenheit nicht zwingend erforderlich ist.

Autor Andi
 - 08. Mai 2009, 15:44:07
Zitat von: Blueeyes am 08. Mai 2009, 14:36:03
aber der lt kann sich doch so keine meinung drüber bilden...

Muss er sogar. Und auf Grund der Tatsache, dass du seinem Befehl in die Kaserne zu kommen immer noch nicht nachgekommen bist muss er das sogar ohne deine Hilfe...

Zitat von: Blueeyes am 08. Mai 2009, 14:36:03er hat ja noch nicht mal gefragt was überhaupt los war oder ist...

Ach? Ich zitiere:
Zitat von: Blueeyes am 08. Mai 2009, 08:38:48
sie kommen jetz nach hier und erklären mir wo sie waren. falls sie nicht kommen, müssen sie mit den konsiquenzen rechnen.Er fragte warum ich nicht im dienst sei ich erklärte ihm die situation...er meinte das ich doch zur kaserne  hätte kommen könne  und nen urlaubsschein ausfüllen könnte und dann zu meiner mutter.

Klingt ein wenig anders.
Ändert aber alles nichts an der Tatsache, dass der Verdacht mehrerer Dienstvergehen im Raum steht. Und solltest du nicht bis Dienstag 00.00 Uhr wieder in der Kaserne sein kommt noch der Verdacht einer Straftat (Eigenmächtige Abwesenheit nach §15 WStG) hinzu.

Gruß Andi
Autor wolverine
 - 08. Mai 2009, 14:45:50
Das ist - wie bereits geschildert - einzelfallabhängig. Grundsätzlich gibt es auch Taxis und Krankenwagen um in´s Krankenhaus zu kommen. Ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich oder zumindest menschlich verständlich und nachvollziehbar war, vermag ich auf der Ferne nicht zu beurteilen.
Autor Blueeyes
 - 08. Mai 2009, 14:36:03
das wichtige heute war der notfall den meine mutter hatte sie musste ins krankenhaus war allein zuhause und sie hat mich angerufen....wäre es kein notfall gewesen dann wäre ich ja auch zum dienst gegangen...aber der lt kann sich doch so keine meinung drüber bilden...er hat ja noch nicht mal gefragt was überhaupt los war oder ist...ihm war meine angebliche abwesenheit wichtiger als der rest....und mir war eben verständlicherweise meine mutter wichtiger...also kann ich quasi wenn ich monat gden dienst antrete erklären was los war und dann geschieht nichts?!
Autor wolverine
 - 08. Mai 2009, 14:30:47
Was war denn so dringend am Freitag, dass man nicht in der Kaserne Urlaub beantragen konnte? Grundsätzlich sehe ich das nach den bisherigen (schwer verständlichen!) Schilderungen so, dass der Lt nach Schilderung der Situation diese nicht für so gravierend gehalten hat, dass es zu einer Beurlaubung ausreichte. Dem Befehl, die Einheit aufzusuchen, hätte man wohl folgen müssen. Ausnahme: Unzumutbarkeit und das ist eine Einzelfallentscheidung. Wenn diese nicht vorliegt, sind Sie bisher unerlaubt dem Dienst fern geblieben und haben einem Befehl nicht Folge geleistet.
Autor Blueeyes
 - 08. Mai 2009, 09:27:49
Donnerstag: Krank auf Stube den ganzen tag! (nur donnerstag)
dann bin ich Donnerstag nach Dienst nach hause gefahren!
...ja Freitags war ja der notfall bei meiner mum ich bin auf dem weg dorthin gewesen als der Leutnant anrief...er meinte ich müsse sofort zur kaserne und ich bin trotzdem zu meiner mutter gefahren!

der leutnant kam tagsüber vor dienstschluss  angeblich mehrmals...ich hörte nichts und schlief weiter...
ich war nur für diesen einen tag krank auf stube geschrieben..
Autor Fitsch
 - 08. Mai 2009, 09:16:40
versuchen wir diesen komplexen Sachverhalt etwas aufzudröseln:

Donnerstag: Krank auf Stube (nur Donnerstag / bis einschließlich Donnerstag?)
Donnerstag nach Dienstschluß bist Du heim gefahren?

Freitag bist Du statt zum Dienst zu Deiner Mutter. Vorher beim UVD Bescheid gegeben.

Wann soll der Leutnant bei Dir auf der Stube gewesen sein?
Nach Dienstschluß am Donnerstag oder unter Tags?

Wie lange bist / warst Du krankgeschrieben?

Horrido
Fitsch
Autor Blueeyes
 - 08. Mai 2009, 08:38:48
Hallo,

ich hab da mal ein paar fragen und zwar

War ich Donnerstag Krank auf Stube!.soo habe dann ne zeit mit einem kammeraden zusammen auf seiner stube verbracht!bin dann hoch zu meiner stube ging vorher noch mal aufs klo als ich heraus kam stand der Leutnant vor meiner stube und klopfte er fragte mich nur kurz was und ging wieder....ich auf meine stube gegangen und hab dann später auch da geschlafen bis zum dienst schluss danach bin ich nach hause gefahren...aufjedenfall den tag danach also freitag, hatte meine mum die nicht bei uns lebt nen notfall  ich daraufhin morgens beim uvd angerufen und ihn aufgeklärt ,2std später ruft der Leutnant mich an und fragt wo waren sie gestern ect sollten sie nicht auf der stube sein?ich  war öfters dort und klopfte lautstark!!!!ich schlief aber und bekam nichts davon mit, ich sagte dann das ich auf der stube war und schlief oder eventuell in diesem moment unten an der frischen luft war...er meinte dann das glaub ich ihnen  nicht , sie kommen jetz nach hier und erklären mir wo sie waren. falls sie nicht kommen, müssen sie mit den konsiquenzen rechnen.Er fragte warum ich nicht im dienst sei ich erklärte ihm die situation...er meinte das ich doch zur kaserne  hätte kommen könne  und nen urlaubsschein ausfüllen könnte und dann zu meiner mutter.der notfall meiner mutter war mir natürlich wichtiger und ich ging nicht zum dienst!....jetz meine frage..habe ich eine befehlsverweigerung begangen oder handelte ich richtige und kümmerte mich um meine mutter...ich fühle mich total zu unrecht beschuldigt....gibt es da ihergend ein gesetz oder so was das es dann doch keine befehlsverweigerung ist....würd mich sehr über hilfe freuen mfg