ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: snake99 am 15. Juni 2009, 13:00:51
Vielleicht sei noch erwähnt, dass eine vorläufige Festnahme wirklich dass aller letzte Mittel ist.
Zitat von: snake99 am 15. Juni 2009, 11:15:41
Nach meine Kenntnisstand ist eine vorläufige Festnahme erst nach der 3. Verweigerung eines Befehls zulässig
Zitat von: Admirabilis am 15. Juni 2009, 10:51:20
Der Befehl, sich auch im BIWAK morgens zu rasieren ergeht ebenfalls, und nur weil ich mich nicht rasiere,weil es ganz einfach unzweckmäßig und zu suboptimalen Folgen wie entzündeter Haut führt etc, würde auch nicht zur Festnahme führen, obwohl es sich um ein vorsetzliches Dienstvergehen handelt.
Zitat von: schlammtreiber am 15. Juni 2009, 10:31:14
Völlig richtig. Zumal eine Vergatterung eher der Herstellung der besonderen Vorgesetztenverhältnisse während des Wachdienstes dient als dass sie grosse Auswirkungen auf die Möglichkeit hätte, Dienstvergehen zu begehen
Zitat von: snake99 am 15. Juni 2009, 09:13:06
Und was den Alarmposten angeht ... hier ist eine "Vergatterung" nicht notwendig ... im weiteren würde eine Vergatterung an dem Befehl nichts ändern bzw. an der Tatsache eines vorsätzlichen Dienstvergehens (wenn im Alarmoposten während der Wachtätigkeit mit dem privaten Handy telefoniert würde)!