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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat1.
Zusage der UKV bedeutet, daß dir die im Zusammenhang mit einem Umzug entstehenden Kosten erstattet werden. Makler, Anreise zu einem Besichtigungstermin, Umzugsfirma...
2.
der Umzug ist die Dienstantrittsreise, also die erste Fahrt zum Dienstantritt. Danach wohnt man in der Kaserne.
Zitat von: Fluchs am 04. Juni 2009, 20:10:17So nun hab ich die Umzugskostenvergütung als Unverheirateter ohne Wohnung zugesagt bekommen, das heißt ich bekomme kein Trennungsgeld.
Zitat von: Fluchs am 04. Juni 2009, 20:10:17Also muss ich ja zwei Wohnungen bezahlen die von mir und meiner Freundin und die Stube in der Kaserne.
Zitat von: Fluchs am 04. Juni 2009, 20:10:17kann ich das noch ändern lassen?
Zitat von: Fluchs am 04. Juni 2009, 20:10:17Ist es möglich bzw. kann ich beim Bund ein zinsloses Darlehn oder sonstiges beantragen, damit ich den Umzug finanzieren kann? Selbst kann ich mir das nicht leisten.