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Autor Andi
 - 11. Juni 2009, 19:19:36
 ;D Ah, jetzt verstanden.
Autor wolverine
 - 11. Juni 2009, 10:00:50
Ich dachte an Urlaub ohne Bezüge bei der Justiz.
Autor Andi
 - 10. Juni 2009, 19:40:24
Zitat von: wolverine am 10. Juni 2009, 16:48:54
Zwei Monate Urlaub ohne Geld und Sachbezüge wären auch bei der Justiz möglich und der Verlust der beschriebenen Geldsumme oder ähnliche Nachteile dürften auch Grund genug sein, um die persönlichen Belange den dienstlichen Notwendigkeiten überwiegen zu lassen!

Wenn ich das richtig im Kopf habe würde auch Urlaub unter Wegfall der Geld und Sachbezüge zu einer Verkürzung der Gesamtdienstzeit um die Urlaubszeit führen und dementsprechend würde das die gleichen Nachteile mit sich bringen.
100% sicher bin ich mir aber nicht.

Gruß Andi
Autor kingpin007
 - 10. Juni 2009, 17:30:32
Ich danke euch erstmal für die ganzen Antworten!!
Blauäugig und mündl passiert bei mir schon mal garnix.
Habe mich ja auch noch nicht mit dem Ausbildungsberater bei der Justiz darüber unterhalten.
Den lern ich erst 01.09 kennen.
Werde auch noch einmal meine Fühler im Ministerium des Landes austrecken...ma gucken was die dazu sagen.

Bis Ausbildungsbeginn ist noch bisl Zeit.
Autor wolverine
 - 10. Juni 2009, 17:08:00
Die Idee "Praktikant" wird mir immer sympathischer: Nach der Ausbildung zwei Monate als Praktikant unter Freistellung beim Justuzvollzug arbeiten. Da Geld- und Sachbezüge vom Bund kommen, die Arbeit aber gemacht wird, sollte sich die Justizbehörde schwer tun, hier Nein zu sagen.
Autor wolverine
 - 10. Juni 2009, 16:53:56
Zitat von: Andi am 10. Juni 2009, 16:45:18
@wolve: Ist es nicht möglich die beiden Monate noch als Soldat in der Justizbehörde zu dienen, bis dann nach Ende des Dienstverhältnisses als Soldat das Beamtendienstverhältnis beginnt?

Schwierig, da dann der Status SaZ mit dem Status Beamter kollidiert. Evtl. als Praktikum. Oder meine oben beschriebene Lösung. Irgendetwas geht bestimmt.

Und die Grundregel des § 38 VwVfG beachten: Nur schriftliche Zusagen haben die rechtsgestaltende Qualität von Verwaltungakten!

Wenn der BFD sagt: "Daraus entstehen keine finanziellen Nachteile!" immer schriftlich fixieren.
Autor wolverine
 - 10. Juni 2009, 16:48:54
Sag´ ich ja, dass es geht. Wenn die Justiz das nicht mitmacht (und das halte ich auch für Quatsch!) liegt der schwarze Peter dort und nicht beim Bund oder dem BFD.
Zwei Monate Urlaub ohne Geld und Sachbezüge wären auch bei der Justiz möglich und der Verlust der beschriebenen Geldsumme oder ähnliche Nachteile dürften auch Grund genug sein, um die persönlichen Belange den dienstlichen Notwendigkeiten überwiegen zu lassen!
Autor Andi
 - 10. Juni 2009, 16:45:18
Zitat von: kingpin007 am 10. Juni 2009, 16:36:28
Es geht...ich kann als  Z 12'er um 2monate verkürzen!!

Das das theoretisch möglich ist, ist klar. Nur hat der BFD damit nichts zu tun, sondern die personalführende dienststelle und die hat dazu grundsätzlich gar keinen Grund.

Zitat von: kingpin007 am 10. Juni 2009, 16:36:28Muss nur die Streichung der Ü-gebührnisse für die 2 verkürzten monate und den Verlust von E und Z-Schein in kauf nehmen.

E-Schein und Übergangsgebührnisse gibt es sowieso nicht - entweder, oder.

Und ich empfehle dir ernsthaft dich umfassend mit den Konsequenzen auseinanderzusetzen, die auf dich zukommen, wenn du kein SaZ12 mehr bist. Wie schon gesagt müsste sich damit die Zeit für die Freistellung für eine Ausbildung reduzieren, genauso, wie sich Übergangsbeihilfe und - Gebührnisse reduzieren. Und ich schätze mal das sind nur die offensichtlichen Nachteile, die du in Kauf nimmst, wenn eine Verkürzung überhaupt klappt.

@wolve: Ist es nicht möglich die beiden Monate noch als Soldat in der Justizbehörde zu dienen, bis dann nach Ende des Dienstverhältnisses als Soldat das Beamtendienstverhältnis beginnt?

Gruß Andi
Autor kingpin007
 - 10. Juni 2009, 16:36:28
Freistellung für die Ausbildung bis zu sechs Monate vor Beginn des Rechtsanspruchs auf Fachausbildung möglich

-mach ich ja....Rechtsanspruch ist bei mir 01.11.2009

Oder zwei Monate irgendeinen Zusatzkurs (etwas sinnvolles oder irgendetwas aus der BFD-Liste was keiner möchte) und beantragen, erst mit Ablauf verbeamtet zu werden.

- O-Ton Justiz....wenn wir ausbilden, wollen wir diejenigen auch sofort zur Verfügung haben und nicht erst 2monate später!!
...was willste denn da noch sagen!?!?!


Habe den Bfd nun endlich erreicht....
Es geht...ich kann als  Z 12'er um 2monate verkürzen!!
Aber nur, weil ich mich bei der Justiz als freier Bewerber beworben habe und nicht auf eine Vormerkstelle.
Somit kann ich verkürzen. Muss nur die Streichung der Ü-gebührnisse für die 2 verkürzten monate und den Verlust von E und Z-Schein in kauf nehmen.
Da ich aber schon alles in Sack und Tüten habe kann ich auf diese Scheine auch verzichten. 
Autor wolverine
 - 10. Juni 2009, 16:29:08
Ich verstehe irgendwie das Problem nicht. Geht es nur um die Annahme über den Eingliederungsschein, oder was?
Ich fasse einmal zusammen: Dienstzeit festgesetzt auf 12 Jahre, nach 9 Jahren und 10 Monaten Fachausbildung (Freistellung für die Ausbildung bis zu sechs Monate vor Beginn des Rechtsanspruchs auf Fachausbildung möglich); dann Ausbildung von zwei Jahren und noch zwei Monate Fachausbildungsanspruch während der Dienstzeit sowie drei Jahre danach. Hier ist die Verbeamtung statt Fachausbildung auf Antrag möglich - Antrag an BFD. Oder zwei Monate irgendeinen Zusatzkurs (etwas sinnvolles oder irgendetwas aus der BFD-Liste was keiner möchte) und beantragen, erst mit Ablauf verbeamtet zu werden.

Macht es Euch doch nicht immer so kompliziert und schwer. Niemand legt einem nach der Dienstzeit mit Absicht Steine in den Weg. Es ist halt nur eine Behörde und da ist alles bürokratisch und dauert lange. Immer schhön Zuständigkeiten klären, Fristen wahren und Anträge stellen.
Autor kingpin007
 - 10. Juni 2009, 16:05:37
Heist....Beamtenjob ablehen und Kassieren oder...
Beamtenjob auf lebenszeit und Haufen Geld dem Bund schenken....nach all den Jahren?!?!?

Ist ja Assi!!
Erreiche auch gerade den Bfd nicht!!
Habt ihr evtl. ne Idee??
Autor Andi
 - 10. Juni 2009, 15:55:46
Zitat von: kingpin007 am 10. Juni 2009, 15:29:41
Kann man um diese 2Monate verkürzen??

Nein, dann stünden dir zum einen die beiden Jahre Freistellung vom Dienst für die Ausbildung nicht mehr zu und auch Übergangsbeihilfe und Übergangsgebührnisse würde massiv reduziert.

Gruß Andi
Autor kingpin007
 - 10. Juni 2009, 15:29:41
Hallöchen....

bin SaZ 12 im 10. Dienstjahr.
Habe Beamtenjob bei Justiz sicher....muss nur noch zusagen.
Ausbildungsbeginn Justiz 08/09 dauer 2 Jahre wäre also 08/11 fertig.
DZE beim Bund ist allerdings erst 10/11!!! Justiz-Ausbildung kann ich sorglos machen.....ABER.....

Wenn ich 09/11 Beamtenurkunde VOR meinem DZE annehme, gehen mir alle Bfd-Ansprüche flöten!!!
Kein Entlassgeld....keine Übergangsgebührnisse.....rund 29.000€!!!

Kurz gesagt....bin mit Justiz-Ausbildung 2 Monate zu früh fertig....würde denen nicht unmittelbar zur Verfügung stehen. (Übernommen werden)

Kann man um diese 2Monate verkürzen??
Auf was wird man verkürzt....SaZ8??
Welche Ansprüche stünden mir zu?? Die für einen SaZ8 oder SaZ12 -2Monate?