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Zitat von: wolverine am 10. Juni 2009, 16:48:54
Zwei Monate Urlaub ohne Geld und Sachbezüge wären auch bei der Justiz möglich und der Verlust der beschriebenen Geldsumme oder ähnliche Nachteile dürften auch Grund genug sein, um die persönlichen Belange den dienstlichen Notwendigkeiten überwiegen zu lassen!
Zitat von: Andi am 10. Juni 2009, 16:45:18
@wolve: Ist es nicht möglich die beiden Monate noch als Soldat in der Justizbehörde zu dienen, bis dann nach Ende des Dienstverhältnisses als Soldat das Beamtendienstverhältnis beginnt?
Zitat von: kingpin007 am 10. Juni 2009, 16:36:28
Es geht...ich kann als Z 12'er um 2monate verkürzen!!
Zitat von: kingpin007 am 10. Juni 2009, 16:36:28Muss nur die Streichung der Ü-gebührnisse für die 2 verkürzten monate und den Verlust von E und Z-Schein in kauf nehmen.
Zitat von: kingpin007 am 10. Juni 2009, 15:29:41
Kann man um diese 2Monate verkürzen??