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Zusammenfassung

Autor Andi
 - 02. Juli 2009, 18:52:05
Nein, die Anerkennung würde hinfällig werden, wenn es Umzugskostenvergütung geben würde. Derzeit gilt aber per Erlass die regelung, dass ein Soldat mit anerkanntem Hausstand bei Versetzungen bis zu drei (?) Jahren entscheiden kann, ob er an den neuen Standort umzieht oder am alten wohnen bleibt. Deswegen gibt es die Zusage von Trennungsgeld.

Meine mich erinnern zu können, dass es möglich ist bei dieser Konstellation am Heimatort umzuziehen und die Anerkennung des Wohnsitzes und die Zahlung von Trennungsgeld auf den neuen Wohnsitz zu übertragen, bin mir aber nicht sicher.
Im Zweifelsfall ist das etwas für die Gruppe Grundsatz im Personalamt.

Gruß Andi
Autor ulli76
 - 02. Juli 2009, 16:44:55
Ähm, wird die Anerkennung nicht mit der Versetzung hinfällig und du hättest sie beim neuen DLZ erneut anerkennen lassen müssen?
Autor wolverine
 - 02. Juli 2009, 15:46:54
Offizieller Antrag. Der muss bearbeitet werden und dann bekommt man einen Bescheid - entweder positiv oder man hat den Beschwerdeweg.
Autor BW-Gast
 - 02. Juli 2009, 15:41:13
Die anerkannte Wohnung war ja schon vor der Versetzung da!
Nun nach der Versetzung ist man ja TG Empfänger etc und möchte an seinem Heimatort eine andere Wohnung beziehen, soweit ist das ja alles klar und logisch und auch das von wolverine scheint logisch aber keiner will mir das hier schriftlich geben, da anscheinend sie selbst nicht wissen, wer den nun wirklich dafür zuständig ist?!

Dienstleistungzentrum sagt - Chef und Chef sagt er könne das net- VP ist auch en bissel Ratlos

Glaube da ist ein wenig Panik vorhanden, das da jmd vllt ein OTTO drunter setzt was vllt später falsch wäre
Autor wolverine
 - 02. Juli 2009, 15:21:55
Wenn die Wohnung bisher anerkannt war, müsste sie unter gleichen Bedingungen doch wieder anerkannt werden. Oder umgekehrt: Wenn die Entfernung ein Problem darstellt, hätte sie nie anerkannt werden dürfen. Mit der Argumentation würde ich vorsprechen und mir die Anerkennung der neuen Wohnung schriftlich zusichern lassen (vgl. § 38 VwVfG). Dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Autor schlammtreiber
 - 02. Juli 2009, 15:04:48
Ach so, TG = Trennungsgeld... hab mich schon gewundert, warum er Wohnung und TiefGarage bezahlt kriegt  :D
Autor BW-Gast
 - 02. Juli 2009, 14:56:45
Wenn man ledig ist und umzieht, hat man von heute auf morgen KEINEN anerkannten Hausstand mehr!

Dieser muß unter vorlage des neuen Mietvertrags wieder anerkannt werden!

Da mein Umzug am Heimatort wäre, würde ich weiterhin 170 km weit zu meinem Dienstort wohnen und somit wird mir die neue Wohnung wohl nicht mehr anerkannt, da ich nicht im Einzugsgebiet wohnen würde(max. 100km, um die tägliche Heimfahrt noch nachvollziehen zu können)!
Damit würden mir TG und Mietzuschuß wegfallen, was ein minus von knapp 500€ bedeuten würde.
Autor wolverine
 - 02. Juli 2009, 14:19:31
Was hat der Umzug mitder Aberkennung des Hausstandes zu tun?
Autor BW-Gast
 - 02. Juli 2009, 10:53:30
Ich wohne am Standort A und verrichte meinen Dienst seit 3 Monaten an Standort B.

Standort A (Wohnung anerkannt ) und Standort B ( Dienststelle ) liegen ca 170 km auseinander.
Ich bekomme auf 2 Jahre gesehn TG und eine Unterkunft bezahlt, da am Standort keine Unterbringungsmöglichkeiten gibt!
Nun möchte ich am Standort A umziehen, was als lediger bedeutet, das ich von heute auf morgen plötzlich keinen eigenen Hausstand mehr hätte. Wie bekomme ich nun meine neue Wohnung am Standort A wieder anerkannt um meine Bezüge zu behalten, bzw. auch später evtl. wieder verlängert zu bekommen?
Die Entfernung würde ja gleich bleiben und es würde sich ja lediglich die Straße ändern.