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Autor Timid
 - 06. Juli 2009, 23:07:53
Du musst auf jeden Fall eine Genehmigung einholen, wenn du auswandern willst, da du der Wehrüberwachung unterliegen dürftest und Auslandsaufenthalte von mehr als 3 Monaten durch das zuständige Kreiswehrersatzamt genehmigt werden müssen.
Wenn du aber auswandern willst und das glaubhaft darlegen kannst, dann wird man dir vermutlich eine entsprechende dauerhafte Genehmigung erteilen - die Wehrpflicht ruht in dem Fall also für dich.

Wende dich am Besten mal an das zuständige Kreiswehrersatzamt, dort wird man dir genau sagen können, wie das genaue Vorgehen ist und was für Informationen für die Genehmigung man dort von dir benötigt.
Autor Rollo83
 - 06. Juli 2009, 22:38:14
meine meinung dazu ist das so lange du die deutsche staatsbürgerschaft hast auch deinen dienst leisten musst

angaben ohne gewähr
Autor alex2709
 - 06. Juli 2009, 22:36:20
hallo leute, habe da eine recht wichtige frage und zwar will ich demnächst mit meiner familie auswandern,um in einem anderen land die existenz aufzubauen.

da ich zivildienst absolvieren muss,ist meine frage,ob der dienst trotz "auswanderung" immernoch absolviert werden muss.ich mache im moment noch eine ausbildung die bis jan 2010 dauert. und dann würde ich zum nächst möglichen zeitpunkt so wurde mir gesagt den dienst antreten.
müsste ich die 9 monate auch absolvieren,wenn ich im ausland einen festen arbeitsvertrag hätte?

vielen dank schonmal für die antworten

gruß alex