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Autor SemperFidelis
 - 15. Juli 2009, 18:30:51
Da kann sich wohl jemand nicht selber beim Einplaner darüber informieren. =P

War bei mir genauso, bin auch WE. Meine AGA liegt sogar länger als deine zurück.

Nachdem ich da angerufen habe meinte der Einplaner das es so vom Computer vorgegeben wird. Hat also nichts weiteres zu bedeuten. Es kann aber sein, falls das Btl über eine AGA Kompanie verfügt, dass du für einzelne Ausbildungsabschnitte vorrübergehend in die AGA Kompanie versetzt wirst. Aber das auch nur wenn du deine damalige AGA nicht schon als Nachschieber erfolgreich absolviert hast.

mkG
Autor ulli76
 - 15. Juli 2009, 13:28:56
Zitat von: DrunkenHans am 15. Juli 2009, 12:51:00
Mein wehrdienstberater sagte mir das ich die AGA nur einmal im leben machen würde

Wenn die AGA zu lange her ist, muss man die wiederholen, somit wundert mich das ein klein wenig.

Aber die 2.Kompanie in einem Btl ist typischer Weiser nicht die AGA- Kp. Geh mal davon aus, dass du keine AGA machen musst.
Autor DrunkenHans
 - 15. Juli 2009, 12:51:00
hey, ich hab im 1. quartal `06 meine aga absolviert und jetzt gehe ich als wiedereinsteller zum 1.10 (stuffz) zurück zur BW.
Mein wehrdienstberater sagte mir das ich die AGA nur einmal im leben machen würde, jetzt hab ich aber vom einplaner post bekommen die ich unterschreiben und zurück schicken muss(konnte im ZNWG nicht unterschreiben weil ich im BWZK noch ne untersuchung hatte).
Da steht jetzt u.a.
Grundausbildung bei:        2./NschBtl 462
..
..
..
bei Stammtruppenteil:      2./NschBtl 462


werde ich erneut eine AGA machen oder ist das einfach ein punkt der immer ausgefüllt werden muss?