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Autor Fitsch
 - 06. August 2009, 10:31:35
ich kenne eine Frau HptFw, die letztes Jahr noch ein Herr HptFw war.

Bei GWDL ist solch eine OP, meiner Vermutung nach, ein Ausschlußgrund. Ob es dies einem Wert ist muß jeder selber entscheiden  ;)
Autor Timid
 - 06. August 2009, 09:49:56
Vor allem mal uninteressant für diesen Thread - wenn es dich so sehr interessiert, eröffne bitte einen eigenen ;)

Und nun zurück zum Thema! Bitte Danke!
Autor Rollo83
 - 06. August 2009, 08:54:17
Umoperiert? :o :o
Ich mag diese Ironie hier im Forum einfach.

P.S. Mal im ernst wie ist das bei umoperierten Menschen?
Autor schlammtreiber
 - 06. August 2009, 08:40:30
Kommt ja auch recht unerwartet, so´ne Einberufung. Ich meine, die Wehrpflicht für männliche Deutsche wurde erst 1956 überraschend eingeführt, da muss man sich erst mal orientieren. Und eventuell war dem Fragesteller bis vor kurzem auch gar nicht klar, ob er überhaupt Deutscher und/oder männlichen Geschlechts ist. Oder da hat sich was geändert. Jedenfalls ein sehr vielschichtiges Thema welches man nicht unterschätzen sollte.
Autor Rollo83
 - 06. August 2009, 08:27:21
Meinst du das mit dem Arbeitslosen der eventuell in 2 Monaten nen Job hat?
Eventuell ja wenn es wirklich so ist oder wenn man vielleicht ne Connection hat.
Aber gut lassen wir das ich wollte lediglich los werden das man sich vorm Grundwehrdienst nicht drücken sollte.
Autor mailman
 - 06. August 2009, 08:02:14
Kannst du das beweisen?
Autor Rollo83
 - 06. August 2009, 07:27:56
Na der Arbeitslose sagt dann einfach das ervorraussichtlich in 2 Monaten wieder nen Job hat und braucht dann auch nicht mehr.
Manche Gedankengänge sind schon höchst seltsam bei manchen Leuten.
Autor BulleMölders
 - 06. August 2009, 07:19:15
Zitat von: Rollo83 am 05. August 2009, 21:07:08
Nach deiner Logik muss ja dann gar keine seinen Dienst antreten weil jeder immer irgendwas findet.
Na ja, nach seiner Logik dürften nur Arbeitslose eingezogen werden.
Autor Rollo83
 - 05. August 2009, 21:07:08
Sorry aber ich krieg hier grad ne Krawatte.
Fakt ist du wirst gezogen und leisten deinen Dienst ab wei es jeder muss in Deutschland.
Nach deiner Logik muss ja dann gar keine seinen Dienst antreten weil jeder immer irgendwas findet.
Nach deinem Studium willste bestimmt dann auch keinen Wehrdienst mehr antreten und zack schon haste eine Jahr vorteil vielen anderen gegenüber.Ist das fair?????
Autor AriFuSchr
 - 05. August 2009, 21:02:56
wo bleibt die logik wenn nur die eingezogen werden, die keinen Studien-/Ausbildungsplatz haben  ???

Über Sinn oder Unsinn des Wehrdienstes brauchen wir hier sicher nicht zu lamentieren.

Wenn ich mir eine persönliche Anmerkung erlauben darf, dann sind es gerade junge Menschen mit erkennbar egoistischer Grundeinstellung die für meine Begriffe ungeheuer vom Grundwehrdienst profitieren. 8)
Autor mod280913
 - 05. August 2009, 20:58:12
ja aber wo is da die logik, wenn man jemanden einzieht, der n studienplatz sicher hat (auch wenn ich ihn nächstes jahr auch noch sicher habe) und der dadurch ein ganzes jahr verliert, wenn man auch jemanden nehmen kann, der vlt. grad mit der schule fertig is und weder n studienplatz noch ne ausbildungsstelle o.ä. hat.....und ich meine es gibt doch im wehrgesetz auch die klausel das wenn man einen wehrdienstpflichtigen einziehen will, dieser aber berechtigte gründe hat, nicht zhinzugehen, und man diesen durch einen anderen verfügbaren pflichtigen ersetzen kann, muss die rückstellung bewilligt werden...

naja, wir wollen jetz hier ja ma nich über den sinn oder auch nicht-sinn der wehrpflicht sinieren...^^
Autor Rollo83
 - 05. August 2009, 20:54:48
Die Begründung ist ganz einfach.
Jeder deutsche männliche Bürger MUSS seinen Dienst leisten ob Bund oder Ersatztdienst.
Wenn du das als 9 Vergeudete Monate an siehst ok deine Meinung aber mal ganz erlich wieso sollten alle es machen aber du nicht.
Ist zwar klar das sich genug drum drücke und meine Meinung darüber will ich hir jetzt auch nicht kund tun aber den GWD mussten schon ich weiss nicht wie viele vor dir machen und du auch ganz einfach fertig Punkt.
So seh ich das.
Autor AriFuSchr
 - 05. August 2009, 20:47:11
..zunächst es wird wohl der Einberufungsbescheid sein, soviel zur Spekulation.

Ein Einberufungsbescheid ist ein Verwaltungsakt (Def. s. §§ 35 ff. VwVfG) der mit einem Rechtsmittel angegriffen werden kann (hier Widerspruch) hierzu enthält der Einberufungsbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung in der die Form, die Frist und die Behörde benannt ist, bei der das Rechtsmittel einzulegen ist. Darauf hin befindet man sich im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren. In der Regel entscheidet die Rechtsbehelfstelle der den Bescheid erlassenden Behörde bzw. die übergeordnete Behörde über diesen Rechtsbehelf. Gegen die Entscheidung ist dann (bei Ablehnung des Rechtsbehelfs) eine Klage beim zuständigen Gericht (hier Verwaltungsgericht) möglich. Die Einlegung von Rechtsmitteln hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung, es sei denn, die Vollziehung des Verwaltungsakts kann ausgesetzt werden. Eine Aussetzung der Vollziehung setzt voraus, daß ernsthafte Zweifel an der Rechtmässigkeit des Verwaltungsakts bestehen.

Überdenke nun bitte Deine Situation (so ungerecht Du sie persönlich auch empfinden magst) und prüfe in welchem Punkt der Staat hier von Dir einen Verzicht verlangt, den er von anderen nicht auch verlangt und zu dem er nach den geltenden Gesetzen berechtigt ist...

Mach das Beste aus der entstandenen Situation und nutze Deine Möglichkeiten in dem Du den GWD in Deiner Lebensplanung berücksichtigst.
Autor MediNight
 - 05. August 2009, 20:25:49
Wahrscheinlich steht in der Begründung drinnen, dass Ihre Argumentation nach dem von mir zitierten Quellen (§ 12, Abs. 3 WPflG) KEIN Zurückstellungsgrund ist und sie daher nach vorher schon einmal erfolgter Zurückstellung einzuberufen sind!

Dagegen können Sie dann vor dem Verwaltungsgericht klagen, was aber erstens an der Tatsache, dass Sie eingezogen werden, nichts ändert und zweitens auch keine aufschiebende Wirkung hat!

Außerdem wird Ihnen Ihr Studienplatz aufgehoben, weil Ihnen durch die Einberufung zum Grundwehrdienst dahingehend kein Nachteil entstehen darf, dass Sie den Studienplatz deswegen verlieren! Der Rest ist einzig und alleine Ihr Problem und wenn Sie eine erneute Zurückstellung in diesem Falle bekommen würden (was definitiv nicht geschehen wird!) könnten Sie dieses Spiel bis zur Rente weiter treiben ;) ! So schlau wie Sie glauben zu sein, waren vor Ihnen schon andere gewesen :D !

P.S.: Sie sind in diesem Spiel (Wehrpflicht!) leider nur ein weiteres bedauerliches Einzelschicksal, welches leider nicht berücksichtigt werden kann (und es wohl auch nicht wird ;) !).

Wie würde doch der Franzose in diesem Falle sagen ;) ? Richtig !!! "Tel Aviv, Mondamin :D !"
Autor ulli76
 - 05. August 2009, 19:49:09
Da wird schon ne Begründung dabei sein. Was es genau ist wirst du aber erst morgen wissen, wenn du das Einschreiben abholst. Also mach dich heute nciht verrückt.