ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Belami am 22. August 2009, 23:26:22war natürlich kompletter Quatsch.
Erst wenn du einen Unfall gemacht hast, oder Beteiligte verletzt hast geht das vor Gericht und ich glaub wenn du einen zu hohen Alkoholpegel hast! Letzteres bin ich mir aber nicht sicher!
Und es wird erst im Führungszeugniss vermerkt wenn man Tagessätze a 30,- € bezahlen muss..., glaube das waren 30,-€!
Aber Vergehen im Strassenverkehr führen zu keinen 30,-€! Sind meistens 5 oder 10 Euro!
Zitat von: Belami am 22. August 2009, 23:26:22
Aber Ihr habt Recht, einfach mal bewerben und hoffe man kriegt eine Einladung zum ZNwG!
Ich glaub das wird der schwerste Schritt sein, oder?