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Zusammenfassung

Autor wolverine
 - 23. August 2009, 10:09:14
Hier erfährt man doch immer wieder neues

§ 69 Entziehung der Fahrerlaubnis
(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.
(2) Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen
1.der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c),
2.der Trunkenheit im Verkehr (§ 316),
3.des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142), obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder
4.des Vollrausches (§ 323a), der sich auf eine der Taten nach den Nummern 1 bis 3 bezieht,
so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.
(3) Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils. Ein von einer deutschen Behörde ausgestellter Führerschein wird im Urteil eingezogen.

Ach ja, der Rest:
Zitat von: Belami am 22. August 2009, 23:26:22
Erst wenn du einen Unfall gemacht hast, oder Beteiligte verletzt hast geht das vor Gericht und ich glaub wenn du einen zu hohen Alkoholpegel hast! Letzteres bin ich mir aber nicht sicher!

Und es wird erst im Führungszeugniss vermerkt wenn man Tagessätze a 30,- € bezahlen muss..., glaube das waren 30,-€!
Aber Vergehen im Strassenverkehr führen zu keinen 30,-€! Sind meistens 5 oder 10 Euro!
war natürlich kompletter Quatsch.

Autor PvtM
 - 23. August 2009, 01:11:21
Zitat von: Belami am 22. August 2009, 23:26:22

Aber Ihr habt Recht, einfach mal bewerben und hoffe man kriegt eine Einladung zum ZNwG!
Ich glaub das wird der schwerste Schritt sein, oder?

Nein, den Test dort zu bestehen und die Quali erhalten ist der schwerste Schritt.

Eingeladen wird fast jeder der die Vorraussetzung erfüllt.
Autor Belami
 - 22. August 2009, 23:26:22
Strassenverkehrsordnung und Strafverfahren sind 2 paar Schuhe! ;)

Führerschein abnehmen regelt die Zulassungsstelle!

Erst wenn du einen Unfall gemacht hast, oder Beteiligte verletzt hast geht das vor Gericht und ich glaub wenn du einen zu hohen Alkoholpegel hast! Letzteres bin ich mir aber nicht sicher!

Und es wird erst im Führungszeugniss vermerkt wenn man Tagessätze a 30,- € bezahlen muss..., glaube das waren 30,-€!
Aber Vergehen im Strassenverkehr führen zu keinen 30,-€! Sind meistens 5 oder 10 Euro!

Ich bin nach wie vor clean im Führungszeugniss! ^^

Aber Ihr habt Recht, einfach mal bewerben und hoffe man kriegt eine Einladung zum ZNwG!
Ich glaub das wird der schwerste Schritt sein, oder?
Autor wolverine
 - 22. August 2009, 21:35:19
Wie gibt man denn ohne gerichtlichen Beschluss seine Fahrerlaubnis ab?
Autor snake99
 - 22. August 2009, 16:55:36
@Belami

Leider haben sie sich eine nicht gerade vorteilhafte Zeit für eine Bewerbung bei der Bw ausgesucht. Aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise kann sich die Bw vor qualifizierten Bewerbern kaum retten ... Leider verringert dies ihre persönlichen Chancen, da viele Mitbwerber wesentlich mehr an Qualifikationen mitbringen als sie ... Diese Info aber nur am Rande ...

Reichen sie ihre Bewerbung ein und schauen sie dann weiter was passiert (mehr wird hier eh keiner dazu sagen können). Wenn es für sie gut läuft und sie beim ZNGw überzeugen konnten, werden sie erfolgreich sein. Wenn es nicht so sein sollte ist dies kein "Beinbruch" ... im zivilen gibt es X Möglichkeiten seine Ziele zu erreichen, auch wenn der Weg mitunter hart ist. So lange man an sich selber glaubt und nicht den Kopf in den Sand steckt, wird man immer das bekommen, was man sich wünscht :)
Autor mailman
 - 22. August 2009, 16:09:22
Wenn dir die Bw so wichtig ist, dann kannst du auch noch vorher eine Lehre machen. Das verbessert deine Chancen. Und die ZAW bei der Bundeswehr ist nur schwer mit einer zivilen Lehre zu vergleichen.
Autor Belami
 - 22. August 2009, 15:18:07
Also Punkto Lehre hab ich mich mit dem BWB unterhalten,

Wir haben mich als Hauptkasere die in meiner Stadt eingetragen, in die ELOKA, also als Funker!
Habe auch nächsten Monat Truppenwerbung da!
Als Lehre hat er bei mir, Bürokaufmann und Kaufmann für Logistik eingetragen!
Das ist nicht das Problem! Habe nur die Befürchtung dass ich gar nicht erst zum Vorstellungsgespräch ankommen brauche! Das ich vorneweg eine Absage kriege! Dass sie mich nicht nehmen!

Dass ich zum Bund will steht auser Frage, das wollte ich schon seit der 8ten Klassen!
Ich weiss dass man sich darauf einstellen muss!
Bundeswehr ist keine sichere Arbeitsstelle oder gutes Gehalt für mich! Das ist nur ein schöner Bonus!
Ich seh das als Berufung, als ein Ziel! Ich will die BW als Antrieb etwas zu erreichen im Leben! Ein Ziel im Leben haben!
Ich habe kein Problem mit Vorgesetzten, ich weiss dass ich da den ein oder anderen Arschtritt kassiere, ich weiss das wenn ich einen Befehl kriege ich den gefälligst zu erfüllen hab! Ich habe kein Problem mit Auslandseinsätzen! Ich bin mir den Risiken bewusst, auch die Lebensgefahr! Ich habe mir da Gedanken drum gemacht und mich dennoch FÜR die BW entschienden und bei dieser Entscheidung will ich bleiben!!!!!!!!!!!!!

Tut mir Leid dass ich das so umständlich schreibe! Hab mich eig. gut informiert, aber anscheinend noch nicht ausreichend! :-[
Autor ulli76
 - 22. August 2009, 14:48:22
Mach dich mal auf www.bundeswehr-karriere.de schlau welche Ausbildung du in welcher Laufbahn kriegen kannst, bevor du noch was falsches ankreuzt. Normalerweise hättest du das aber schon mit dem Wehrdienstberater klären können.

Wenn du die Voraussetzungen erfüllst (wie z.B. Schulabschluss, grundsätzliche medizinische Tauglichkeit etc.) wirst du mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auch zum ZNwG eingeladen. Es kann aber auch passieren, dass du eben nicht eingeladen wirst. Zu den prozentualen Chancen genommen zu werden kann von und keiner was sagen. Das können wir noch nicht mal bei unseren eigenen Soldaten, die für einen LAufbahnwechsel oder zur Erstverpflichtung (wenn sie FWDL/GWDL sind) ans Zentrum gehen. Und die kennen wie sehr viel besser als dich.

Es schadet zumindest schon mal nicht, parallel einen zivilen Ausbildungsplatz zu suchen. Wenn beides klappt, kannst du immer noch eins absagen. Wenn nur eins klappt, nimm es und zieh es durch.
Autor Belami
 - 22. August 2009, 14:39:54
Ersteinmal ein dickes Dankeschön für die schnellen und hilfreichen Antworten! :)

Jetzt hab ich wenigstens nicht mehr all zu viel Bange dass ich nicht vorgeladen werde!

Ich mein, Trunkenheitsfahrt ok, es war schlimm, das gebe ich auch zu! Reue ist noch milde ausgedrückt, könnt mich in den Arsch beisen dafür!
Aber ist nicht die Hauptsache dass man aus Fehlern lernt???
Ich habe z.B.: dem Alkohol fast komplett abgeschworen, ich trinke nur zu besonderen Anlässen wie z.B. Geburtstage, Selvester etc.! Und auch da reichen bei mir mittlerweile 3-4 Bier und ich bin voll! -.- Kein Witz, alles Tatsache!

Und ob mans glaubt oder nicht, ich bin in meinem Bekanntenkreis zum Vorbild mutiert! Wenn ieiner in meiner Gegenwart betrunken fahren will dann predige ich, bzw. RECHNE mal vor was auf denjenigen zukommt sollte er erwischt werden! Dann lieber 5,-€ fürs Taxi zahlen! Die geb ich dann auch aus wenns sein muss!

Vor knapp 3 Wochen habe ich mich mal sogar mit einem Kollegen geprügeln weil er mit ordentlich Promille, auf Teufel komm raus heim fahren wollte (4 km -.-) und ich ihm die Schlüssel aus der Tasche geholt habe!
Aaaaber, am nächsten Tag als er die Schlüssel holen kam, entschuldigte er sich, bedanke sich und gab mir einen Döner aus! :)
Tja..., im Nachhinein ist man immer schlauer!

Zu der Laufbahn..., ich glaube mit den Voraussetzungen bin ich mal nicht so frei eine zu wählen!
Ich geb im Bewerbungsschreiben Feldwebel, Uffz, Manschafter..., also alles an! Und hoffe ich werde genommen!
Ich würde dennoch gerne auf Unteroffizier raus kommen, ich will etwas in der Bundeswehr erreichen! Auserdem bekommt man nur als Unteroffizier eine Lehre, oder?

Punkte Vorstrafen bin ich sauber, wurde nie Verurteil oder von der Polizei vernommen oder ähnliches! Führungszeugniss ist LEER! Auch Drogenmässig, genau das selbe!

Wie sieht das den eig. aus?
Ich schick die Bewerbung ab und werde dann ins Zentrum für Nachwuchs vorgeladen? Oder kann es auch sein dass die mir direkt ein Brief schicken dass ich abgelehnt worden bin?
Ich weis ich wiederhol mich zwar, aber wenn man mal so die Chance in %te ausdrücken würde, wie stehen die dass ich Vorgeladen werde?????
Kennt ihr welche die unter ähnlichen Bediengungen es doch zum Unteroffizier geschaft haben?
Autor ulli76
 - 22. August 2009, 11:22:11
Also mit mittlerer Reife steht dir die Laufbahn der Feldwebel offen. Mit deinem Lebenslauf wird´s natürlich nicht unbedingt einfacher (Vor allem mit der Alkoholfahrt).
Aber wenn du dich nicht bewirbst wird es nicht gerade einfacher. ABER: Mach blos keinen Truppendienst mit dem Alter und ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Dann kommst du nämlich nach 12 JAhren raus und stehst genauso da wie jetzt, nur eben älter. Man kann zwar mit dem BFD noch einiges erreichen, aber man wird eben nicht jünger. Also sieh zu, dass du Fachdienst mit ZAW machst.

Allerdings sollte der feste Job nicht im Vordergund stehen. Soldat ist immer noch eine Berufung!!! Damit muss man sich einfach identifizieren, sonst wird das nix. Wer einen sicheren Job mit geregelten Arbeitszeiten sucht ist bei uns genau falsch.

Und gewöhn dir direkt mal ab, dir einzubilden dass dir irgentwelche Leute böse sind. Warum z.B. sollte dir der WDB böse sein? Seine Aufgabe it dich zu beraten und solange du ihm nicht irgentwelche Storys von wegen: Ich bin überzeugter Pazifist, suche aber einen Job, wann kann ich in X-Dorf Feldwebel mit nem Bürojob werden und übrigens ich ernähr mich ausschließlich makrobiotisch und lehne Konservierungsmittel ab und Auslandseinsätze find ich schrecklich, weil das ist mir zu brutal; erzählt hast, hat er keinen Grund böse auf dich zu sein. Das ist ein Soldat, die guggen schon mal a weng grimmig.
Autor PvtM
 - 22. August 2009, 06:34:54
Im Gegensatz zu meinem Vorredner sag ich mal, das schlimmste ist der Führerschein.

Zu deinen chancen kann nur die Kristallkugel etwas sagen!

ABER um aus eigener Erfahrung zu sprechen(kein Vertrauen draufsetzen oder anderweitig drauf zu verlassen)
Ich habe ebenso mein Abi abgebrochen und habe dann nicht nur noch ne Lehre geschmissen, nein, sondern auch nochmal ein 2. mal mein Abi.

Da ich keine Lehre hatte/habe und ich weiß wie es beim Bund ist, hab ich dort, so wie du, mein Ziel gehabt.

Letztendlich bin ich jetzt erstmal 13 Jahre im Verein. Kriege eine Lehre + fortbildungs Möglichkeiten.

Also versuch es und geb dein bestes. Nur solltes du dir im klaren sein, was auf dich als Soldat zu kommt.

Viel glück  ;)
Autor Starfox
 - 22. August 2009, 01:19:25
Wäre vorteilhaft wenn du angegeben hättest, welche Laufbahn du gern machen würdest. :P
Ich machs kurz:
Offizier... nein
Feldwebel.... nein
Uffz... vielleicht
Mannschafter... schon eher

Wenn man so 'ne Vorgeschichte hat seh ich auch ehrlich gesagt nicht viele Chancen. Gut, der Führerscheinentuzg ist schlimm, aber nicht so fatal wie beispielsweise eine "Drogenvergangenheit". Der jüngste ist man auch nicht mehr unbedingt, wenn man mit 23 einsteigen möchte, was ebenfalls ein Faktor ist.
Sofern du mal zu 'nem Einstellungstest eingeladen wirst, wirst du dich bestimmt sehr unangenehmen Fragen wie "Warum haben Sie das Gymnasium/die Ausbildung abgebrochen?" etc. stellen müssen. (Warum brichst du denn auch alles ab? Das macht sich in keinem Lebenslauf besonders gut. ;) ) Wenn man da jedenfalls "Reue zeigt" und so wie du es gesagt hast endlich ein Ziel haben möchte, hast du vielleicht Glück. Armselig ist das auf jeden Fall nicht. Guter Wille ist ja auch schon mal was. Aber von den Qualifikationen an sich seh ich höchstens eine Karriere als Z8, sprich Uffz.

P.S. Falls du jemals zur BW kommst gewöhnste dich besser an das Gefühl, dass wer mit dir böse ist. :P
Autor Belami
 - 21. August 2009, 23:33:35
Schönen guten Tag zusammen!

Kurz und Knapp: Ich habe vor mich bei der Bundeswehr zu bewerben, bzw. bin gerade dabei! ^^

Aaaaaber...,
habe ich Chancen dazu?

Zu meiner Person und zu meinen Zweifeln:
Ich bin männlich, 23 Jahre alt!
Habe die Mittlere Reife, Sekundarabschluss 2 angefangen gehabt, jedoch (mit nem Schnitt von ungefähr 2,4) abgebrochen! Fragt mich nicht welcher Teufel mich geritten hat!

Ich habe in den letzten Jahren versucht eine Ausbildungsstelle zu finden, aber leider mit määääsigem erfolg!
Hatte nur eine angefangen gehabt aber in der Probezeit gekündigt, warum will ich nicht näher drauf eingehen! (Mein gutes Recht soweit ich weiss :P)

Warum ich bedenken habe ist glaub ich den Meisten jetzt klar! -.-
Habe das Gymi abgebrochen und die Lehre auch! Außerdem als wenn das nicht schon genug wäre hatte ich meinen Führerschein abgeben müssen (1,1 ProMille)
Ich bin auf diese Vergangenheit nicht stolz oder ähnliches, ich habe meine Lehre draus gezogen! Werde so nen Quatsch nicht wiederholen! ^^

Das sind also 3 Sachen!

Wie sehen da die Chancen den so aus?
Mein Bundeswehrberater (der übrigens iwie böse mit mir war hatte ich das Gefühl) meinte SCHLECHT! -.-
Aber sind die Chancen wirklich so schlecht???

Ich bin sporlich ziemlichg gut und möchte endlich eine Richtung in meinem Leben einschlagen!
Ich will unbedingt zur Bundeswehr, ich will einen Ansporn im Leben haben, was erreichen und ENDLICH ein Ziel!
Klingt zwar ein wenig armselig, aber das sind meine Empfindungen!

Ich bitte um Antworten!

Danke im Voraus!