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Autor Max_01
 - 31. August 2004, 16:58:25
Dann nennen wir es halt "übertriebene Ansichten"! ;)
Autor schlammtreiber
 - 31. August 2004, 08:01:16
Extreme Ansichten  ???

"Der Soldat erfüllt nicht die Rassebestimmungen und läßt völkischen Geist vermissen..."

;D  ;D  ;D
Autor Max_01
 - 30. August 2004, 19:57:52
OK, dann bin ich mal gespannt!
Autor VictorBravo
 - 30. August 2004, 19:52:58
Dann bleibt Dir nichts anderes übrig als Deine Stellungnahme. Die Beurteilung muß ja auch mit Dir erörtert werden - Dein Chef wird Dir dann sicher auch die Beurteilung erläutern und Deine Stärken und Schwächen aufzeigen.

Gruß,

Victor
Autor Max_01
 - 30. August 2004, 19:46:41
Unterschrieben habe ich ja auch noch nichts, da ich erst mal die Gründe meines Disziplinarvorgesetzten hören möchte, warum er so argumentiert! Da ich Ihn aber bis jetzt noch nicht erreichen konnte...
So gravierend schlecht ist die Beurteilung ja auch nicht, nur ich kann halt seine extreme Ansichten nicht teilen.
Autor VictorBravo
 - 30. August 2004, 17:22:24
Also die formellen Regelungen kennst Du - Eröffnung, Besprechung, Nacht drüber schlafen ....

Wenn das nicht eingehalten wurde - aus was für Gründen auch immer - dann hättest Du nichts unterschreiben sollen.

Was man im nachhinein noch machen kann, weiß ich nicht genau. Bei mir war es einmal so, daß das Datum der Eröffnunf falsch war. Das führte dazu, daß alles nochmal gemacht werden mußte. Ist erst dem Sachbearbeiter bei G1 aufgefallen.

Trotzdem wird eine Nichtigkeit der Beurteilung wahrscheinlich nicht viel an den Noten ändern.

Gruß,

Victor
Autor Max_01
 - 30. August 2004, 16:49:10
Ich habe ja noch nicht mal einen Entwurf erhalten, zu dem ich mich hätte äußernkönnen! So auch laut ZDv 20/6!
Autor VictorBravo
 - 29. August 2004, 19:57:17
Hallo max_01!

Beurteilungen sind so eine Sache ...

Ich will Dir nicht zuviel Hoffnung machen - Dir bleibt im Grunde nur die Stellungnahme.

Aber eine Frage: Woher weißt Du, wie die Beurteilung ausgefallen ist, wenn sie noch nicht mit Dir erörtert wurde?

Trotzdem ein Tipp von mir: Lege Dir bei der Erörterung sachliche Argumente zusammen - aber erwarte keine Wunder. Manchmal ändert ein Chef in einem ruhigen Gespräch mal eine Note nach oben. Aber daß aus einer schlechten Beurteilung eine gute wird, ist meiner Meinung nach ausgeschlossen. Auch der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte ändert im seltentsten Fall eine Beurteilung nach oben.

Victor

P.S.: Grundsätzlich sollte man vor seiner Stellungnahme mal in sich gehen und die Frage stellen, ob die Beurteilung dem eigenen Leistungsstand nicht doch entspricht!
Autor Max_01
 - 29. August 2004, 13:16:51
Hallo Zusammen,

ich habe meine EWÜ zum ROA hinter mir und habe nun meine Beurteilung erhalten, die unerwartet schlecht ausgefallen ist, da es den Anschein hat, dass mein Disziplinarvorgesetzter nicht die korrekten Informationen erhalten hat, um mich vernünftig zu bewerten. Das kann ich aber nun mal nicht genau feststellen und daher habe ich diese Frage: wie kann ich gegen diese Beurteilung angehen? Reicht meine schriftliche Äußerung aus, da ja diese Beurteilung nochmal zusammen damit beim BtlKdr vorgelegt wird? Oder wie läuft so was ab?
Ausserdem wurde die Beurteilung noch nicht mit mir erörtert. Kann die Beurteilung also nach der Erörterung noch verändert werden?

MkG

Max