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Zitat von: mailman am 10. September 2009, 16:30:48Meines Wissens ist das nur abhängig von der Besoldungsgruppe: Bis A 6 generell und für Verheiratete bis A 7 wenn die Entfernung zwischen Dienst- und Wohnort mindestens 200 km beträgt.
Die Bahncard wird och nur unter bestimmen Vorrausetzungen erstattet? Niemals einfach so oder? Dann müßte sich einiges geändert haben.
Zitat von: Zaubermupfel am 12. September 2009, 12:18:55Dafür gab und gibt es keine verbindliche Regel; es wird je nach Einheit unterschiedlich gehandhabt. Wie es zum 1. Oktober ist müsste aus den Begrüßungsbriefen der KpChefs hervorgehen. Es wird dann hier und da sicher auch Rücksicht auf den Nationalfeiertag am 3. Oktober genommen.
Ist das denn immernoch so das man das erste we in der kaserne bleiben muss?
Zitat von: Flexscan am 05. September 2009, 19:19:28
Man bekommt kostengünstig eine Unterkunft und Verpflegung gestellt.
Zitat von: lustigerkerl am 05. September 2009, 17:47:25
Und mailman deine schlaubi schlumpf Kommentare kannst du dir sparen .